Die Aktiven von NABU und BUND waren fassungslos, als sie am Freitag, den 21. Juli bei einer Flussbegehung oberhalb von Oberwiehl unterhalb des Flusswehres nur noch ein paar bessere Pfützen im Flussbett vorfanden. Lediglich ein paar dünne Rinnsale flossen noch durch die marode Wehrmauer. Es stellte sich heraus, dass in Intervallen die Klappe des Wassergrabens, durch den das Wasser in den Hansteich und damit zu der kleinen Wasserkraftanlage abgeleitet wird, geöffnet wurde. Jedes Mal, wenn das Wasser in der Wiehl die Wehrkrone erreichte und damit Wasser in das Flussbett hätte gelangen können, öffnete sich die Klappe des Ableitungsgrabens für einige Minuten und der Prozess ging dann von neuem los.
Der Betreiber der Anlage, die Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH, hat ein altes Wasserrecht zur Wasserentnahme, ist aber verpflichtet, eine Mindestwassermenge im Fluss zu belassen, die von der unteren Wasserbehörde beim Oberbergischen Kreis festgelegt wird und von dieser auch kontrolliert werden muss. Ziel ist es, den Lebensraum von Tieren und Pflanzen im Fluss zu erhalten. Stattdessen entnahm das Unternehmen anscheinend alles Wasser, an das es kommen konnte.
Wie lange dieses illegale Treiben schon durchgeführt wurde, ist dem Wassernetz NRW nicht bekannt. Die untere Wasserbehörde zeigte sich von dem illegalen Eingriff überrascht und reagierte prompt. Zwei Tage nach der Anzeige floss kein Wasser mehr durch den Ableitungsgraben, denn die Mindestwassermenge, die im Fluss bleiben muss, lässt das derzeit nicht zu.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der vergangenen Jahre, hat das Umweltamt des Oberbergischen Kreises im Jahr 2022 eine nach wie vor geltende Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen erlassen, um schädliche Gewässerveränderungen zu vermeiden. Auch gegen diesewurde mit der Entnahme verstoßen.
Das Wassernet NRW, ein Gemeinschaftsprojekt der Naturschutzverbände BUND und NABU sowie der Landesgemeinschaft Naturschutz und UmweltNRW e.V., erwartet von der unteren Wasserbehörde, dass sie gegenüber der Öffentlichkeit die illegale Wasserentnahme rechtlich einordnet und darüber informiert, wie es zu dem unsäglichen und widerrechtlichen Verhalten der Verantwortlichen kommen konnte und wie lange dieses andauerte. Nicht nur die allgemeinen Bestimmungen des Wasserrechts sind hier relevant. Hinzu kommt, dass der Lebensraum Wiehl hier teilweise in dem Naturschutzgebiet - 14 "Wiehlaue Oberwiehl/Bieberstein" liegt. Durch die im Landschaftsplan "Wiehl" festgelegten Bestimmungen ist es verboten, Eigenschaften oberirdischer Gewässer in diesem Bereich zu verändern, was hier in drastischer Weise geschehen ist. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Außerdem wird in dem Landschaftsplan auf die Strafvorschriften des § 329 StGB hingewiesen - Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete. Hier heißt es "Wer entgegen einer zum Schutz eines Naturschutzgebietes, [...] Gewässer schafft, verändert oder beseitigt, [...] und dadurch den jeweiligen Schutzzweck nicht unerheblich beeinträchtigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft."
Friedrich Meyer, Wassernetz NRW Flussgebietskoordinator für die Agger: "Es ist Sache des Gerichts, den Fall von fortgesetzter Umweltkriminalität abzuurteilen. Wenn man es hier nicht bei einer hohen Geldstrafe belässt, sollte mich das nicht wundern."
In einem Artikel der Oberbergischen Volkszeitung vom 28.7. 2023 äußert sich die Geschäftsführerin der OWG dahingehend, dass Herr Meyer einen Skandal wittert, wo es schlichtweg keinen Skandal gibt. Dem Leser der Zeitung wird aufgrund der Darstellung in der Zeitung der eigentliche Sachverhalt, wie oben beschrieben, nicht klar. So wird nicht klar, dass erst nach der Anzeige und dem Einschreiten der unteren Wasserbehörde, was die Schließung der Wehrklappe zur Folge hatte, wieder die vorgeschriebenen 100 Liter pro Sekunden in der Wiehl flossen.
Die OWG hat Strafanzeige gegen den Wassernetz Flussgebietskoordinator für die Agger wegen Hausfriedensbruch gestellt. Klar ist, dass ohne diesen "Hausfriedensbruch" weiterhin Wasser der Wiehl illegal abgeleitet würde.
Das Wassernetz NRW stellt Strafanzeige gegen die OWG wegen illegaler Wasserentnahme im Naturschutzgebiet.
Friedrich Meyer