14. Oktober 2026: Beginn der Aggerbefreiung

14. Oktober 2026 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Freude bei den Aggerfreund*innen, Betrübnis bei denjenigen, die aus unterschiedlichen Gründen die Agger-Stauanlage Osberghausen in Engelskirchen erhalten wollten. Am 14.10.2026 begann der Abstau, was durchaus als historisch bedeutend angesehen werden kann.

Der Aggerstau Osberghausen am 14.10.2026 um 17.30. Ein Gutteil des Wassers ist abgelassen und die Sedimente, die überwiegend den Stauinhalt ausmachen, kommen zum Vorschein. Hier muss für die Renaturierung und eine freifließende Agger noch viel Arbeit geleistet werden. Der Beginn der Aggerbefreiung ist geschafft. Der Aggerstau Osberghausen am 14.10.2026 um 17.30. Ein Gutteil des Wassers ist abgelassen und die Sedimente, die überwiegend den Stauinhalt ausmachen, kommen zum Vorschein. Hier muss für die Renaturierung und eine freifließende Agger noch viel Arbeit geleistet werden. Der Beginn der Aggerbefreiung ist geschafft.  (Friedrich Meyer)

Nach den vergeblichen juristischen Versuchen der Lobbyorganisation „WasserEnergie NRW e.V.“, bei der u.a. die Aggerkraftwerke des Herrn Auer Mitglied sind und die sich als Umweltschützer ausgeben, zuerst beim Verwaltungsgericht Köln, dann beim Oberverwaltungsgericht Münster, hat jetzt der praktische Einstieg in die Befreiung der Agger begonnen. Die über zehnjährige Auseinandersetzung zwischen Aggerverband, dem Naturschutz, der Bezirksregierung und den Aggerkraftwerken ist zu Ende. 

Der Aggerverband als Eigentümer der Stauanlage muss nunmehr die Anlage zurückbauen und für eine frei fließende Agger mit Flussaue renaturieren. Die große Frage ist, wie man mit den Sedimenten umgehen kann und wie hoch die Kosten sind, die dann auf den Aggerverband zukommen. Die Aggerkraftwerke des Herrn Auer als Eigentümer der Wasserkraftanlage schauen auf ein grausames finanzielles Abenteuer zurück. Ihnen verbleibt, außer reichlicher Erfahrung, mit der obsoleten Wasserkraftanlage eine Schrottimmobilie, die außer der neuen, mit viel Aufwand, eingebauten Turbine lediglich viel Altmetall enthält. Ob die neue Turbine noch jemand haben will nach den Erfahrungen, die die Kleine Wasserkraft Betreiber mit der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln gemacht haben, ist fraglich.

Diese Auseinandersetzung und das Ergebnis sind von überregionaler Bedeutung, weil sie zum einen gezeigt hat, welche Möglichkeiten der Naturschutz hat. Durch die Naturschützer und ihrer Veröffentlichung des Erlaubnisdokuments, das sie durch das Umweltinformationsgesetz erlangt hatten, kam der geplante verheerende Fischschutzes der Wasserkraftanlage ans Tageslicht (siehe Aggerbrief vom 6.11.2020). Die öffentliche Reaktion hatte zur Folge, dass die Bezirksregierung als zusätzliche Bedingung eine Einschwimmsperre in den Turbinengraben in die Erlaubnis verfügte. Dagegen hatte bekanntlich Dr. Moshage vom Aggerverband geklagt, die Klage aber zurückgezogen, weil damit das Finanzierungskonzept für die Fischtreppe zu scheitern drohte. Danach war das Verhältnis von Dr. Moshage und Christian Auer zerrüttet und weder der Bau der Fischtreppe noch der Einschwimmsperre kamen zustande Damit erlosch zum Jahresende die Erlaubnis, die Agger anzustauen. Ein großartiger Erfolg für die Agger und den Naturschutz und aus unserer Sicht der Beginn der Befreiung der Agger. Der erste Schritt für die weitere Befreiung ist gemacht und es hat sich gezeigt, welche Bedeutung eine Obere Wasserbehörde, hier die Bezirksregierung Köln, hat, wenn sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auf die sich die Europäischen Staaten im Jahr 2000 geeinigt hatten und das Wasserhaushaltsgesetz ernst nimmt. 

