Regionalgruppe Köln

Klage für Gewässerschutz - fehlende Umsetzung des Europarechts

14. März 2023 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat am 22.12.2000 in Kraft und wurde von Wasserwirtschaft und Naturschutzverbänden europaweit als bahnbrechend für die Wasser- und Gewässerqualität begrüßt. Aber Politik und Behörden haben bei der Umsetzung versagt. Der BUND hat deshalb Klage gegen das Land NRW eingereicht.

Das Agger-Wasserkraftwerk bei Ehreshoven aus der Vogeperspektive. Die verbaute Agger bei Ehreshoven. Das soll europarechtswidrig bis 2039 so bleiben.  (Hermann Hirsch)

22 verlorene Jahre

Für alle EU-Mitgliedsstaaten gibt es seit 22 Jahren klare Vorgaben: Durch konkrete Maßnahmenprogramme sollten Bäche, Flüsse und Grundwasser eigentlich bis 2015 einen guten ökologischen bzw. chemischen Zustand erreichen. Eine zeitliche Streckung bis 2027 sieht die Richtlinie nur in gut begründeten Ausnahmefällen vor. Trotzdem erfüllen bis heute nur knapp neun Prozent der Gewässer die Vorgaben, mindestens ein Viertel der Grundwasserkörper ist zu stark mit Nitrat belastet und
zum Teil auch mengenmäßig gefährdet.
Auch das nunmehr dritte und mit Blick auf das letztendliche Zieldatum 2027 entscheidende Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist nachBUND-Analyse mangelhaft. Als dann Ende des Jahres 2022 die EU-Kommission dem BUND mitteilte, dass sie die umfassenden EU-Beschwerden der Umweltverbände zur
unbefriedigenden WRRL-Umsetzung vorerst nicht beantworten werde und stattdessen auf die Beschreitung des nationalen Rechtsweges verwies, legte der BUND
beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen das Land NRW ein.
Trotz der Corona-bedingten reduzierten Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten hatten landesweit zahlreiche aktive Gewässerschützer*Innen bis zum Juni
2021 fundierte Stellungnahmen eingereicht, um den vorgelegten Entwurf des Bewirtschaftungsplanes konkret zu verbessern. Diese wurden in den allermeisten
Fällen 11 Monate später mit eher formalen Textbausteinen beantwortet und so gut wie gar nicht berücksichtigt. Die berechtigte Kritik am Wegfall der bisherigen Umsetzungsfahrpläne, mittels derer einzelne Maßnahmen punktgenau beschrieben und verortet werden konnten, wurde zurückgewiesen und durch die stattdessen eingeführten intransparenten Maßnahmenübersichten die Beteiligung der interessiertenÖffentlichkeit erschwert und behindert.

Verstroß gegen EU-Recht

Hauptkritikpunkte des BUND sind vor allem die zahlreichen willkürlichen zeitlichen Festlegungen. Zum Teil wurden Maßnahmen zur Verbessung des ökologischen
Zustandes von Gewässern auf das Jahr 2045 verschoben - ein erheblicher Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Grund dafür ist auch, dass die Wasserbehörden über
Jahrzehnte vorrangig Nutzerinteressen bedient haben und die notwendige Durchgängigkeit und Mindestwasserführung der Gewässer verhindert wurde. Eines von vielen Beispielen dafür ist das Wasserkraftwerk Ehreshoven an der Agger. Hier soll die Durchgängigkeit für Fische erst bis 2039 umgesetzt werden. Mit der Klage will der BUND vor allem erreichen, dass das noch aus schwarz-gelben Zeiten stammende Maßnahmenprogramm von der neuen Landesregierung mit einem grün geführten Umweltministerium gründlich nachgebessert, meh Geld und Personal bereitgestellt und ungerechtfertigte Fristverlängerungen korrigiert werden.

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