EU-Wiederherstellungsverordnung schafft neue Chancen für die Agger

20. Dezember 2025 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Anfrage im Regionalrat zur Beseitigung "obsoleter Bauwerke".

In Erwartung obsolet: Ehreshoven II, Ehreshoven I, Ohl-Grünscheid, Haus Ley, Wiehlmünden. Obsolet ab 01.01.2026: Osberghausen. In Erwartung obsolet: Ehreshoven II, Ehreshoven I, Ohl-Grünscheid, Haus Ley, Wiehlmünden. Obsolet ab 01.01.2026: Osberghausen.  (Friedrich Meyer)

Neben der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes an der Agger, die die Bezirksregierung angeht, kommt auf diese Behörde eine weitere Aufgabe zu. Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung (EU-W-VO), die im Juni letzten Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde und unmittelbar in den Mitgliedsstaaten Gesetzeskraft hat, besteht jetzt die Aussicht auf eine frei fließende Agger. 

Die EU-W-VO enthält Vorschriften, die u.a.

  • zur langfristigen und nachhaltigen Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme in Land- und Meeresflächen der Mitgliedstaaten durch die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme   und
  • zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Union in Bezug auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Landdegrationsneutralität beitragen sollen (Artikel 1). 

Im Artikel 4 -"Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen" - ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind um die in einem Anhang der W-VO aufgeführten Lebensraumtypen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, in einen solchen zu versetzen. Hierfür werden Zeitziele festgelegt.

Im Artikel 9 - "Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen" - wird den Mitgliedstaaten auferlegt, ein "  Verzeichnis der künstlichen Hindernisse zu erstellen. So ermitteln die Mitgliedstaaten - unter Berücksichtigung ihrer sozioökonomischen Funktionen - die Hindernisse, die beseitigt werden müssen, um zur Erreichung der Wiederherstellungsziele gemäß Artikel 4 der W-VO beizutragen. So soll das Ziel der Wiederherstellung von mindestens 25000 Flusskilometern in der Union zu frei fließenden Flüssen bis 2030, unbeschadet der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie), erreicht werden. Ferner wird festgehalten, dass die Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse, wie z.B. an der Agger den Stau Osberghausen, angehen. Osberghausen verliert zum Jahresende bekanntlich die Erlaubnis und wird abgestaut, weil der Aggerverband und die Aggerkraftwerke sich nicht auf den Bau der Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage sowie der Einschwimmsperre für den Turbinengraben einigen konnten. Osberghausen wird somit zu einem obsoleten Hindernis nach der W-VO, d.h. ein Hindernis, das nicht länger zur Erzeugung erneuerbarer Energie und anderer Zwecke benötigt wird. 

Wir gehen davon aus, dass auch die übrigen 5 Stauanlagen in der Agger in Engelskirchen, wenn die Auflagen der Bezirksregierung Köln zur Mindestwasserführung oder Durchgängigkeit oder zum Fischschutz von den Aggerkraftwerken nicht eingehalten werden, die Wasserkraftnutzung einstellen und dann ebenfalls zu obsoleten Bauwerken werden. Diese müssen dann zurückgebaut und die Agger renaturiert werden. Das wäre dann eine frei fließende Agger von der Aggertalsperre bis zur Mündung in die Sieg bei Troisdorf.

Die Grüne Fraktion im Regionalrat der Bezirksregierung Köln hat auf diesem Hintergrund zum 19.12.2026 eine Anfrage im Regionalrat gestellt: "Welche Chancen birgt das Wasserhaushaltsgesetz und die EU Wiederherstellungsverordnung für eine frei fließende Agger?" Die Anfrage und die Antwort der Dezernentin Wasserwirtschaft, Anna Morsbach (TOP 11.2), liegen vor.

Die Grünen haben die Anfrage gestellt, weil erfreulicherweise die BezReg Köln nach dem von den Aggerkraftwerken verursachten Fischsterben und ihrer jahrelangen Verweigerung, gesetzeskonforme Zustände an der Agger herzustellen, zugesagt hat, nun endlich das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an der Agger durchzusetzen. Das WHG legt Mindeststandards für Unternehmer fest, die aus der Wasserkraft Strom gewinnen wollen. Die im letzten Jahr in Kraft getretene EU-Wiederherstellungsverordnung geht weiter. Sie will die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme mit dem Ziel einer langfristigen und nachhaltigen Erholung zu biodiversen und widerstandsfähigen Ökosystemen. Hier sehen wir die Chance, dass die Agger absehbar in den nationalen Wiederherstellungsplan der Bundesrepublik Deutschland Eingang findet. Man kann davon ausgehen, dass die Aggerkraftwerke nicht bereit sind die erheblichen und teuren Aufwendungen, vor allem für die umfangreichen Durchgängigkeitsmaßnahmen, zu leisten. Prognosen sind dennoch schwierig, weil es dem Inhaber der Aggerkraftwerke angeblich nicht in erster Linie um Geld geht. Er scheint sich in den Kopf gesetzt zu haben, an der Wasserkraft in der Agger festzuhalten, koste es was es wolle.

Als Anhaltspunkt die Kosten für die Durchgängigkeit an den verbliebenen Wasserkraftanlagen an der Agger kann man die Kosten für Unkelmühle in der Sieg heranziehen, die 5,5 Millionen Euro betrugen. Diese Kosten kann man natürlich nicht einfach für die Anlagen an der Agger hochrechnen. Das Staatliche Umweltamt ist im Jahre 2000 von 8 Stellen an der Agger in Engelskirchen ausgegangen, wo entsprechende Bauwerke notwendig wären. Die aktuellen Vorstellungen der Bezirksregierung Köln liegen uns nicht vor. Jedenfalls braucht für die Anlage Osberghausen, die Anfang 2026 ihre Erlaubnis von 2016 wegen Nichterfüllung der Umweltauflagen verliert und zum sogenannten obsoleten Bauwerk wird, kein Durchgängigkeitsbauwerk mehr gebaut werden. Ferner fallen auf Grund der lokalen Gegebenheiten die Baukosten unterschiedlich aus. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass die Kosten weit über die 12 Millionen Euro hinausgehen, die die Aggerkraftwerke 2023 für die damals letzten drei Jahren angegeben haben für die neuen Turbinen und Steuerungsanlagen sowie das neue Wehr Ohl-Grünscheid. 

Mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass nach Versand der Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, zunächst für eine Anlage, zu erwarten ist, dass die Aggerkraftwerke postwendend klagen werden. Der Arbeitsaufwand der Bezirksregierung Köln dafür ist enorm, weil die Ordnungsverfügungen für jede Anlage extra erarbeitet werden müssen. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die Aggerkraftwerke nach dem ersten verlorenen Prozess einsichtig werden und diese sich schnellstmöglich aus der Stromerzeugung an der Agger verabschieden. Damit könnten sie dann einen bedeutenden Beitrag für die Allgemeinheit leisten. Dies ist überfällig angesichts der Tatsache, dass die Aggerkraftwerke bislang schon durch den von ihnen verursachten personellen Aufwand von Behörden und Gerichten, monetär ausgedrückt, der Allgemeinheit mehr Geld zugemutet haben, als das, was sie aus der Stromproduktion erwirtschaftet haben.

Mit der Hinterlassenschaft von obsoleten Bauwerken - die Rückbaukosten sind noch eine eigene Sache - wird der Weg frei für eine frei fließende Agger, mit großen Vorteilen für den Lebensraum und die Ökosystemleistungen. 

Artikel als PDF

Zur Übersicht