Regionalgruppe Köln

Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt kleine Wasserkraft wegen des Tierschutzgesetzes in Frage

06. November 2020 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz

Wird die Wasserkraftanlage Osberghausen verboten?

Wasserkraftwerk an der Agger in Osberghausen. Wasserkraftwerk an der Agger in Osberghausen.  (Friedrich Meyer)

Das BfN hat dieses Jahr das Skript 561 herausgegeben mit dem Titel: "Fachplanerische Bewertung der Mortalität von Fischen an Wasserkraftanlagen". Dort wird u.a. das rechtliche Umfeld der Wasserkraftanlagen (WKA) behandelt. Zum Schluss heißt es im Kapitel 3.8 "Tierschutzgesetz" auf Seite 32:

"Letztlich sei noch das Tierschutzgesetz (TSchG) genannt, dessen Zweck es ist, Leben und Wohlbefinden von Tieren aus der Verantwortung des Menschen heraus zu schützen und keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Als vernünftiger Grund sind u. a. die Gewinnung von Nahrungs- und Futtermitteln akzeptiert. Inwieweit das Töten von Fischen als Kollateralschaden bei der Wasserkraftnutzung einen vernünftigen Grund darstellt ist noch zu klären und unbedingt im Zusammenhang mit dem Ertrag an erneuerbarer Energie aus der jeweiligen Wasserkraftanlage zu bewerten. In seiner Grundlagenschrift zur Wasserwirtschaft in Deutschland trifft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Aussage, dass nur die 406 Wasserkraftanlagen mit einer Ausbauleistung ≥ 1 MW für den Beitrag der Wasserkraftnutzung zum Erreichen des Ausbauziels für die erneuerbaren Energien maßgeblich sind (Jekel et al. 2014: 122). Dem entsprechend ist zu prüfen, in wie weit die rund 7.300 kleineren Wasserkraftanlagen in Deutschland einen signifikanten Beitrag zur CO2-Einsparung und zur Energiewende für sich geltend machen können. Bei einem fehlenden übergeordneten gesellschaftlichen Interesse, wäre auch die Basis für das Töten von Fischen an Wasserkraftanlagen < 1 MW in Frage zu stellen. Bei strikter Anwendung des TSchG wären daher kleine WKA ohne nachgewiesene funktionstüchtige Fischschutzanlagen ggf. zu verbieten."

Diese Aussage des BfN ist hilfreich bei der Bewertung der Erlaubnis für die Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage Osberghausen, die der Aggerverband 2016 von der Bezirksregierung Köln erhalten hat. Die Erlaubnis, die durch eine Anfrage von uns bei der Bezirksregierung Köln das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, beschreibt in schonungsloser Offenheit, welchen Qualen die Fische ausgesetzt sind, wenn die Fischtreppe einmal gebaut ist und die Wasserkraftanlage in Betrieb ist. (siehe Datei Erlaubnis Osberghausen ab Seite 17 ).

Zurzeit ist die Lage für die Fische noch relativ gut, weil so lange die Fischtreppe, die nunmehr bis zum 31.03.2022 gebaut sein soll, nicht in Betrieb ist, eine Mindestwassermenge von 1.480 l/s vorgeschrieben. Das führt dazu, dass die Wasserkraftanlage, anders als die anderen Anlagen, die seit Ende Oktober wieder laufen, immer noch nicht läuft. Anscheinend fehlt immer noch genügend Wasser, um gleichzeitig Strom zu produzieren und die Mindestwassermenge über das Wehr abzulassen.

Wenn die Fischtreppe einmal in Betrieb ist, dann müssen nicht mehr 1.480 l/s abgegeben werden, sondern nur die 480 l/s, die für den Betrieb der Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage vorgegeben worden sind. Welchen Qualen die Fische durch die räumliche Trennung von Lockströmung und Fischtreppe dann ausgesetzt sind, weil die wanderwilligen Fische der Lockströmung aus dem etwa 250 m unterhalb des Wehrs in die Agger mündenden Turbinengrabenfolgen folgen, geht aus der Erlaubnis hervor:

