Nach Rücknahme der Klage des Aggerverbandes

13. September 2024 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Naturschutz

Stillstand an der WKA Osberghausen

Der Ort des Verhängnisses, der Turbinengraben, der in die Agger mündet. Bei hohem Wasser, wie auf dem Bild, darf die Turbine laufen, obwohl keine Fischschutzanlage bislang besteht. Dann ist nämlich  in der Agger die Hauptströmung, der die Fische folgen bis zur Fischaufstiegsanlage. Bei niedrigerem Wasser, meistens der Fall, kommt die Hauptströmung allerdings aus dem Turbinengraben und nicht aus der Agger. Die Fische, die immer der Hauptströmung folgen, schwimmen ins Verderben. Deshalb muss dann zur Zeit noch die die Wasserkraftanlage abgeschaltet sein. Sollte die umstrittene Fischschutzanlage gebaut sein, dürfte auch dann die Wasserkraftanlage laufen. Der Ort des Verhängnisses, der Turbinengraben, der in die Agger mündet. Bei hohem Wasser, wie auf dem Bild, darf die Turbine laufen, obwohl keine Fischschutzanlage bislang besteht. Dann ist nämlich in der Agger die Hauptströmung, der die Fische folgen bis zur Fischaufstiegsanlage. Bei niedrigerem Wasser, meistens der Fall, kommt die Hauptströmung allerdings aus dem Turbinengraben und nicht aus der Agger. Die Fische, die immer der Hauptströmung folgen, schwimmen ins Verderben. Deshalb muss dann zur Zeit noch die die Wasserkraftanlage abgeschaltet sein. Sollte die umstrittene Fischschutzanlage gebaut sein, dürfte auch dann die Wasserkraftanlage laufen.  (F. Meyer)

Der nunmehr achtjährige Krampf um die Anstau-Erlaubnis in Osberghausen wurde in der Aggerbrief-Mitteilung vom 8. März ausführlich beschrieben. Anders als die übrigen Wasserkraftanlagen an der Agger, die über sogenannte Altrechte verfügen und keine Erlaubnisse mehr beantragen müssen, musste hier der Eigentümer, der Aggerverband, eine Erlaubnis beantragen, die er auch 2016 bekam. Diese Erlaubnis ist gebunden an den Bau von Durchgängigkeitsmaßnahmen für Fische. Dies betrifft einmal Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen am Wehr aber auch vor allem die Sicherung des ca. 200 m flussabwärts gelegenen Turbinengrabens vor Einschwimmmöglichkeiten von Fischen. Fertiggestellt sollte dies alles bis 2018. Für diese Sicherungsmaßnahmen hat die Bezirksregierung Köln in einem 2. Änderungsbescheid zur Erlaubnis von 2016 bauliche Auflagen erteilt, die nach Ansicht des Wasserkraftbetreibers, den Aggerkraftwerken, die Anlage unrentabel machen würden. Deshalb ging der Aggerverband als Erlaubnisinhaber auf Wunsch der Aggerkraftwerke zum Verwaltungsgericht Köln und klagte gegen den Änderungsbescheid.

Der finanzielle Hintergrund der Stromgewinnung in Osberghausen ist kompliziert. Zum einen ist der Aggerverband für den Bau der Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage zuständig und bekommt hier eine staatliche Förderung. Über den Eigenanteil des Aggerverbandes gibt es eine vertragliche Abmachung mit den Aggerkraftwerken, dass diese den Eigenanteil des Aggerverbandes übernehmen. Der Förderbescheid beinhaltet allerdings auch einen Höchstbetrag. Nicht absehbar ist, wie letztlich die Gesamtkosten sind. Für die Mitglieder des Aggerverbandes wäre es interessant in Erfahrung zu bringen, ob die vertragliche Bindung es ggf. doch zulässt, dass der Aggerverband auf Kosten für die Durchgängigkeitsmaßnahmen sitzen bleibt. Gegenwärtig sind im Finanzplan dafür 1,242 Millionen Euro veranschlagt und entsprechend bei Zuschüssen der gleiche Betrag.

Anders verhält es sich bei den Fischschutzmaßnahmen am Turbinengraben. Diese Kosten hat nicht der Aggerverband, sondern alleine der Betreiber der Wasserkraftanlage, die Aggerkraftwerke des Herrn Auer, zu tragen und bekommt dafür auch keine Fördermittel.

Über den Aggerbrief haben wir nach Kenntnis der Klage gegen die Bezirksregierung Köln den Vorstand des Aggerverbandes aufgefordert, die Klage zurückzuziehen, die Stauanlage zurückzubauen und die Agger in Osberghausen zu renaturieren. Was den Vorstand des Aggerverbands aber wohl mehr beeindruckt hat, war die Aufklärung durch die Bezirksregierung Köln, dass bei Aufrechterhaltung der Klage die Förderung entfällt. Die Klage ist nunmehr seit Anfang Juni zurückgezogen und der 2. Änderungsbescheid ist rechtskräftig. Die Pläne für die Baumaßnahmen gemäß dem Änderungsbescheid liegen beim Aggerverband in der Schublade. Allein was fehlt, ist das "Go" der Aggerkraftwerke (Stand 11.9.24) Der Aggerverband sitzt seit über einem Viertel Jahr auf heißen Kohlen weil die Fristsetzung für die Fertigstellung der fischökologischen Maßnahmen am 31. 12. 2025 ausläuft. Bislang konnte wegen des Verhaltens von Herrn Auer nicht einmal das Ausschreibungsverfahren starten. Was Auer treibt, darüber spekuliert man sicherlich beim Aggerverband und anderswo. Wird hier in erpresserischer Manier gehandelt, wie bei der Schließung des Bediensteigs über die Agger-Wehranlage Ohl-Grünscheid, der seit Menschengedenken für die Spaziergänger geöffnet war? Soll der Aggerverband die Kosten für den Fischschutz am Turbinengraben übernehmen?

Wenn Auer still-hält kann die Bezirksregierung am 1. Januar 2026 die Erlaubnis für den Stau Osberghausen kassieren. Die Hunderttausende von Euro, die der Aggerverband mittlerweile für den Staubetrieb, unter anderem für das neue Dachwehr, ausgegeben hat, wären verloren. Natürlich wären auch die den Aggerkraftwerken entstandenen Kosten für die Wasserkraftanlage vergebens, wobei es sich da nur um wenige Euro handelte, weil sonst niemand die Anlage haben wollte. Schmerzlicher wäre allerdings der Aufwand für die neu installierte Turbine.

Der Rückbau des Wehrs Osberghausen wäre gesetzlich vorgegeben. Eine frei fließende Agger von der Aggertalsperre über Wiehlmünden, die Wiehl hoch bis nach Reichshof sowie  eine sanierte Stauanlage, die sich zur Aue wie in Ohl-Grünscheid entwickeln kann, wären möglich. Eine gute Perspektive für die Natur.

Zur Übersicht