Krischer stellt mit seiner Kleinen Wasserkraft NRW Zukunftsstrategie Wasser auf den Kopf

16. Januar 2026 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

 (MUNV NRW)

Seit nunmehr etwa 2 Jahren arbeitet das Umweltministerium an einer Zukunftsstrategie Wasser für NRW. Viele Behörden und Vertreter von Verbänden beteiligten sich am Entstehen der Strategie und es war durchaus Gutes dabei herausgekommen. Die Beteiligten staunten dann aber nicht schlecht, als jetzt Ende des Jahres in Teilen etwas vollkommen anderes vom Minister als Referentenentwurf präsentiert wurde. Es sieht so aus, als hätte Oliver Krischer den Referentenentwurf persönlich nochmals entscheidend überarbeitet. Seiner Meinung nach war wohl ein wesentlicher Mangel, dass sich sein jahrelanges Eintreten für die Kleine Wasserkraft in dem Werk nicht wiederfand. Herausgekommen ist ein widersprüchlicher Referentenentwurf, der außer dem Minister wohl kaum jemand im Umweltministerium gefallen dürfte. 

Krischer bezieht sich in seinem Vorwort der Zukunftsstrategie Wasser für NRW auf die Nationale Wasserstrategie: "Das vorliegende Strategiepapier greift auch die verschiedenen Aspekte der Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung auf und setzt diese mit Blick auf die spezifischen Bedingungen unseres Bundeslandes um." Die spezifischen Bedingungen in unserem Bundesland bestehen allerdings darin, dass kein Umweltminister oder -ministerin, egal von welcher Partei, seit Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetzes 2010 irgendeinen Ehrgeiz an den Tag gelegt haben, das Wasserhaushaltsgesetz bezüglich Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz bei Wasserkraftnutzung umzusetzen. Das zeigt sich allein daran, dass erst in 2025, und auch nur nach ständiger Kritik engagierter Menschen vor Ort, ein Erlass zur Mindestwasserführung herausgegeben wurde. Die Vorgabe der Mindestwasserführung ist das zentrale und konkrete Element, das die Wasserbehörden in ihren Ordnungsverfügungen festlegen müssen. Bei Durchgängigkeit und Fischschutz haben die Betreiber aber einen Spielraum bei der Realisierung. Sie müssen allerdings als funktionstüchtig von der Behörde abgenommen werden. 

Die spezifischen Bedingungen in NRW bestehen auch darin, dass den Mitarbeiter*innen in den Wasserbehörden ein veralteter Runderlass aufgenötigt wurde, der noch 2009, also vor dem Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetz, stammt. Kernpunkt: man darf bei einer nachträglichen Anforderung zur Mindestwasserführung oder Durchgängigkeit bei einer bestehenden Anlage nicht zu viel von dem Betreiber gemäß WHG verlangen, da die nachträglichen Anforderungen mit dem völligen Entzug des Wasserrechts gleichzusetzen wären. Somit steht nicht der gute Zustand des Gewässers im Fokus sondern das Wohlergehen des Betreibers.  In der Konsequenz heißt das, dass Wasserkraftanlagen, ohne Erfüllung der §§ 33 Mindestwasserführung und 34 Durchgängigkeit, Bestand haben könnten. Zum Glück gilt allerdings das Wasserhaushaltsgesetz. Sollte eine Wasserbehörde unter Bezug auf den überholten Runderlass auf diese Anforderungen des WHG verzichten, wird der Naturschutz alle Mittel in Bewegung setzen um solch ein skandalöses Vorgehen zu verhindern.

In dem nunmehr ergänzten "Handlungsziel 4: Wasserkraftanlagen um- und ausbauen" wird zunächst fälschlich festgestellt, dass Wasserkraftanlagen eine relevante Menge erneuerbaren Strom erzeugen, wobei nicht differenziert wird zwischen Kleiner Wasserkraft bis 1000 kW Leistung in Flüssen und den größeren Wasserkraftanlagen. Wasserkraftanlagen an Talsperren sind noch einmal ganz anders zu bewerten bzw. unbedingt zu begrüßen. Der Gesamtanteil der Kleinen Wasserkraft von Anlagen unter 1000 kW, um die es hier geht, liegt nach Angaben im Energieatlas NRW nur bei 0,1 % der Stromerzeugung in NRW. (siehe Positionspapier des BUND NRW zur "Kleinen Wasserkraft" von 11/2022) 

Als Ziel wird angegeben, vorhandene Anlagen weiter zu betreiben und die wenigen geplanten Wasserkraftanlagen "gewässerverträglich zu ermöglichen". Was die Gewässerverträglichkeit von Wasserkraftanlagen anbelangt, zeigt sich Krischer resistent gegenüber der Wissenschaft. Siehe etwa das "Memorandum deutscher Fachwissenschaftler:innen zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft" vom 4. November 2021. Dessen zentrale Forderungen lauten:                                                                                                                   

  • "Energiewende nicht auf Kosten der aquatischen Biodiversität",                                    
  • "Förderung von Kleinwasserkraftanlagen aus EEG- oder Steuermitteln beenden" und
  • "Förderung von Großwasserkraftanlagen nur im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz".