"Unstreitig ist, dass aufwanderwillige Fische aus der Aggerstrecke unterhalb der Wasserkraftanlage bei Aufwärtswanderung lockströmungsbedingt in den Turbinenuntergraben einwandern. Die Suchbewegung der zumeist potamodromen Arten wird die Fische in ihrer Vitalität schwächen, sicherlich die Fortpflanzungsprodukte negativ beeinträchtigen und zu einer Zunahme an Sterblichkeit bzw. Abnahme eines Reproduktionserfolges führen (ökologische Fitness). Sollten die aufwandernden Fische den Weg ins restwasserführende Mutterbett hin zum Fischweg finden, sind die Tiere hier weiterhin suboptimalen Bedingungen ausgesetzt, die ihre Fitness weiterhin schwächen und die Zunahme der Sterblichkeit zur Folge haben. Davon abgesehen, ist die ca. 3.870 Quadratmeter große Restwasserstrecke unter Bezug auf die vorkommenden Arten und individuellen Dichten als Lebensraum sehr stark degradiert. In Gegenüberstellung einer intakten Aggerstrecke zur Ausleitungsstrecke unterhalb der Stauanlage Osberghausen beträgt die die Differenz der hier lebenden Fische, Rundmäuler, Krebse und Muscheln vermutlich mindestens 90%.

Unter Abwägung des Verzichts auf ein Monitoring mit der Schädigung der Fische in der Restwasserstrecke und des Fischverlustes im Zuge der Suchbewegung zwischen Untergraben der Wasserkraftanlage und der Aggerrestwasserstrecke wird die Obere Fischereibehörde deshalb unter Bezug auf § 45 (3) und § 40 (2) einen monetären Ausgleichsbetrag in einem gesonderten Bescheid gemäß § 40 Abs. 2 LFischG festsetzen."

Dass der Staat solch eine Tierquälerei zulässt und der Aggerverband sich nicht zu schade ist, die permanente Fischquälerei in Kauf zu nehmen, macht uns wütend. Die Anlage muss nach dem Tierschutzgesetz verboten und die Stauanlage zurückgebaut werden! Dass der Steuerzahler die Fischtreppe, die einiges über eine Millionen Euro kosten soll, auch noch mit 50% bezuschussen soll, setzt dem Ganzen die Krone auf.

Erläuterung zu den folgenden Bildern:
In diesem Schuppen (Bild 1) befindet sich die Turbine der WKA Osberghausen. Das Wasser kommt durch ein Rohr aus dem ca. 200 m entfernten Stau. Das Wasser fließt dann durch den Turbinenuntergraben in die Agger (Bild 2).Seit Jahren wird kein Strom produziert und deshalb ist Ruhe im Turbinengraben. 2016 hat der Aggerverband, dem der Stau gehört, eine neue Erlaubnis unter der Bedingung bekommen, dass er eine Fischtreppe baut. Die Fischtreppe ist immer noch nicht gebaut und wenn es nach dem Wassernetz NRW geht, sollte auch niemals gebaut werden. In der Erlaubnis steht, dass die Fische, die die Agger hochschwimmen, strömungsbedingt in den Turbinenuntergraben schwimmen. Dort kommt es dann, alles wird in der Erlaubnis von der Bezirksregierung Köln genau beschrieben, zu Tod und Verderben. Wenn ein Fisch sich dann ermattet aus der dem Turbinengraben treiben lässt, muss er ca. 200 m zu der noch zu bauenden Fischtreppe schwimmen. Das Wasser fließt auch nicht mehr so wie auf dem Bild 3, weil bei Betrieb der Wasserkraftanlage nur noch eine Mindestwassermenge  von 480l von der Bezirksregierung Köln vorgegeben wurde. Die von Turbinenuntergraben malträtierten Fische sollen dann ca 50m vor dem Überlauf links des Wehres die noch zu bauende Fischtreppe hochschwimmen (Bild 4). Ein Monitoring sei dem Betreiber nicht zuzumuten, so die Bezirksregierung Köln. Außerdem, so ist zu vermuten, will niemand das Elend dieses Wahnsinnsprojektes sehen. Im Sinne der Fische und der Agger gibt es nur eine gute Lösung: statt Millioneninvestitionen, auch mit Beteiligung des Steuerzahlers, in das Wahnsinnsprojekt - Rückbau der Anlage für eine frei fließende Agger!

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