Regionalgruppe Köln

Parteiübergreifend für Lachs & Co. im alten Aggerbett

06. November 2020 | Agger, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz

Übernommen aus dem Aggerbrief vom 6.11.2020: Umweltausschuss fordert Bezirksregierung Köln zum Handeln auf.

Agger bei Ehreshoven Bei Stromgewinnung werden aus dem Stau Ehreshoven I nur 500l/Sek in das alte Aggerbett eingelassen. Da kommt kein Lachs rein. Obwohl vom Land NRW als „Zielartengewässer für Lachs und Aal" ausgewiesen, setzt die Bezirksregierung Köln kein angemessenes Mindestwasser gem. § 33 Wasserhaushaltsgesetz gegen die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG für das alte Aggerbett durch. Von der Bezirksregierung Köln ist bislang keine Reaktion auf den einstimmig gefasste Handlungsaufforderung des Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Engelskirchen erfolgt (Stand 31.3.2021).  (Friedrich Meyer)

Oberberg aktuell und die Oberbergische Volkszeitung (OVZ) haben ausgiebig über den Beschluss des Engelskirchener Planungs- und Umweltausschuss für ausreichendes Wasser im alten Aggerbett berichtet.

Schon einmal, im Jahre 2014, hatte sich der Engelskirchener Rat an die Bezirksregierung gewandt, sie solle dafür sorgen, dass genügend Wasser aus dem Stau Ehreshoven I in des alte Aggerbett abgegeben wird, damit die Lachse in das alte Aggerbett gelangen und laichen können. In der jüngsten Sitzung wiederholte der Planungs- und Umweltausschuss die Forderung, weil die Bezirksregierung bislang dieser Aufforderung nicht Folge geleistet hatte. Das Laichhabitat für den Lachs im alten Aggerbett zwischen Stau Ehreshoven I und Stau Ehreshoven II solle durch eine "zeitnah realisierbare Mindestwassermenge in seiner Funktion gesichert" werden heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss. Friedrich Meyer, sachkundiger Einwohner des NABU im Ausschuss, der mit der Verwaltung seinen Antrag abgestimmt hatte: "Die Bezirksregierung und das Umweltministerium müssen zur Kenntnis, dass man in Engelskirchen parteiübergreifend für eine Verbesserung der Situation an der alten Agger eintritt. Wir erwarten, dass die Verantwortlichen sich endlich bewegen."

Unter Fachleuten ist es unumstritten, dass die gegenwärtig vom Stau Ehreshoven I durch Rohre in das alte Aggerbett abgegebenen 500 Liter Wasser pro Sekunde zu wenig sind für das Gewässer, das vom Land NRW als Zielartengewässer für Aal und Lachs ausgewiesen ist. Die 500 L/Sek. wurden auch nicht im Rahmen des §33 Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesen, sondern sie wurden vor Jahren als Bedingung für den Betrieb der Kläranlage Engelskirchen (Vorfluter) in diesem Gewässerabschnitt festgelegt.

Die Wasserverhältnisse im alten Aggerbett sind bei Trockenheit gut, weil die Turbinen für die Stromproduktion wegen Wassermangels nicht laufen können und das gesamte Wasser in das alte Aggerbett fließt. Zum Winter hin, wenn die Agger wieder mehr Wasser führt und die Stromproduktion läuft, gehen nur 500 L / Sek. durch die Rohre aus dem Stau Ehreshoven I in das alte Aggerbett. Das ist jedoch genau die Zeit, in der Lachs und Meerforelle die Agger hochziehen um zu laichen. Wenn allerdings zu wenig Wasser vorhanden ist, kommen sie nicht in das alte Aggerbett. Wiewohl das Ministerium und die Obere Wasserbehörde in Köln der Auffassung sind, dass die 500 L/Sek. für den Lebensraum nicht ausreichen, gehen sie das Problem nicht an und verweisen auf die „große Lösung" im Zuge des "tragfähigen Sanierungskonzeptes" für die Aggerstaustufen. Da dieses Sanierungskonzept sich jetzt schon über Jahre hinzieht und ein Ende nicht abzusehen ist, ist nicht einzusehen, warum dies Jahr für Jahr zu Lasten der Fischwanderung geschehen soll. Zur Herstellung einer sich selbst reproduzierenden Population in NRW sind die Lachse unbedingt auf das 2,65 km lange hervorragende Habitat des alten Aggerbettes angewiesen.

Es ist daher spannend, wie sich das Umweltministerium und die Bezirksregierung Köln zu der Aufforderung verhalten werden.

Es ist damit zu rechnen, dass der Wasserkraftbetreiber gegen einen Bescheid, falls er dann von der Bezirksregierung ergeht, zur Mindestwasserführung klagen wird, allein weil er dann schon weiterhin keinen Wasserverlust hat und während der Prozessabfolge höhere Einnahmen generieren kann. Diese Auseinandersetzung muss man jetzt führen und nicht erst in Jahren, wenn das Sanierungskonzept für die Staus und die Wasserkraftanlagen an der Agger fertig ist. Der Erlass zum Sanierungskonzept für die Agger, der sogenannte "Oberberg-Erlass" selber, der im November 2016 vom Umweltministerium an den Oberbergischen Kreis ergangen ist und für die Bezirksregierung bindend ist, macht die weitere Entwicklung von der Investitionsbereitschaft der Betreiber für die notwendige Sicherheitsnachrüstung und für die ökologischen Auflagen der Anlagen, Mindestwasser, Durchgängigkeit und Fischschutz, abhängig. Wegen des hohen Investitionsaufwandes für die Sicherheit der Anlagen und der gesetzlich geforderten ökologischen Auflagen für die Anlagen, ist zu erhoffen, dass das Sanierungskonzept letztendlich zu einer frei fließenden Agger führen wird. Dafür wäre es hilfreich, wenn die Landesregierung das Ihrige dazu beitragen und eine neue Erlasslage schaffen würde.

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Übrigens: Das Wassernetz NRW hatte in Erfahrung gebracht, dass der Aggerverband jedes Jahr etwa 45000 Euro der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG für Aggerwasser bezahlt. Dieses Wasser, 500l/Sek, muss von Stau Ehreshoven I in das alte Aggerbett abgelassen werden, als Voraussetzung, dass das weiter unten liegende Klärwerk Engelskirchen betrieben werden darf. Herr Falk vom Aggerverand bestätigte nun auf der Sitzung des PUA am 27. 10. 2020 die Auffassung von Wassernetz NRW, dass der Aggerverband nichts mehr zu zahlen hat, wenn die Mindestwassermenge von der Bezirksregierung festgelegt worden ist. Das Geld kann für die Herstellung eines guten ökologischen Zustand der Oberen Agger verwendet werden!
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