Regionalgruppe Köln

Angeblich "Wichtiger Energieerzeuger" contra "Lebendige Gewässer"!

12. Dezember 2021 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Stellungnahme zu Bericht und Leserbrief vom 11/12.10.2021 in OVVZ und OBA von Paul Kröfges, Vertreter der Naturschutzverbände in der Aggerverbandsversammlung

Bild 4: Neuer, freifließender Aggerabschnitt oberhalb von Ohl Grünscheid Bild 4: Neuer, freifließender Aggerabschnitt oberhalb von Ohl Grünscheid

Bericht und Leserbrief zum Thema Aggerkraftwerke und Staustufen erfordern eine Klarstellung des BUND.
Es ist nachvollziehbar, dass Herr Freisen, engagiert bei Loopacabana, sich für den Status quo, sprich Erhalt der Freizeitanlage ausspricht. Wir unterstützen das Bestreben, die Agger an geeigneten Orten für Erholung und Freizeit zu nutzen. Wir können auch nachvollziehen, dass es sehr gewöhnungsbedürftig ist, wenn die bisherige Stauanlage zu Gunsten einer frei fließenden Agger verschwindet. Es kann aber einen Ausgleich der Interessen geben, wenn Loopacabana dann an die Agger rückt und dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Man sollte aber nicht die berechtigten Interessen für den Erhalt von Loopacabana versuchen zu untermauern mit der vermeintlichen Notwendigkeit des Erhalts der unwirtschaftlichen Wasserkraft in Engelskirchen. Dieser Argumentation folgt leider Bürgermeister Karthaus, der dabei auch noch auf die Bedeutung der Anlagen für die Wasservögel hinweist und hierbei von Heinz Kowalski unterstützt wird.

1. Zur Wasserkraft und deren Bedeutung an Agger und in NRW
Es ist schon eine negative Besonderheit, dass in einer einzelnen Gemeinde ein natürliches Gewässer wie die Agger durch 6 massive, absolut undurchlässige Stauwerke mit Wasserkraftanlagen unterbrochen bzw. zerstört wird. An diesen Anlagen muss nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), umgesetzt ins deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG), bis spätestens 2027 mit geeigneten Maßnahmen die Durchgängigkeit und die Mindestwasserführung für das alte Aggerbett hergestellt werden.
Dies hat der Betreiber bisher geflissentlich ignoriert. Bislang hat die Bezirksregierung Köln nicht, wie es das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgibt, die Anordnung zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und die Festlegung der Mindestwasserführung getroffen. Würde die Bezirksregierung dies tun, würde sich wegen der hohen Investitionen die Stauanlage Ehreshoven betriebswirtschaftlich nicht mehr rechnen. Dann wären die Anlagen, unserer Auffassung nach mit staatlicher Förderung, zurückzubauen. 

Bezieht man dann den hier erzeugten Strom, der ins allgemeine Netz (!) eingespeist wird, nur auf die Gemeinde Engelskirchen, ergibt sich ein scheinbar hoher Anteil des Wasserkraftstroms, der sich aber bei genauerer Betrachtung erheblich relativiert.

Der Brutto-Gesamtstromverbrauch der Gemeinde Engelskirchen dürfte, berechnet auf der Basis der NRW Zahlen (siehe hier im Energieatlas NRW), bei 154,4 GWh liegen.

Hieraus ergibt sich, dass die Strommenge der massigen 6 Wasserkraftanlagen, mit 8,2 GWh angegeben, nur 5,4 % des Stromverbrauches in Engelskirchen abdecken würde.
Dabei sind selbst diese 8,2 GWh bzw. 5,4 %, die wir nicht unterschätzen wollen, ein Optimum, das nur in regen- und wasserreichen Jahren, wenn alle Anlagen dauerhaft laufen, evtl.

erreicht wird. In den letzten 3 trockenen Jahren dürfte dies erheblich unterschritten worden sein – genauere Zahlen sind vom Betreiber nicht zu erfahren – Geschäftsgeheimnis! Und selbst wenn man Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen etc. ausblenden und nur auf die Engelskirchener Haushalte blicken würde - geschätzt 10000 - kämen gerade mal 20% dabei heraus.
Wenn also formuliert wird, „die 6 Wasserkraftanlagen in Engelskirchen erzeugen pro Jahr 60 Prozent des Stromes in der gesamten Gemeinde“ entsteht ein falscher Eindruck. Diese 6 Anlagen können selbst unter günstigsten Bedingungen den Strombedarf der Gemeinde nicht decken, sondern lediglich max. 5,4% beitragen.
Die Angabe von 60% bezieht sich auf die installierte Leistung an erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen in Engelskirchen und belegt lediglich den extrem defizitären Stand deren Ausbaus in der Gemeinde! Hätte man bereits früher z.B. den Ausbau von Solaranlagen gefördert, wäre man schon deutlich weiter. Stattdessen hat man sich, insbesondere Bürgermeister Karthaus, immer wieder bei jeder Gelegenheit an der angeblichen Leistung der Engelskirchener Wasserkraftanlagen berauscht.

