Regionalgruppe Köln

BUND Landesarbeitskreis Wasser stellt Strafanzeige gegen den Gierzhagener Angelpark

07. Juli 2020 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz

Aufgrund von baulichen Maßnahmen, die der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) widersprechen und zum Austrocknen des Gierzhagener Baches führen können, wurde Anzeige gestellt.

(Trockener) Gierzhagener Bach. (Trockener) Gierzhagener Bach.  (Paul Kröfges)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich namentlich und im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW e.V.) Strafanzeige gegen den Betreiber des Gierzhagener Angelparkes, XXX, Windeck wegen Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB):

Zitat aus WHG :
§ 324 Gewässerverunreinigung
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Aktueller Anlass:
Am 1.7.2020 um 17:20 Uhr stellte ich fest, dass am Abzweig des Mühlengrabens zur (ehemaligen) Mühle an der Mündung des Gierzhagener Baches (Rosbacher Straße), der jetzt zur Speisung der Angelteiche des „Gierzhagener Angelparkes“ genutzt wird, offensichtlich aufwändige Arbeiten im unmittelbaren Uferbereich mit schweren Gerät (Bagger) durchgeführt wurden, wie angenommen werden muss, ohne Genehmigung, was von daher schon eine Straftat darstellt.

Es wurden sodann Umleitungsarbeiten durchgeführt, mit dem erkennbaren Ziel, immer, und v.a. bei Trockenphasen das gesamte Wasser des Gierzhagener Baches in den Mühlgraben umzuleiten, um ständig genug Wasser für den Betrieb des Angelparkes zu generieren. Dies wurde angestrebt und erreicht durch Aufschüttungen einer vollständigen Barriere zwischen Mühlgraben und natürlichen Bachbett.

Im Ergebnis wurde das natürliche Bett des Gierzhagener Baches komplett undurchlässig, mit einer Sperre versehen und der Gefahr des vollständigen Trockenfallens ausgesetzt.

Im weiteren Verlauf wurde in die künstliche Barriere ein Abflussrohr gesetzt, durch das wohl bei höheren Wasserständen überschüssiges Wasser aus dem Mühlengraben in den Gierzhagener Bach abfließen kann. Das bedeutet, das für die Speisung der Angelteiche kontinuierlich Wasser zuge-führt wird, während in das natürliche Gewässer nur bei höheren Wasserständen Wasser abge-schlagen wird, wobei diese Konstruktion eine vollständige Sperrung/Undurchlässigkeit dieses Ba-ches für sämtliche Wasserlebewesen bedeutet.

Diese Maßnahmen wurden nach unserer Einschätzung ohne jegliche Genehmigung durchgeführt und widersprechen in mehrfacher Hinsicht geltenden bundes- und landespolitischen Gesetzen (WHG, LWG), verbindlichen europäischen Richtlinien mit Gesetzeskraft (WRRL) und sonstigen Vorgaben (u.a. Blaue RL etc.).

Es sei darauf verwiesen, dass der Gierzhagener Bach hinsichtlich der Umsetzung der WRRL im Tei-leinzugsgebiet Rhein/Sieg NRW als Strahlursprung ausgewiesen ist und mit seiner ansonsten durchaus naturnahen Struktur eine besondere Bedeutung für die Zielerreichung der WRRL bis (aller)spätestens 2027 besitzt. Darüber hinaus ist er im Rahmen des Wanderfischprogramms NRW als potenzielles Laichgebiet für den Lachs von Bedeutung und wird daher auch als Lachsauswilde-rungsgewässer genutzt.

Für die Umsetzung all dieser gesetzlichen Verpflichtungen werden erhebliche staatliche/steuerli-che Mittel eingesetzt, deren Wirkung durch solche illegalen, nicht genehmigungsfähige Aktionen aus reinem Eigeninteresse hintertrieben wird.

Wir fordern Sie daher auf, diesem Treiben mittels strafrechtlicher Konsequenzen ein Ende zu set-zen und mit den zuständigen Behörden und Institutionen, die wir von dieser Strafanzeige in Kennt-nis setzen, einen Rückbau zu einer gewässerverträglichen Lösung, die den gesetzlichen Anforde-rungen gerecht würde, durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Kröfges (BUND LAK Wasser)

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