Rückblick

Als der Aggerverband als Eigentümer der von ihm 1958 erbauten Stauanlage, nach jahrelangem Stillstand der disfunktionalen Wasserkraftturbine, vor zehn Jahren das Staurecht bis 2046 erhielt, standen für ihn vor allem zwei Aspekte im Vordergrund: die absehbaren hohen Rückbau- und Sedimententsorgungskosten für den Fall, dass die Wasserkraft nicht mehr genutzt würde und die Überlegung, dass die Nutzung der Wasserkraft einen positiven Beitrag zur notwendigen Energiewende leisten würde. 
Jahrelang opponierte der Vertreter der Naturschutzverbände im Aggerverband, Paul Kröfges, gegen das Vorgehen des Aggerverbandes für die Kleine Wasserkraft, weil sie der Natur und dem Umgang mit den Klimafolgen mehr schadet als nutzt. Immer wieder wies er darauf hin, dass der beschränkte Ertrag aller Flussstauanlagen in der fragmentierten Agger (7.795 MWh/a, Potentialstudie Wasserkraft NRW 2017) in keinem Verhältnis zu dem angerichteten Gewässerschaden durch die Querbauwerke und die langen, mit Sedimenten belasteten Stauanlagen steht.  

Der jahrelange Einsatz von Paul Kröfges in der Aggerverbandsversammlung hatte keinen Erfolg. Wäre man ihm gefolgt, dann hätte der Aggerverband bzw. die Gebührenzahler Hunderttausende von Euro gespart. Zwar wären die Rückbau- und Renaturierungskosten in jedem Fall auf den Verband zugekommen aber die hohen Kosten für die Instandhaltung der Anlage, insbesondere der Neubau der Wehranlage hätten vermieden werden können. Insbesondere hätten tausende von Arbeitsstunden der Aggerverbandsmitarbeiter*innen für die Planung und Umplanung der Fischtreppe und der Anlage sowie die Arbeit der Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung eingespart werden können. Wenn dieser Arbeitseinsatz für eine freifließende Agger aufgebracht worden wäre, wären wir heute schon weiter

Die Position von Paul Kröfges stützte sich auf die Wissenschaft, vor allem auch auf das Memorandum "Energiewende nicht auf Kosten der aquatischen Biodiversität". Hier wurde kurzerhand auch gefordert, die Förderung von Kleinwasserkraftanlagen aus EEG- oder Steuermitteln zu beenden. 

Zuletzt wies auch der Abteilungsleiter im Umweltministerium, Matthias Börger, in einem Schreiben an Friedrich Meyer, Mitherausgeber des Aggerbriefs, zum Nationalen Wiederherstellungsplan darauf hin: "Auch für die Erhöhung der Resilienz der Gewässer gegen die Folgen des Klimawandels ist eine weitestmöglich naturnahe Fließcharakteristik und die Vermeidung negativer Auswirkungen von Staustrecken am jeweiligen Ort sowie an den unterhalb gelegenen Gewässerstrecken notwendig." Er stellte in Aussicht, dass diese Aspekte bei den Bewirtschaftungsentscheidungen der Bezirksregierung Köln bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden. 

Ausblick

Die negativen Auswirkungen der Staustrecken, das Verhindern der für den intakten Fluss lebensnotwendigen ökologischen Durchgängigkeit von Wasserlebewesen, Sedimenten und Geschiebe, kann nur durch den Rückbau der an der Agger ca. sechs Meter hohen Wehranlagen und die Renaturierung der Stauanlagen verhindert werden. 

Wie im Aggerbrief mehrfach beschrieben, gibt es zwei Möglichkeiten zu einer freifließenden Agger zu gelangen: Entweder die Bezirksregierung verfügt endlich die im Wasserhaushaltsgesetz vorgegebenen Bedingungen für den Betrieb der Stromerzeugung -  das sind die Einhaltung der Mindestwasserführung in das Mutterbett, die Durchgängigkeit und der Fischschutz -  was absehbar wegen der Kosten zu einer Aufgabe der Wasserkraftnutzung an der Agger führen würde, oder man macht einen Deal mit den Aggerkraftwerken und bietet ihnen den Erwerb der Anlagen und des Grundbesitzes an. 

Die erste Vorgehensweise über Ordnungsverfügungen ist sehr aufwändig und für die Bezirksregierung sehr arbeitsintensiv. Sie verlangt die Erarbeitung gerichtsfester Verfügungen für jede einzelne Anlage. Es ist damit zu rechnen ist, dass jede Ordnungsverfügung beklagt wird. Die fünf Anlagen haben alte Rechte und brauchten nicht wie Osberghausen eine neue Erlaubnis zu beantragen, die eingezogen werden konnte weil im vorgegebenen Zeitraum die Bedingungen für den Betrieb - Fischtreppe und Einschwimmsperre in den Turbinengraben - nicht erfüllt wurden. 