Eine moderne Windkraftanlage von 3 MW Leistung erzeugt auch im Binnenland im Schnitt selbst unter ungünstigen Bedingungen eine Strommenge von mind. 7 GWh  pro Jahr.

Also wäre mit (mind.) einer Windkraftanlage und dem zügigen Ausbau der Photovoltaik die Leistung der 6 Anlagen problemlos zu kompensieren und sukzessive deutlich zu übertreffen.

Nochmal zur Wasserkraft:
Erst recht auf ganz NRW geblickt, ist und bleibt der Wasserkraft-Anteil an der Stromerzeugung auch nach den aktuellsten Daten (LANUV-Energieatlas) minimal und lag im Jahre 2020 bei 0,41 % (588 GWh von 144.790 GWh). Und von diesem geringen Anteil (0,41 %) werden über 70 % von 41 größeren Anlagen gedeckt. D.h. Anlagen über 1 MW Leistung erzeugen den Großteil, der Rest verteilt sich auf 386 Anlagen kleiner als 1 MW installierte Leistung, zu denen auch die 6 Anlagen in Engelskirchen an der Agger gehören.
Bild 1, partiell entnommen aus dem Energieatlas NRW, stellt die Entwicklung der Erneuerbaren Energie in den letzten Jahren und verdeutlicht den gleichbleibend minimalen Anteil der Wasserkraft an den Erneuerbaren Energien.  

Nennenswerte weitere Potenziale sind rein hydraulisch auch nach der Potenzialstudie zur Wasserkraft nicht in Sicht. Gemessen an dem ökologischen Schaden, den Stauwehre und Wasserkraftwerke anrichten, ist daher aus Sicht des Gewässerschutzes ein Rückbau der kleineren Anlagen (< 1MW) das Gebot der Stunde um die Artenvielfalt in den Gewässern entscheidend zu verbessern. Insgesamt steht die geringe Menge an erzeugter und erzeugbarer erneuerbarer Energie in keinem Verhältnis zu dem angerichteten Schaden im Gewässer.
Hierzu wird auf das aktuelle Memorandum von 65 deutschen Fachwissenschaftler*innen

zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft
verwiesen.

Da der generell unbedeutende Beitrag der Kleinen Wasserkraft zur Energiewende bekannt ist, wird die Produktionsmenge der bestehenden Anlagen gerne nur auf den naheliegenden Ort bezogen um ihr so eine Relevanz für die Stromversorgung zu geben, den sie de facto nicht hat, wie die genauere Betrachtung der 6 Anlagen nur auf Engelskirchen bezogen zeigt.

2. Querbauwerke, Stauteiche, Wasserkraftanlagen und Flussökologie
Bürgermeister Karthaus wird nicht müde, den „ökologischen Wert“ der Agger-Stauteiche zu betonen und ignoriert völlig deren negative Wirkung auf das natürliche System Fließgewässer. Aufgestaut mittels teils maroder und völlig undurchlässiger Querbauwerke verhindern diese in der Agger in Engelskirchen 6mal in Folge die Wanderung sämtlicher Gewässerlebewesen und unterbrechen den natürlichen Sedimenttransport. Das (Fein-) Sediment sammelt sich meterhoch hinter den Staumauern, es kommt zu Fäulnisprozessen und Methanaustrag, der die angebliche CO2-Einsparung des Wasserkraftstromes wesentlich schmälert.  Zudem erhöht sich in den Rückstaubereichen die Wassertemperatur, ein Effekt, der in Zeiten des Klimawandels für den Erhalt einer fließgewässertypischen Biozönose besonders kritisch einzuordnen ist. Mit der höheren Temperatur sinken die Sauerstoffgehalte und die Eutrophierungserscheinungen nehmen weiter zu. Es herrschen ungünstige Stillgewässerbedingungen, in denen die geschützten Flussfischarten nicht mehr leben können. Der hier gegebene Zustand entspricht weder dem guten ökologischen Zustand noch dem guten ökologischen Potenzial und muss daher nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 verbessert werden.

Dass Heinz Kowalski diesen unnatürlichen Zustand gut findet und fälschlich behauptet, die WRRL würde die Bestandsicherung vorhandener Staustufen „garantieren“, befremdet.
Weiter bezweifelt er, dass Lachs und Meerforelle hier jemals vorkamen, was zum einen durch Beobachtungen von u.a. Horst Stolzenburg (siehe Bild 2) widerlegt wird. Er hat mehrfach Meerforellen beobachtet und dabei fotografiert, wie diese sich an der massiven Staumauer von Ehreshoven 1 (Bild 3) die Nasen wundstießen um in die Obere Agger zu gelangen.

