Stauanlage Osberghausen verliert Erlaubnis und wird ab gestaut

06. Januar 2026 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz, Nachhaltigkeit

Wichtiger Schritt zur Befreiung der Agger

So unschön wird es zunächst nach dem Ab-Stau in Osberghausen wie hier 2021 anlässlich des Neubaus des Dachwehres aussehen. Der Aggerverband hat die Anlage zu sanieren. Die Entfernung des Schlamms schafft neuen Retentionsraum. Die Renaturierung verlangt Pflanzungen, damit sich keine Neophyten-Wüsten aus Herkulesstauden, Drüsigem Springkraut und Japanischem Knöterich bilden. Hierfür kann der Aggerverband eine Förderung aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes beantragen. So unschön wird es zunächst nach dem Ab-Stau in Osberghausen wie hier 2021 anlässlich des Neubaus des Dachwehres aussehen. Der Aggerverband hat die Anlage zu sanieren. Die Entfernung des Schlamms schafft neuen Retentionsraum. Die Renaturierung verlangt Pflanzungen, damit sich keine Neophyten-Wüsten aus Herkulesstauden, Drüsigem Springkraut und Japanischem Knöterich bilden. Hierfür kann der Aggerverband eine Förderung aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes beantragen.  (Friedrich Meyer)

Die Bezirksregierung Köln hat Anfang des Jahres den Aggerverband nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Anstauerlaubnis für Osberghausen zum 31.12.2025 abgelaufen ist und verfügt, dass die Anlage ab gestaut wird. Aus dem politischen Raum haben Bündnis 90/ Die Grünen Oberberg dies als "wichtigen Schritt zur Befreiung der Agger" gewürdigt. 

Die Erlaubnis war 2016 daran gebunden, dass eine Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage durch den Aggerverband bis 2018 gebaut würde. Der Termin wurde aus diversen Gründen immer wieder verschoben. Erinnert sei daran, dass, nachdem der Naturschutz am 12.10.2020 durch das Umweltinformationsgesetz Einblick in die Erlaubnis erhalten hatte und gegen die darin geschilderten Qualen der Fische in dem Turbinenkanal protestiert hatte (siehe Aggerbrief vom 6.11.2020), in einem Änderungsbescheid eine Einschwimmsperre vor den Turbinenkanal als Bedingung für die Erlaubnis verfügt wurde. Diesen Fischschutz hätte der bayrische Wasserkraftbetreiber, die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG, bis Ende 2025 bauen müssen.  Hiergegen klagte der Aggerverband auf Betreiben der Aggerkraftwerke.  Dem Aggerverband wurde aber klar, dass dadurch die staatliche Förderung für seine zu bauende Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage gefährdet wurde, daher zog er am 03.06.2024 die Klage zurück. Der Änderungsbescheid war dadurch rechtskräftig und das Verhältnis vom Vorstand des Aggerverbandes, Dr. Uwe Moshage und dem Besitzer der Wasserkraftanlagen in der Agger, Christian Auer fortan getrübt. So wartete der Aggerverband vergeblich auf die Zusage der Aggerkraftwerke, die Einschwimmsperre zu bauen. Ohne diese Zusage wäre der Bau der Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage, zu der der Aggerverband bereit war, sinnlos, weil wegen der fehlenden Einschwimmsperre die Erlaubnis trotzdem ausgelaufen wäre. 

So aber wurde nichts gebaut, die Erlaubnis ist verfallen und das jahrelange sinnlose Treiben um den gesetzeskonformen Betrieb der Wasserkraftanlage Osberghausen, das die Gebührenzahler des Aggerverbandes bis heute schon sehr viel Geld gekostet hat, ist vorbei. Für den Steuerzahler wurden allerdings Hunderttausende an WRRL- Fördergeldern eingespart, die jetzt an anderem Orte sinnvoll eingesetzt werden können.

Es gilt jetzt, den Retentionsraum der verschlammten und vermüllten Stauanlage für den Hochwasserschutz zu sanieren und zu renaturieren. Hätte man das Geld für das neu gebaute Wehr in Osberghausen und die hohen Kosten, u.a. für Planungen, stattdessen in den Rückbau der Anlage und die Renaturierung der Agger gesteckt, wäre man heute schon weiter. So haben der Aggerverband, aber auch die Aggerkraftwerke viel Geld in den Sand oder besser in den Schlamm des Stauweihers versenkt und die Folgekosten stehen jetzt an. 

