Regionalgruppe Köln

Sanierungskonzept für die Agger Makulatur

31. Mai 2021 | Agger, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz

Landesregierung ist ihr "Oberberg-Erlass" abhanden gekommen.

Symbolbild "Oberberg-Erlass - Marode Sandsäcke auf dem Damm des Staus Haus Ley in Engelskirchen. Sie gammeln dort seit Jahren vor sich hin. Wozu, war bei der Bezirksregierung Köln nicht in Erfahrung zu bringen. Stabilisierung des Dammes? Hochwasserschutz für die Umspannstation und das Gewerbegebiet Büchlerhausen? Dekoration?  (Friedrich Meyer)

Wie am 27. April hier berichtet, wurde dem Wassernetz NRW zugetragen, dass neue Turbinen in den Wasserkraftanlagen Ohl-Grünscheid sowie Ehreshoven I und II in Engelskirchen eingebaut würden. Aus der schlichten Anfrage bei der Bezirksregierung Köln, ob das zutrifft, hat die Behörde eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gemacht, was heißt, dass sie sich mit der Beantwortung vier Wochen Zeit lassen konnte. Die Antwort: Die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG hatten im Januar den teilweisen Austausch der Turbinen an den Wasserkraftanlagen Ohl-Grünscheid und Ehreshoven I und II vorab zur Kenntnis gegeben. Die Behörde hatte keine Einwände. In der OVZ vom Wochenende konnte man nun erfahren, dass die Turbinen in der Stauanlage Ohl-Grünscheid  und Osberghausen bereits eingebaut wurden, In Ehreshoven I ist der Einbau geplant, in Ehreshoven II ist der Einbau begonnen wurden.

Dadurch wurde schon investiert, ohne dass der Betreiber,  wie im "Oberberg-Erlass" vom November 2016 in Aussicht gestellt, durch die vertieften Überprüfungen die Investitionskosten für die Sicherheit der Anlagen, vor allem aber die Investitionskosten für die Fischtreppen, absehbar sind. Mithin, es ist überhaupt nicht klar, ob die Wasserkraftnutzung für den Betreiber einen Sinn macht. Man kann nun spekulieren, warum der Betreiber das macht. Eine Antwort könnte sein, dass es dem Betreiber nicht um das Geld geht, das er nicht durch die Wasserkraft verdient, sondern durch andere Geschäfte. Das würde heißen, dass hier nach und nach die Wasserkraftanlagen erworben werden aus Sammelleidenschaft. Wahrscheinlicher ist schon, dass der Betreiber, Herr Auer von der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG meint, er komme an dem § 34 Wasserhaushaltsgesetz vorbei. Hier heißt es: "Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Stauanlagen dürfen nur zugelassen werden, wenn durch geeignete Einrichtungen und Betriebsweisen die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird, soweit es erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27-31 zu erreichen." Die Aggerkraftwerke sind wohl nach wie vor der 2014  in einem Arbeitsgespräch bei der Bezirksregierung geäußerten Auffassung, dass sie durch den Erwerb der Anlagen 2013 über sogenannte alte Rechte verfügen und deshalb die Bestimmung zur Durchgängigkeit für sie nicht von Belang sei. Demgegenüber gibt es zwischenzeitlich verschiedene Gerichtsurteile, unter anderem vom Bundesverwaltungsgericht, die besagen, dass das Wasserhaushaltsgesetz auch für Anlagen nach altem Recht gilt.

Was letztendlich die Überlegungen der Aggerkraftwerke sind, darüber kann man, wie gesagt, nur spekulieren. Die Denke wurde zumindest auf besagtem Arbeitsgespräch, das 2014 im Rahmen der Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplanes stattfand, deutlich. Auf den Vorhalt des Vertreters der Engelskirchener Angler, dass es sich bei Wasserrahmenrichtlinie um rechtliche Vorgaben handele, erklärte der Vertreter der Aggerkraftwerke laut Protokoll, dass auch die Wasserrahmenrichtlinie Wunschdenken sei.

Die Bezirksregierung hat nunmehr das Problem, dass der Betreiber sich nicht an den Fahrplan des "Oberberg-Erlasses" hält. Über die Jahre hatte die Kreistagsfraktion der Grünen im Oberbergischen Kreistag immer wieder das Thema Durchgängigkeit, die durch Fischtreppen bei Weiterbetrieb der WKA oder durch Rückbau der Querbauwerke erreicht werden kann, was bei weitem besser für den Fluss ist, eingebracht. Immer wieder wurde auf das geordnete Verfahren des "Oberberg-Erlasses" verwiesen und jetzt ist es Makulatur. Dazu hat das Wassernetz NRW der Bezirksregierung einen Brief geschrieben.

Impressionen:

Damm mit Sandsäcken am Umspannwerk Im Gewerbegebiet Büchlerhausen in Engelskirchen.
 

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