Regionalgruppe Köln

Im Visier des BUND - der "Chempark" Leverkusen von Currenta

25. März 2023 | Chemie, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Leverkusen, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Ressourcen & Technik, Umweltgifte

Seit Jahren und nicht erst seit dem schweren Explosionsunglück bei Currenta, weist die Regionalgruppe Köln des BUND NRW auf die großen Probleme hin, die mit dem Ressourcenverbrauch und den Emissionen des Chemparks für die Umwelt verbunden sind.

 (WDR Lokalzeit)

Neben dem immensen Wasserdurchsatz des Unternehmens, einem entsprechenden Stress für Ökologie und die regionale Wasserbilanz, gibt es eben auch eine entsprechende Abwasserbelastung über die von Currenta mitbenutzte Kläranlage Leverkusen Bürrig. Schon vor dem Explosionsunglück kritisierte der BUND insbesondere die hohen Belastungen mit organischen Chlorverbindungen (AOX-Werte), weiteren zahlreichen Problemchemikalien, und forderte eine 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage – (siehe z.B. Sendung „Könnes kämpft“ vom 20.8.2020). Außerdem kritisierten wir immer wieder die hohe Salzbelastung von über 400 Tonnen am Tag, die mit dem Abwasser dem Rhein zugeführt wird.
Nach der Explosionskatastrophe im Juli 2021 wies der BUND nach, dass die Ableitung hoher Mengen des extrem giftigen Pestizids Clothianidin und von fluorierten Chemikalien (PFAS) in den Rhein dem Landtag und der Öffentlichkeit verschwiegen wurde. Außerdem fanden wir in Kooperation mit dem WDR heraus, dass seit vielen Jahren der in NRW geltende Orientierungswert für die Fracht an PFAS im Abwasser von 35 gramm pro Tag (g/d) um bis zum hundertfachen, zuletzt (2022) dauerhaft um das 10 bis 20 fache überschritten wurde. Wir verweisen hierzu auf die unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und die zahlreichen Medienberichte.


Aktuelle Ergänzung:

Die Beantwortung der UIG Anfrage durch die Bezirksregierung Köln wird sich, wie uns am 21.3.23 mitgeteilt wurde, verzögern, mit folgender Begründung:
….
ich schreibe Ihnen zu Ihrem UIG-Antrag vom 22.02.2023 (s.u.), der der aktuellen Bearbeitung unterliegt. Aufgrund dessen, dass hausintern hierzu noch weitere Informationen eingeholt und zusammengestellt werden sowie die Informationseinholung auch drittanhörungsbedingt weitere Zeit benötigt und um Ihnen gegenüber eine entsprechend aussagekräftige Antwort liefern zu können, verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch ein wenig. Daher wird von hiesiger Seite die Fristverlängerung um längstens einen weiteren Monat in Anspruch genommen. Selbstverständlich bemühen wir uns innerhalb dieser Fristverlängerung um eine zügige Zusammenstellung der Informationen und kommen in Kürze wieder auf Sie zu. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag   
Johannes von Erdmann

Hierzu hat der BUND wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Dr. von Erdmann,
Vielen Dank für Ihre Information, die ich mit Interesse zur Kenntnis nehme.
Wir sind dann sehr gespannt auf Ihre Antwort und würden es begrüßen, wenn mit Blick auf die von Lanxess für Anfang 2024 geplante zusätzliche Reinigungsstufe zur PFAS Entfernung dargelegt werden könnte, mit welchen Eliminationsraten hinsichtlich der Betriebsgenehmigung aber auch hinsichtlich der bisher real emittierten (zu hohen) Werte dann gerechnet werden kann.
Von bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen werden normalerweise die per Betriebsgenehmigung auferlegten Grenzwerte sicher unterschritten.  Wenn Lanxess jetzt gegenüber dem WDR erklärt, dass man mit der neuen Reinigungsstufe „die im Vergleich zu den aktuellen Vorgaben unserer Betriebsgenehmigung gültigen Emissionen (an PFAS) um bis zu 90% reduzieren“ wolle, stellt sich die Frage was das real bedeutet und ob damit endlich die Fracht – Orientierungswerte von 35g/d dauerhaft eingehalten bzw. noch besser, sicher unterschritten werden.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Einleitungswerte der Betriebsgenehmigung dem Stand der Technik folgend seitens der Aufsichtsbehörde und mit Blick auf die die neue Reinigungsstufe angepasst, d.h. deutlich abgesenkt werden.   
Wir bitten dies ganz im Sinne der vorliegenden UIG Anfrage nachvollziehbar darzulegen.

Paul Kröfges, 26.3.2023

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