Regionalgruppe Köln

BUND einigt sich mit Flughafen Köln/Bonn

05. Februar 2018 | Kreisgruppe Köln, Kreisgruppe Rhein-Berg, Kreisgruppe Rhein-Sieg, Naturschutz, Tiere und Pflanzen, Lebensräume

Vergleich bringt knapp 20 Hektar zusätzliche Heideflächen.

Ein Wiesenpieper ind er Wahner Heide. Ein Wiesenpieper ind er Wahner Heide.  (Werner Funken)

Im juristischen Streit um die Modernisierung der Landebahn des Köln/Bonner-Flughafens haben sich jetzt der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Flughafengesellschaft auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist das Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) beendet.

Der BUND hatte gegen einen Ausnahmebescheid des Rhein-Sieg-Kreises vom 26.9.2017 vor der 2. und 14. Kammer des VG Köln Klage erhoben. Der BUND trug erhebliche Zweifel daran vor, dass zum Beispiel Abweichungen beim Artenschutz und fehlende Ausgleichsflächen für die im Zuge der Baumaßnahmen zerstörten gesetzlich geschützten Biotope mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar seien.

Im gerichtlichen Verhandlungstermin am 23.1.2018 wurde deutlich, dass die Richter das Interesse, die Landebahn wegen zahlreicher bestehender Baumängel zügig sanieren und technisch ausbauen zu können, sehr hoch ansetzen würde. Zugleich gab das Gericht dem Rhein-Sieg-Kreis kritische Hinweise zum Genehmigungsverfahren mit auf den Weg und wies auf formale Konflikte beim Artenschutz durch zusätzliche Vergrämungsmaßnahmen hin. Denn die Kreisverwaltung hatte noch wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung Nachbesserungen des Bescheides versucht und auch eine bis dahin fehlende Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit nachgeholt.

Ein Urteil wurde jedoch am 23.1.2018 nicht gesprochen, sondern für den 13.2.2018 angekündigt. 

Wegen des drohenden Instanzenweges und der ebenfalls noch offenen Entscheidung der 14. Kammer des VG Köln schlug das Gericht den Beteiligten noch im Verhandlungstermin am 23.1.2018 einen Vergleich vor. Diesem Vorschlag sind der BUND und die Flughafen Köln/Bonn GmbH nach über einwöchiger Prüfung und Verhandlung nun beigetreten.

Der Vergleich sieht zusätzliche Schutzmaßnahmen der Flughafen GmbH für den Wiesenpieper und erhebliche zusätzliche Maßnahmenflächen für die gesetzlich geschützten Biotope vor. Für den Wiesenpieper werden kurzfristig zusätzliche Rückzugsgebiete geschaffen und für die zerstörten gesetzlich geschützten Biotope ausreichende Ausgleichsflächen geschaffen, insgesamt zusätzlich knapp 20 Hektar.Der BUND hat damit sein Klageziel weitgehend erreicht.  

Der Flughafen seinerseits konnte dadurch die Rechtssicherheit seiner Planung erwirken und die vom BUND vorgetragenen Defizite des Bescheides des Rhein-Sieg-Kreises durch die Entwicklung alter Heideflächen bereinigen.

Der BUND nimmt aus dem Verfahren die Erkenntnis mit, dass die durch Erlass des Landesumweltministeriums eingeführten Vorgaben zum Umgang mit konkreten Arten im Artenschutzrecht noch stärker rechtlich abgesichert werden müssen, damit sie von den unteren Naturschutzbehörden der Kreise auch in den konkreten Genehmigungsverfahren beachtet werden.

Ansprechpartner: BUND Rhein-Sieg-Kreis, Achim Baumgartner (Sprecher), achim.baumgartner(at)bund.net  

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