Zum anderen weisen zahlreiche historische Hinweise auf deren Vorkommen in der Agger hin, siehe z.B. „Historische Vorkommen von ausgewählten Fischarten in NRW“ von Andreas Hoffmann, dort die Seiten 29 und 35.  

Hinzu kommt, dass nicht nur Lachs und Meerforelle, sondern eben auch zahlreiche andere (potamodromen) Fischarten wie Schneider, Maifisch, Barbe, Nase, Steinbeißer, Groppe, Fluss-, Bach- und Meerneunauge (Rundmäuler), Quappe, Elritze und Äsche an ihren genetisch vorgegebenen Wanderungen durch die Querbauwerke im Gewässer gehindert werden.

Neuere (2020) umfassende Untersuchungen des Bayrischen Landesumweltamtes haben gezeigt, dass die Wanderungsbewegungen dieser Tierarten und deren massenhafte Tötung in den Wasserkraftanlagen erheblich unterschätzt worden ist!

Es ist schade, dass manche Naturschützer eine gewisse Einäugigkeit oder sogar Blindheit gegenüber Gewässerlebewesen aufweisen, wohl auch, weil diese sich eben unter Wasser befinden und sich damit der unmittelbaren Beobachtung entziehen. Wer sich aber einmal am 2019 neugewonnenen natürlichen Flussabschnitt oberhalb des hochgezogen Wehres von Ohl Grünscheid umgesehen hat, wird erkennen, was eine wiedergewonnene Flusslandschaft bedeutet (siehe z.B. Bild 4). Man hört das Fließen, sieht klares Wasser, freigespülten Kiesgrund (Bild 5), bereit für laichende Fische, aber auch zahlreiche Wasservögel, Insekten, Libellen etc., die sich hier wieder einfinden. So wurden bei nur kurzen Aufenthalten unmittelbar Wasseramsel, Gebirgsstelze (siehe Bilder 6 und 7) und der Eisvogel beobachtet.

Eine intensive Kartierung wird mit Sicherheit einen erheblichen Zuwachs an wertvoller Biodiversität im Wasser und am Ufer belegen.  Durch die Wiederherstellung eines freifließenden Gewässers wurde der Lebensraum und damit Brut- und Nahrungsangebote für die Vogelwelt wiederhergestellt, so wie diese natürlicherweise hier vorhanden war und durch den künstlichen Aufstau massiv verändert, bzw. zerstört wurde.   
 

Weitere Hinweise:
1. Sowohl Herr Karthaus als auch Heinz Kowalski führen den Gänsesäger als Art auf, die von den Stauteichen profitieren würde. Hierzu ein Zitat aus Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Gänsesäger):   
„Die Gänsesäger bevorzugen klare, auch schnell fließende Flüsse mit Kiesgrund, Seen und Küsten mit Baumbestand. Gänsesäger sind im Gegensatz zum Mittelsäger Süßwasservögel.“
 
2. Auch oder gerade in/an natürlichen Flussläufen dürfte auch das Insektenangebot für Mehlschwalben et.al. mehr als gewährleistet sein.

3. Stauteiche sind als Stillgewässer ohne ausreichende Deckungsmöglichkeiten für Fische natürlicherweise ein Dorado für den Kormoran, der hiervon am meisten profitiert.

Im Übrigen leben neben dem Gänsesäger auch zahlreiche andere Wasservögel auf und mit einem natürlichen Fließgewässer, wie dies auch an der Agger unterhalb der Stauanlage Ehreshoven zu beobachten ist.

Der Lebensraumgewinn für Wasservögel in den eutrophierten Stauteichen relativiert sich also deutlich. Hinzu kommt, dass es eher abwegig ist, durch Degradation eines knapp gewordenen natürlichen Lebensraumes (sauberes Fließgewässer) einen neuen, auf technische Maßnahmen angewiesenen und so hier natürlicherweise nicht vorhandenen Lebensraum zu schaffen oder zu erhalten. Es gibt in der Region an zahlreichen Talsperren, Kiesgruben und Teichen mit durchaus viel Raum für Wasservögel. Hinsichtlich des Rückbaus der Aggerstauanlagen kann darüber hinaus der im Nebenschluss betriebene Stausee von Ehreshoven 2 problemlos erhalten werden und weiter als Stillgewässer dienen.

Die Behauptung, dass durch die Umwandlung der eutrophierten Stauteiche mit all ihren Problemen ein „riesiger Verlust für die Oberbergische Vogelwelt“ eintreten würde, ist daher erheblich übertrieben.  

Fragwürdig ist es daher auch, den hohen Stellenwert von Stauseen für die Freizeitgestaltung hervorzuheben und den eher noch höheren Freizeit- und v.a. Naturwert von renaturierten Fließgewässer gegenüber verbauten Gewässern zu ignorieren.

