Regionalgruppe Köln

BUND Rhein-Sieg klagt gegen Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth

19. Oktober 2020 | Kreisgruppe Rhein-Sieg, Lebensräume, Naturschutz

Die Insel steht teilweise unter FFH-Gebietsschutz und ist vollständig als Landschaftsschutzgebiet geschützt.

Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth im Rhein-Sieg-Kreis. Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth im Rhein-Sieg-Kreis.  (Achim Baumgartner)

Der Rhein stellt eine wesentliche Biotopverbundachse für Deutschland dar. Noch immer wirken die in der Vergangenheit erfolgten, verheerenden Ausbaumaßnahmen nach. Der Rhein als Auenlebensraum ist auf wenige verbliebene Restflächen beschränkt, darunter auch die Insel Grafenwerth in Bad Honnef.

Die Insel steht teilweise unter FFH-Gebietsschutz und ist vollständig als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Der Biotopverbund und die Natur sollen dort entwickelt werden, Erholung ist dort gemäß der Schutzgebietsverordnung nur als landschaftsorientierte Erholung zulässig. Trotzdem haben Stadt und Kreis eine Planung zugelassen, die den Ausbau zahlreicher Wege, von Gerätespielplätze, Sportflächen, einer Freitreppe am Rheinufer und einer Bühne für Großveranstaltungen vorsahen.

Dagegen hat der BUND NRW auf Antrag des BUND Rhein-Sieg Klage erhoben. Im Laufe des Rechtsstreits wurden nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts bereits die Treppenanlage am Rheinufer und die Bühnenanlage aufgegeben. Ein großer Erfolg. Da aber für alle Maßnahmen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlt und erhebliche Auswirkungen auch durch die Wegebaumaßnahmen und die geplante Beleuchtung des Rheinufers zu erwarten sind, bleibt der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Unter Umständen müssen alle bisher umgesetzten Maßnahmen wieder zum Schutz der Natur zurückgebaut werden.

Die Regionalgruppe unterstützt das Klageverfahren mit 2.000,- Euro. Ergänzende, zweckgebundene Spenden sind natürlich jederzeit willkommen.      

 

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