Umweltministerium NRW: Agger vorerst nicht im aktuellen nationalen Wiederherstellungsplan!

30. Juli 2026 | Agger, BUND, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Aber, so das MUNV: Weitestmöglich naturnahe Fließcharakteristik und die Vermeidung negativer Auswirkungen von Staustrecken sind notwendig.

Hier unterhalb der Wasserkraftanlage Ehreshoven II mündet das alte Aggerbett in die freifließende Agger. Am 28.07.2026 fließt das gesamte Aggerwasser durch das alte Aggerbett weil wegen der Trockenheit kein Wasser für die Stromproduktion abgeleitet werden kann. Hier unterhalb der Wasserkraftanlage Ehreshoven II mündet das alte Aggerbett in die freifließende Agger. Am 28.07.2026 fließt das gesamte Aggerwasser durch das alte Aggerbett weil wegen der Trockenheit kein Wasser für die Stromproduktion abgeleitet werden kann.  (Friedrich Meyer)

„Freifließende Flüsse“, das ist eines der Ziele der 2024 vom Europaparlament beschlossenen Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Um dies zu erreichen, sind die europäischen Staaten verpflichtet, mehrstufige Nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen und der EU-Kommission vorzulegen. Derzeit arbeiten in Deutschland die Bundesländer, in NRW das LANUK, an der Ermittlung potentiell freifließender Strecken.  Dabei sollten zunächst in den ersten Wiederherstellungsplan nur Gewässer aufgenommen werden, mit Querbauwerken, deren Nutzung "obsolet" ist.

In Kenntnis dieser Vorgehensweise hat sich Friedrich Meyer, Mitherausgeber des Aggerbriefes, an Bundesumweltminister Schneider gewandt und vorgeschlagen, die Agger mit ihren sechs Wasserkraftanlagen, wovon nur noch vier in Betrieb sind, in den Nationalen Wiederherstellungsplan aufzunehmen. In dem Brief heißt es:

"Wenn Sie als Ministerium mit nationalem Interesse jetzt nicht in Aussicht stellen, die Agger in absehbarer Zeit zu einem freifließenden Gewässer zu entwickeln, dann wird die Bezirksregierung Köln die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes durchsetzen. Sollte dies mit Erfolg geschehen, dann wäre dies zwar für die Agger, die gegenwärtig noch nicht durchgängig ist und keine Mindestwasserfestlegungen hat, ein gewisser Fortschritt. Es würden aber die großen Belastungen durch die langen Stauanlagen, die die Sedimente und das Geschiebe zurückhalten, weiter existieren. Mit hohem finanziellem Aufwand würde zwar ein gesetzeskonformer Zustand erreicht – aber lediglich das gute ökologische Potential für degradierte Flüsse. Der gute ökologische Zustand für natürliche Flüsse im Sinne der EU - Wasserrahmenrichtlinie und Wiederherstellungsverordnung wäre indes auf lange Sicht nicht erreichbar.

Wir bitten Sie, in Zusammenarbeit mit der Nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Betreiber der Wasserkraftanlagen an der Agger, den Aggerkraftwerken GmbH & Co.KG, auf einen Ausstieg aus der relativ geringen Stromgewinnung an der Agger, mit Ausnahme an der Aggertalsperre, hinzuarbeiten. Wir bitten Sie, die Aktion 46 der Nationalen Wasserstrategie aufzugreifen, die ein besonderes Augenmerk auf die ökologische Durchgängigkeit für Organismen und Sedimente fordert und mit öffentlichen Mitteln an Private die ökologische Sanierung und den Rückbau von Wasserkraftanlagen anreizen will. Ein solches Vorgehen wäre im Sinne der ökologischen Transformation unserer Volkswirtschaft die sauberste Lösung für die Agger und im Sinne der Europäischen Wiederherstellungsverordnung ein Erfolg für freifließende Flüsse."

Dem Schreiben wurde als Anlage die aktuelle Situation der Agger beigefügt.

Das Schreiben wurde vom Bundesministerium auch wegen der Prüfung der „Obsoletheit“ (ohne Funktion) und der Möglichkeit der Beseitigung der Hindernisse an das NRW-Umweltministerium weitergeleitet. In der Antwort des MUNV, die auch die verschiedenen zu beachtenden Fragen der Durchgängigkeit enthält, wird darauf hingewiesen, dass in NRW gegenwärtig generell Querbauwerke ausgeschlossen werden, die einer Wasserkraftnutzung unterliegen, mithin auch diejenigen der Agger. "Eine erneute Überprüfung und ggf. Festlegung weiterer zu entfernender Querbauwerke steht im Zuge der Aktualisierung der Wiederherstellungspläne im Jahre 2032 an."

Dass aber bis zum Jahre 2032 in Sachen „freifließende Agger“ kein Stillstand einkehren muss, geht aus dem Statement des NRW-Umweltministeriums hervor:

"Auch für die Erhöhung der Resilienz der Gewässer gegen die Folgen des Klimawandels ist eine weitestmöglich naturnahe Fließcharakteristik und die Vermeidung negativer Auswirkungen von Staustrecken am jeweiligen Ort sowie der unterhalb gelegenen Gewässerstrecken/Wasserkörper notwendig. Diese Aspekte werden in den Bewirtschaftungsentscheidungen der Bezirksregierung Köln bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt."

Im Klartext muss man das so verstehen: 

Weg mit den schädlichen Stauanlagen - es lebe die frei fließende Agger! 

Danke, Minister Oliver Krischer!

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