     

Es gibt keine Gewässerverträglichkeit von Wasserkraftanlagen sondern nur unterschiedliche Grade der Unverträglichkeit, allein schon wegen des gewässerschädlichen unterbrochenen Sedimentflusses.

Im Handlungsziel 4 wird weiter festgestellt, dass bei neuen Planungen für Wasserkraftanlagen an bestehenden Wehren, seit Jahren und Jahrzehnten Konflikte zwischen Betreibenden und Behörden ausgetragen werden, die in Blockadehaltungen mündeten. Hier beschimpft der Minister also die Mitarbeiter*innen der Wasserbehörden, die sich bislang am Wasserhaushaltsgesetz orientiert haben. Dieses unsägliche und unkollegiale Verhalten kann nur so verstanden werden, dass der oberste Vorgesetzte seine Untergebenen auffordert, das WHG nicht so genau zu nehmen.

Zusammengefasst: Die Nationale Wasserstrategie vom Mai 2023 verlangt, wie es in ihrer Aktion 46 heißt, die "konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen (§§ 33 ff. WHG) - insbesondere bei vorhandenen Wasserkraftnutzungen - im Vollzug sowie zum Rückbau von Anlagen." Das beinhaltet, dass es zu "obsoleten Bauwerken", wie es die EU-Wiederherstellungsverordnung heißt, kommt, die im Sinne von frei fließenden Flüssen prioritär angegangen werden müssen (siehe §9 EU-W-VO). Hier ergänzt die Wiederherstellungsverordnung vom Juni 2024 - sie hat in Deutschland Gesetzeskraft- die Nationale Wasserstrategie. 

Es stellt sich auch die Frage, wieso die Querbauwerke, die Krischer für neue Wasserkraftanlagen ausersehen hat, nicht schon längst für einen frei fließenden Fluss, wie es die EU-Wiederherstellungsverordnung vorsieht, zurückgebaut worden sind. Immerhin steht in dem vorgelegten Referentenentwurf, das hat Oliver Krischer wohl übersehen: "Naturnahe, an ihre Aue angebundene, dynamische Fließgewässer ohne künstlichen Rück- und Aufstau haben die bestmögliche Klimaresilienz." Unter diesem Blickwinkel der Klimaresilienz und der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands nach WHG sollte die Landesregierung alle Verbauungen von Flüssen in NRW betrachten. Das ist auch die Sichtweise von Steffi Lemke, die mit der Nationalen Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz grüne Erfolge erreicht hat, für deren Bestand sich eigentlich alle Grünen in Deutschland einsetzen sollten. So haben die Oberbergischen Grünen  in diesem Sinne in einem Appell an Umweltminister Oliver Krischer ein ambitioniertes und mutiges Vorgehen zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes und damit eine Befreiung der Agger von Stauwehren und Wasserkraftanlagen gefordert. 

Hoffentlich wird der vom Minister vorgelegte Referentenentwurf für die Zukunftsstrategie Wasser NRW wieder auf die "flussökologischen Füße" gestellt. Die dringend benötigte regenerative Energie bekommen wir umweltverträglicher und wirtschaftlich günstiger von Sonne und Wind. Insgesamt wird sich in den nächsten Monaten klären, ob die NRW-Grünen für Wähler*innen, denen Klima- und Biodiversitätsschutz gleichermaßen wichtig ist, weiterhin attraktiv sind.

Friedrich Meyer, Paul Kröfges, Claus Wittke

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Anhang aus der Nationalen Wasserstrategie

Aktion 46: Wasserkraft gewässerschonend gestalten                            Beginn kurzfristig

Der Betrieb von Wasserkraftanlagen trägt dazu bei, dass die Bewirtschaftungszielenach der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland noch nicht erreicht werden. Gemeinsam mit den Ländern werden mögliche Maßnahmen im Bereich der Wasserkraft geprüft, die zur Verbesserung der gewässerökologischen Situation an Fließgewässern in Deutschland insbesondere im Hinblick auf Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der ökologischen Durchgängigkeit für Organismen und Sedimente, einschließlich des Fischschutzes. Dazu gehören u.a. Schritte zur konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen (§§ 33 ff. WHG) - insbesondere bei vorhandenen Wasserkraftnutzungen - im Vollzug sowie zum Rückbau von Anlagen. Einen Anreiz zur Umsetzung von Maßnahmen könnten Landesfördermittel für die ökologische Sanierung und den Rückbau von Wasserkraftanlagen haben, die auch an Private vergeben werden können.

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