Polizei-Razzia in Ohl-Grünscheid und Bayern wegen des Fischsterbens in der Agger

24. Juli 2025 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Naturschutz

Bei der Razzia in der Wasserkraftanlage Ohl-Grünscheid wurden Computer und Unterlagen sichergestellt.  (Oliver Köhler)

Heute rückte die Polizei auf Veranlassung der Zentralen Staatsanwaltschaft für Umwelt-Straftaten aus Dortmund in die Wasserkraftanlage Ohl-Grünscheid ein und führte eine Razzia durch. Gleichzeitig wurde der Sitz des Wasserkraftbetreibers, der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG in Bayern durchsucht. Der WDR berichtete darüber in der Lokalzeit.

Zufälligerweise war der WDR am Tage des Fischsterbens durch die Abstellung der Wasserkraftanlage am Ort des Geschehens und berichtete ausführlich (siehe auch Artikel unten "Aggerkraftwerke lassen kein Wasser in die Agger").

Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft für Umweltstraftaten, auch nachdem Paul Kröfges vom BUND am 14.07.25 Strafanzeige bei der Behörde eingereicht hat -  reagiert. Man konnte beobachten, wie Computerund anderes Material aus der Anlage herausgetragen wurden.

Die polizeilichen Maßnahmen und die Strafverfolgung sind die eine Sache. Wesentlich gravierender ist die Tatsache, dass, seitdem das Wasserhaushaltsgesetz 2003 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie folgte und für einen guten Zustand des Gewässers Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz forderte, die Umweltminister*innen an der Agger nicht für gesetzeskonforme Zustände sorgten! Erst seit geraumer Zeit geht die Bezirksregierung Köln das Problem an und hat ein Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erstellt. Wenn es diese Vorgaben schon gegeben und diese umgesetzt worden wären, dann hätte es das Fischsterben an der Agger nicht gegeben. Entweder wäre mit Millionenaufwand die Durchgängigkeit hergestellt worden oder die Wasserkraft wäre aufgegeben worden.

Wir erwarten von Umweltminister Krischer (Grüne), dass er unmittelbar die zuständige Bezirksregierung Köln in die Lage versetzt, die notwendigen Ordnungsverfügungen an die bayrische Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG zu erlassen.

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