Regionalgruppe Köln

Kooperationsabkommen Aggerverband und NRW-Umweltministerium:

31. Juli 2021 | Agger, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

"Damit sich wieder mehr Lachse in unseren Gewässern ansiedeln."

Die Meerforelle, die von unserem im letzten Jahr verstorbenen Aggerfreund Horst Stolzenburg am Wehr Ehreshoven I fotografiert wurde, hält überhaupt nichts vom Koopertionsabkommen des Aggerverbandes mit der NRW-Umweltministerin Heinen-Esser. Sie schwamm von der Nordsee ins Oberbergische um sich hier am Ende ihrer Reise am Beton eine kaputte Nase zu holen. Potentiell hervorragende Laichhabitate im Oberbergischen bleiben ihr bislang verwehrt. Ihre Nachfahren sollen es einmal besser haben. Die Meerforelle, die von unserem im letzten Jahr verstorbenen Aggerfreund Horst Stolzenburg am Wehr Ehreshoven I fotografiert wurde, hält überhaupt nichts vom Koopertionsabkommen des Aggerverbandes mit der NRW-Umweltministerin Heinen-Esser. Sie schwamm von der Nordsee ins Oberbergische um sich hier am Ende ihrer Reise am Beton eine kaputte Nase zu holen. Potentiell hervorragende Laichhabitate im Oberbergischen bleiben ihr bislang verwehrt. Ihre Nachfahren sollen es einmal besser haben.  (Horst Stolzenburg)

"Das Land Nordrhein Westfalen unterstützt und fördert die Wiederansiedlung des Lachses in den Sieg-, Wupper- und Eifel-Rur- Flusssystemen." heißt es in der gleichlautenden Presseerklärung des MULNV und dem Aggerverband. Leider ist das nicht ganz richtig: Explizit weist der Vorstand des Aggerverbandes, Prof. Lothar Scheuer, darauf hin, dass lediglich die Untere Agger gemeint ist, die Obere Agger ab dem Wehr Ehreshoven I bleibt außen vor.

In Vorbereitung des 2. Bewirtschaftungsplans von 2016 bis 2021war die Entscheidung getroffen worden, die Obere Agger nicht als sogenanntes Zielartengewässer für Lachs und Aal auszuweisen und somit die Dimension der technischen Durchgängigkeitshilfen nicht am Lachs auszurichten, was für die Betreiber einen geringeren finanziellen Aufwand bedeutet. Die Entscheidung war insofern nachzuvollziehen, als argumentiert wurde, dass, wenn man die technische Durchgängigkeit an den sechs Wasserkraftanlagen in Engelskirchen herstellen würde, die Lachse und Meerforellen in die langen Rückstaubereiche geraten würden, fürwahr kein potentielles Laich- und Jungfischhabitat von Lachsen. Die erzwungene Niederlegung der Stauanlage Ohl-Grünscheid mit Reinigung und Aufbrechen der Sohle durch die Hochwässer hat allerdings gezeigt, wie aus "toten" Rückstaubereichen wieder potentielle Laichgewässer werden können.

Die Fragestellung, ob es nicht im Allgemeininteresse ist, die Stauanlagen mit öffentlicher Unterstützung niederzulegen, Querbauwerke zurückzubauen und die unwirtschaftliche Wasserkraft an der Agger in Engelskirchen zu beenden, wurde überhaupt nicht erörtert. Stattdessen wurden die Betreiber schon 2012 darauf hingewiesen, dass sie davon ausgehen könnten, dass die Obere Agger kein Zielartengewässer für Lachs und Aal werde und sie bei den Sanierungsarbeiten für die Wasserkraftanlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Durchgängigkeitshilfen unter Berücksichtigung des "Handbuchs Querbauwerke" nur für die potamodromen Arten, die nicht ins Meer ziehen, durchführen sollten.

Die Entwicklung lief bekanntermaßen anders. Der Betreiber der sechs Engelskirchener Anlagen, die Aggerkette GmbH & Co.KG des Arztes Dr. Bernd Walters ahnte, was auf das Unternehmen zukommen würde und verkaufte um 2013 die Anlagen. Sein Nachfolger, die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG des Wasserkraftanlagen-Sammlers Herrn Christian Auer, unterschied sich von dem Vorbesitzer dadurch, dass er der Auffassung war, dass er mit der Durchgängigkeit nichts zu tun habe. Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der entsprechenden deutschen Rechtsgrundlage, dem Wasserhaushaltsgesetz kam unter der jetzigen schwarz-gelben Landesregierung keinen Millimeter voran. Noch nicht einmal die bis 2016 fällige Sicherheitsüberprüfung der Anlagen, die sogenannte "vertiefte Überprüfung" ist bis heute abgeschlossen.

Ganz skandalös ist die Tatsache, dass die zuständige Bezirksregierung Köln sich hartnäckig weigert, für die Ausleitungsstrecke, das alte Aggerbett hinter dem Wehr Ehreshoven I, an dem das Zielartengewässer für Lachs und Aal beginnt, dafür zu sorgen, dass genug Wasser vorhanden ist. Lediglich 500 Liter / Sek. werden dort eingeleitet und dies nur, weil an der  2,65 km langen Strecke die Kläranlage Engelskirchen liegt. Eigentlich ein gutes Laich- und Jungfischhabitat für Lachse, kommen diese bei lediglich 500 Liter / Sek. oftmals nicht in das alte Aggerbett. Die Mindestwassermenge müsste für Lachse über 1000 Liter / Sek. sein, wurde aber von der Bezirksregierung Köln bislang nicht verordnet. Nebenbei, die jetzt wegen des Klärwerks festgesetzten 500 Liter/ Sekunde lässt sich Herr Auer mit etwa 50000 Euro im Jahr vom Aggerverband, also der Allgemeinheit, bezahlen. Würde eine Mindestwassermenge nach § 34 Wasserhaushaltsgesetz von der Regierungspräsidentin, Frau Gisela Walsken, verordnet, dann bräuchten die Bürger*innen für das Aggerwasser nichts mehr zu zahlen.

Wie sagt Umweltministerin Heinen-Esser? "Wenn die Lachse zurückkommen und in unseren Fließgewässern laichen, ist das ein gutes Zeichen und ein Beleg für die Gewässerqualität unserer Flüsse. Aber auch für die gute und engagierte Zusammenarbeit aller Beteiligten." Ob die Ministerin bis zum Ende dieser Wahlperiode im Mai 2022 eine engagierte Arbeit noch hinbekommt?

Kontakt: Friedrich Meyer, Flussgebietskoordinator Agger des Wassernetz NRW, efmeyer(at)gmx.de

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