Es ist tragisch, dass der der Aggerverband und seine Mitglieder in der Verbandsversammlung auf die Warnungen des Naturschutzes nicht gehört haben. Es wäre nicht zu dem jahrelangen Gewürge, das viel Arbeit der Beschäftigten der Bezirksregierung Köln und des Aggerverbandes gekostet hat, gekommen. Als Vertreter der Naturschutzverbände in der Aggerverbandsversammlung hatte Paul Kröfges laut Protokoll schon auf der Aggerverbandsversammlung vom 15.12.2016 ein Konzept für den Lebensraum der gesamten Agger gefordert. Er warnte davor, dass mit den Investitionen für Osberghausen Fakten geschaffen würden. Die von Kröfges geforderte Auseinandersetzung um die Sinnhaftigkeit der Nutzung der Wasserkraft in der Agger unterblieb. In den Folgejahren wurde von Seiten des Naturschutzes immer wieder die Wasserkraft an der Agger infrage gestellt. Auch Dr. Olaf Niepagenkemper vom Fischereiverband Nordrhein-Westfalen sprach sich am 10.12.2020 in einem Brief an den Aggerverband gegen das Projekt Osberghausen aus: "Unter dem Aspekt des vermuteten, zunehmend geringen Wasserdargebotes und der geringen Energieausbeute der Kleinwasserkraftanlage in Osberghausen wäre die beste Alternative für die Ökologie der Agger die Aufgabe der Wasserkraft und die Entwicklung eines frei fließenden Flusses."

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die AggerEnergie vor Jahren geprüft hatte, sowohl die Wasserkraftanlagen Osberghausen als auch die Wasserkraftanlage Haus Ley, die seit 2024 als Investitionsruine in der Agger steht und keinen Strom produziert, zu kaufen. Die Prüfung fiel negativ aus. Der Aggerverband hätte gerne die AggerEnergie als seriösen Partner für den Betrieb der Wasserkraftanlage gesehen. Die AggerEnergie nahm aber Abstand von diesen Investitionen sodass die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG zum Zuge kamen. Der Deal beinhaltete unter anderem den Kauf zu einem niedrigen Preis. Gleichzeitig sollten die Aggerkraftwerke den Eigenanteil, den der Aggerverband nach Maßgabe der staatlichen Förderung für die Durchgängigkeitshilfen selber zu tragen hätte, übernehmen. Der Aufruf der Naturschützer an den Aggerverband, den Vertrag mit den Aggerkraftwerken rückabzuwickeln, wurde ignoriert (siehe Aggerbrief 30.04.2021 und 31.07.2022).

Mittlerweile ist die Einsicht gereift, dass Investitionen in die Wasserkraft in der Agger unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz in etwa so attraktiv sind wie Ananas auf Grönland zu züchten. Für den Turbinenbauer und die Gewerke zur Wiedererrichtung der Stauwehre und der Steuerungstechnik sieht die ganze Sache naturgemäß anders aus. Sie haben ihr Geld.

Spätere Generationen werden sich fragen, was in Engelskirchen unter der Losung "Regenerative Energie gewinnen" alles so möglich war. In einer Zeit, in der zehn Windkraftanlagen mit je 15 Gigawatt jährlicher Ertrag in Engelskirchen projektiert werden, wird durch die Wasserkraftanlagen insgesamt weniger als 8 Gigawatt im Jahr gewonnen und gleichzeitig der Fluss zerstört. 

Das Scheitern der Protagonisten in Osberghausen bedeutet gleichzeitig ein Gewinn für die Allgemeinheit. Eine frei fließende Agger ist auch im Sinne der EU-Wiederherstellungsverordnung, die 2024 von den Europäischen Staaten verabschiedet wurde und in Deutschland unmittelbar Gesetzeskraft hat. Die Präsidentin des BfN, des Bundesamtes für Naturschutz, Sabine Riewenherm, würdigte am 17.06.2024 die EU W-VO: "Wir freuen uns aus ganzem Herzen, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur nun den entscheidenden Schritt genommen hat. Die Verordnung ist ein Meilenstein auf den Weg hin zu intakten, widerstandsfähigen Ökosystemen. Die Wiederherstellungsmaßnahmen dienen dem Biodiversitätsschutz, dem natürlichen Klimaschutz, dem vorsorgendem Hochwasser- und dem Erosionsschutz und sichern auch langfristig die Grundlagen für die Landwirtschaft."

Durch den Rückbau der Anlage Osberghausen findet die von der W-VO geforderte "Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbunden Auen" statt. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand kann die Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von der Aggertalsperre über Wiehlmünden die Wiehl aufwärts bis in den Reichshof erreicht werden.

Durch die Wiederherstellungsverordnung sollen bis 2030 in der Union mindestens 25 000 Flusskilometer frei fließende Flüsse erreicht werden. Hierzu sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert prioritär obsolete Hindernisse, wie jetzt Osberghausen, anzugehen. Es ist eine Frage der Zeit, wann auch die übrigen Wasserkraftanlagen in der Agger zu obsoleten Bauwerken werden (siehe Aggerbrief 12/2025). Die Agger sollte Eingang in den von der EU geforderten nationalen Wiederherstellungsplan finden. Die Zukunft der Agger ist ein frei fließender Fluss. 

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