Umweltminister Oliver Krischer beim Besuch der Pilotanlage Vislift im Kreis Kleve. Er brachte dort eine Vislift Lösung für die Agger ins Spiel. Erste Reaktion beim Aggerbrief auf das Bild: "Freundlicher Liftboy sucht Anstellung an der Agger".
(Bild: Gerhard Voogt)
Umweltminister Oliver Krischer war von der Pilotanlage begeistert. Vor geraumer Zeit besuchte er im Kreis Kleve eine vom Land mit 80% geförderte Fischaufstiegsanlage. Damit setze Nordrhein-Westfalen auf innovative Lösungen, um die Durchgängigkeit seiner Flüsse zu verbessern und damit den ökologischen Zustand der Gewässer zu stärken, heißt es in der Presseerklärung des MUNV. Die präsentierte neue Fischaufstiegsanlage der holländischen Firma VSILIFT ist eine Art Wendeltreppe in einem "Schneckengehäuse", mit der die Fische selbst Höhenunterschiede überwinden könnten. Der Minister: "Wir müssen neue Wege gehen, alte Wege wieder freizumachen. Durchgängige Flüsse sind die Lebensadern unserer Natur. Wenn wir Wehre und Barrieren überwinden, helfen wir wandernden Arten, verbessern die Wasserqualität und bringen neue Dynamik in unsere Gewässer. Diese Treppe ist ein spannendes Beispiel für die Verbindung von Technik und Naturschutz."
Nunmehr wird in der Pilotanlage mit einem Modul unter Zuhilfenahme von KI drei Jahre lang untersucht werden, welche Fischarten den Vislift nutzen und ob er für alle Fische gleichermaßen gut funktioniert. Im Kölner Stadt-Anzeiger zitiert G. Voogt den Minister: "Dann könnten die Anlagen auch an Agger, Sieg und Wupper installiert werden." Nachfragen beim Hersteller, wie denn mit Hilfe von Vislift der Höhenunterschied von 6 Metern an den Bauwerken der Agger, überwunden werden könne, wurden damit beantwortet, dass Kaskadenlösungen möglich wären, also drei Vislifts an den Aggerwehren hintereinandergeschaltet werden könnten. Mit zwei hintereinandergeschaltete Vislifts habe man schon Erfahrung gesammelt. Der Hersteller ist aber vorsichtig und will sich erst einmal sich die Situation vor Ort anschauen. Für einen Höhenunterschied von 6 m, gibt er einen Kostenrahmen von 450 000 EUR bis 500 000 EUR an. Die Kosten für den Bau der Fischpassagen, die erforderlichen Schwimmleitungen sowie weitere standortspezifische Einrichtungen sind hierin jedoch nicht enthalten.
Aber selbst wenn alle Fischarten die Anlage nutzen und alle Fische, die wandern wollen, die Anlage zum Aufstieg nutzen und sie nicht jeck im Kopp sind, wenn sie die Wendeltreppe über einen Höhenunterschied von 6 Metern benutzt haben, ist die Behauptung des Umweltministeriums in der Presseerklärung, hier werde ein wichtiger Beitrag geleistet, "um den ökologischen Zustand der Gewässer auch in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern und unter anderem die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen" nicht nachvollziehbar bzw. falsch.
Auf Nachfrage beantwortete das Referat "Flussgebietsmanagement / Gewässerökologie" des MUNV den Vislift wesentlich nüchterner. "Aufgrund der Dimensionierungen und Bauweise weichen die bisherigen Baureihen des "Vislift" in vielen Aspekten deutlich von den sonst üblichen Regelwerken für Fischaufstiegsanlagen ab. ... Generell bestehen durch die geringen Durchflussmengen und die maximal zu überwindenden Höhenunterschiede aus fachlicher Sicht weiterhin starke Beschränkungen hinsichtlich potentieller Einsatzorte." Die Frage ist, weshalb trotzdem im Rahmen einer "Experimentierklausel" ein über drei Jahre dauerndes Monitoring mit viel Geld finanziert wird. Mit dem Geld hätte man sicherlich eine Menge Querbauwerke zurückbauen können. Fehlt nur noch, dass den Mitarbeiter*innen der Wasserbehörden, die ambitioniert an Ordnungsverfügungen für die Durchgängigkeit arbeiten, vom Minister gesagt wird, sie sollten erst einmal das Monitoring der Funktionalität des Vislifts abwarten. An der Agger sind wir hinsichtlich solcher Verzögerungstaktiken gebrannte Kinder.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und damit auch das Wasserhaushaltsgesetz gibt als Ziel für natürliche Gewässer nicht etwa lediglich die Fischdurchgängigkeit, sondern den guten ökologischen Zustand vor. Dieser bedingt, dass in dem Lebensraum Fluss ständig die Sedimente und bei Hochwasser das Geschiebe mobil sind. Wenn die Stauhaltung bei Einsatz des Vislifts aber fortgeführt wird, sind die Stauanlagen weiterhin "Sedimentenfallen" die zudem noch das klimaschädliche Methan produzieren. Die von Krischer behauptete Verbesserung der Wasserqualität und einer neuen Dynamik in unseren Gewässern durch den Vislift ist nicht nachvollziehbar. Beides wird hingegen durch den Rückbau der Anlagen und die Sanierung und Renaturierung der Stauanlagen erreicht.
Für Gewässer, die z.B. durch Stauanlagen verbaut sind, gilt das Gleiche, wobei hier das gute ökologische Potential maßgebend ist. Hier verlangt die EU-WRRL und das WHG, dass alle sechs Jahre der Grund für die Bebauung hinterfragt wird, und ob es nicht umweltfreundlichere Methoden gibt, den Zweck der Verbauung - hier also die Stromerzeugung - zu erreichen. Ein Postulat, was in NRW die Umweltminister *innen bislang nicht gekümmert hat.
Die Nationale Wasserstrategie verlangt ausdrücklich die Durchgängigkeit von Organismen und Sedimenten. Und auch die EU-Wiederherstellungsverordnung, die in Deutschland unmittelbar Gesetzeskraft hat, beinhaltet als Ziel frei fließende Flüsse und verlangt im Rahmen eines Nationalen Wiederherstellungsplanes Schritte zur Erlangung von frei fließenden Flüssen. Übrigens haben auch die Parteifreund*innen von Oliver Krischer vor Ort in einem Appell an ihn die Befreiung der Agger verlangt.
Es bleibt die grundsätzliche Frage, weshalb an der Stauhaltung an der Agger wegen der Wasserkraftnutzung festhalten? Das macht flussökologisch und wirtschaftlich keinen Sinn und dient auch nicht der Klimaresilienz.
Friedrich Meyer