Regionalgruppe Köln

Das Wehr Dattenfeld muss in Frage gestellt werden!

19. Mai 2021 | Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Rhein-Sieg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Sieg

Der Rückbau des Wehres zwischen Windeck-Dattenfeld und Windeck- Übersetzig muss eine Option bleiben. Dies ist im Sinne der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie UND des europäischen Gebietsschutzes des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) an der Sieg erforderlich. Der Anstau der gesamten Sieg durch das Querbauwerk Dattenfeld ist für den Erhalt des Mühlengrabens und einer Wasserführung dort nicht erforderlich.

 (Paul Kröfges)

Der BUND reagierte damit auf die aktuellen Ideen mancher Kommunalpolitiker*innen in Windeck, die entgegen europäischer Schutzziele das Wehr unbedingt erhalten und hierzu eine Resolution verabschieden wollen. Denn Stauwehre beeinträchtigen Fließgewässer erheblich: Sie erhöhen die Wassertemperatur und die Eutrophierung. Der Sauerstoffgehalt nimmt dadurch erheblich ab, der pH-Wert kann sich verschieben und zum Absterben von Fischlaich führen. Wehre sind Barrieren, die den Transport von Geschiebe am Gewässergrund verhindern und damit die Entwicklung immer neuer Laichflächen im Kies des Flussbettes unterbinden. In den Staubereichen der Wehre sind Fließgewässerfischarten im besonderen Maße dem Fang durch fischfressende Vögel ausgesetzt. Der Rückbau der Wehranlagen ist in FFH-Gebieten wie der Sieg daher tatsächlich alternativlos und wird in keiner Weise durch den Bau von Fischtreppen entbehrlich.

Nun plant die Gemeinde Windeck seit geraumer Zeit eine Umgestaltung der Siegpromenade in Dattenfeld, die nicht unumstritten ist und Konfliktpotenzial mit dem FFH – Status der Sieg beinhaltet. Die Windecker Bürgermeisterin hat hinsichtlich eines möglichen Wehrabrisses im Gespräch der Verwaltung mit den Naturschutzverbänden betont, dass das Projekt „Drei Fenster zur Sieg“ aber zu keiner Vorfestlegung in der Frage des Wehrabrisses führt. Das ist auch erklärte Position der Gemeinde Windeck. Das ist relevant, da der Abriss des Wehres sowohl im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als auch des FFH-Gebietsschutzes von Bedeutung ist. Ob die von der Gemeinde geplanten Umgestaltungsmaßnahmen ansonsten FFH-verträglich sind, steht auf einem anderen Blatt und muss im laufenden Befreiungs-, Genehmigungs- und Städtebauförderungsverfahren geklärt werden. 

Für den BUND ist klar, dass der Rückbau des Wehres für den Fischartenschutz erforderlich ist. Paul Kröfges, Sprecher der Regionalgruppe Köln, aber auch für den BUND in Windeck aktiv sowie Vertreter im Naturschutzbeirat bei der Kreisverwaltung, hierzu: „Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2027 erfordert die Durchgängigkeit der Gewässer zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes. Gerade an der Sieg als Zielartengewässer für Lachs und Aal ist das eine unbedingt einzuhaltende Verpflichtung“.
Durch den Rückbau des Wehres entstünden auch keine Defizite für den Denkmalschutz. Der Mühlengraben an der Übersetziger Mühle kann weiterhin mit Wasser bespannt bleiben. Dazu ist er entweder als Stillgewässer auszugestalten oder Wasser muss aus der fließenden Welle der Sieg ohne Anstau oberstromig abgeleitet werden, z.B. in einer in der Sieg liegenden Rohrleitung.

Kontakt: Paul Kröfges, paul.kroefges(at)bund.net

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