3. Eine fatale Fehleinschätzung: „Hochwasserschutz“ durch die Aggerstauwerke
Im Gegensatz zur Behauptung von Heinz Kowalski stellen die Staustufen im Aggertal in ihrem derzeitigen Zustand bei Hochwasserereignissen eine erhebliche Gefährdung dar, ein positiver Einfluss ist definitiv nicht gegeben, im Gegenteil.
Zum einen hat der Betreiber (Aggerkraftwerke, bzw. Auer Holding) in den vergangenen Jahren Kooperationsbereitschaft vermissen lassen.
So ist seit 2016 (!) der Nachweis der Standsicherheit aller 6 Anlagen überfällig und diese entsprechen schon allein deshalb nicht dem Stand der Technik (allgemein anerkannte Regeln).  Die Inspektionsberichte stufen die Anlagen mit "erhebliche Mängel" ein. Der bemerkenswerte Langmut der Bezirksregierung fand erst 2019 ein vorläufiges Ende, als der Betreiber sich weiterhin weigerte, die Sicherheitsnachweise für das besonders marode Stauwehr Ohl – Grünscheid – siehe Bild 10 – vorzulegen. Mit befördert durch den beständigen Druck von Wassernetz und BUND kam es dann zu der gerichtlich bestätigten Verfügung, das Wehr – wegen Gefahr für Leib und Leben - hochzuziehen und den Stau abzulassen – mit den bekannten positiven Folgen, siehe oben.  

Wir wagen zu behaupten, dass diese marode Stauanlage beim Hochwasser im Juli 2021 zusammengekracht wäre, mit der Folge einer mittleren Flutwelle im Aggertal. Glück für die Agger- AnwohnerInnen darüber hinaus, dass das Zentrum der dramatischen Regenfront im Juli eher etwas nördlich von Gummersbach vorbeizog, sonst hätte auch eine erhebliche Gefahr für die anderen Anlagen an der Agger bestanden. (siehe Bild 11)

Gerade aus Sicht des Hochwasserschutzes ist eine natürliche Flusslandschaft mit Mäandern, Auen, Überflutungsflächen (Retentionsräumen) und einem ausreichenden Korridor (Überschwemmungsgebiet) des Gewässers optimal. Diese ist insbesondere an der Oberen Agger durch Begradigung, Aufstau und Bebauung erheblich gestört, ja zerstört worden. Die zahlreichen Staus heben den Wasserspiegel an und setzen potenzielle Retentionsräume dauerhaft unter Wasser, die bei Hochwasser fehlen und bei Rückbau der Stauanlagen wiedergewonnen würden. Stauanlagen sind daher ein Problem für den Hochwasserschutz und keine Lösung! Nur wenn sie alleine für den Hochwasserschutz vorgehalten und als Rückhaltebecken betrieben würden, hätten sie zeitweise, bis zum Überlauf, eine Schutzfunktion. Dies ist an der Agger aber nicht der Fall, da hier die Stauteiche immer randvoll zur Wasserkraftgewinnung gefüllt sind und im Hochwasserfall sofort überlaufen.

Dass Stauanlagen die Fließgeschwindigkeit reduzieren, ist bei Hochwasserereignissen eine Illusion und zu vernachlässigen, da ab Überlauf die Welle fließt wie sie fließt. Und es ist ein Nachteil unter normalen Verhältnissen, da dem Fluss dann neben dem Geschiebe auch die natürliche Dynamik zur Gewässergestaltung und Kiesbettsäuberung fehlt. Unter dem Vorbehalt einer genauen wasserwirtschaftlichen Analyse und Planung würde der Wegfall der Stauanlagen an der Agger zur Wiedergewinnung einer natürlichen Flusslandschaft mit Auen und Überflutungsräumen und somit zu wesentlich besseren Voraussetzungen für den Hochwasserschutz führen.

Allerdings wird auch eine weitgehende Renaturierung nicht vor den Folgen extremer Ereignisse wie Mitte Juli in NRW und Rheinland Pfalz schützen können, aber Stauanlagen wie die an der Agger können dies erst recht nicht und stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar! Solche Wehranlagen sind nach DIN 19700 regelmäßig auf Hochwassersicherheit zu überprüfen, es ist vom Betreiber ein „worst case-scenario“ mit einer Flutwellenabschätzung durchzuführen und hierüber die Bevölkerung zu informieren. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass die Anlagen jederzeit nach dem „allgemein anerkannten Stand der Technik“ betrieben werden, was an den Aggerstauanlagen schon seit vielen Jahren nicht der Fall ist.


Paul Kröfges
Vertreter der Naturschutzverbände in der AGgerverbandsversammlung
Sprecher der Regionalgruppe Köln des BUND NRW e.V.
 

Zur Übersicht