Die zweite Vorgehensweise zur Herstellung einer frei fließenden Agger ist für beide, die Bezirksregierung und die Aggerkraftwerke von Vorteil. Die Bezirksregierung erspart sich viel Arbeit über Jahre und die Aggerkraftwerke ersparen sich nach dem Ausstieg aus der Stromerzeugung die Rückbau- und Renaturierungskosten sowie die teure Entsorgung von belasteten Sedimenten. Die Aggerkraftwerke, die für den Erwerb der Anlagen einen einstelligen Millionenbetrag investiert hatten, erwarben damit auch Grundbesitz, der nach Maßgabe eines Deals für den natürlichen und ggf. technischen Hochwasserschutz sowie für die Erholung genutzt werden kann. 

In jedem Fall wird die Befreiung der Agger noch dauern. Länger, wenn die Aggerkraftwerke nach ihren Niederlagen vor Gericht immer noch klagewillig sind, kürzer, wenn es zu einem Deal kommt. Dies setzt allerdings den politischen Willen des Landes NRW voraus. Hier ist davon auszugehen, dass es nicht mehr nach den Landtagswahlen 2027 zu einer Koalitionsvereinbarung wie der gegenwärtigen kommt. In dieser wurde in Aussicht gestellt, dass die Wasserkraftstandorte unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt werden und die Anlagenbetreiber, soweit rechtlich möglich, unterstützt werden. Es hat sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Kleine Wasserkraft wie sie hier an der Agger betrieben wird allenfalls im Interesse der Betreiber ist, die nach wie vor den Neubau von Wasserkraftanlagen propagieren und die Landesregierung beschimpfen, dass sich hier nichts tut.

Es reicht nicht, wie es als Leitbild im Referentenentwurf des MUNV für die NRW - Wasserstrategie heißt, klimaresiliente Gewässer und mehr Biodiversität durch naturnahe Maßnahmen zu schaffen zu wollen. Die Programme der Parteien für die Landtagswahl müssen daraufhin geprüft werden, ob sie zusagen, dieses Leitbild auch mit den notwendigen Mitteln, sei es finanziell oder personell, zu hinterlegen. 

Welch finanzieller Aufwand der Abstau und die Renaturierung in Osberghausen auf den Aggerverband bedeutet, hängt u.a. davon ab, in wieweit die Sedimente auf der Fläche der Stauanlage verbleiben können und welche staatlichen Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. 

Parallel zu den Renaturierungsmaßnahmen in Osberghausen wird die Bezirksregierung Köln an ihrem im letzten Jahr nach dem Fischsterben abgegebenen Versprechen arbeiten, die Aggerkraftwerke mit Ordnungsverfügungen für die Agger zu belegen. Hier erwarten wir als erste Schritte, dass endlich die schon 2014 vom Engelskirchener Rat geforderte Mindestwassermenge für das alte Aggerbett durchgesetzt wird. Auch in Ohl-Grünscheid darf nicht hingenommen werden, dass weiterhin die meiste Zeit kein Aggerwasser über das Wehr abgegeben wird. 

Interessant wird sein, welche Überlegungen Herr Auer, der spätestens bei der gerichtlichen Niederlage Osberghausen vor dem Oberverwaltungsgericht gemerkt haben muss, dass sein Geschäftsmodell für seine Aggerkraftwerke nicht trägt, nunmehr anstellt. Die Aussicht darauf, dass er beim Ausstieg aus der ruinösen Wasserkraft an der Agger für eine, wie es in der gerichtsfesten Ordnungsverfügung heißt, "Wiederherstellung eines der Gewässerbewirtschaftung und dem ökologischen Gewässerleitbild entsprechendes Gewässer" zu sorgen hat, wird ihn umtreiben. Naheliegend ist, dass Auer nunmehr auf einen Deal mit der Landesregierung aus ist um sich noch möglichst glimpflich von der Agger zu verabschieden.

Für den Fall, dass Auer an der Agger aussteigen will und einen Deal mit der Landesregierung anstrebt, muss diese eigene Vorschläge erarbeitet haben.
Wir sind gespannt. 

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