Unter dem Regierungspräsidenten Gregor Lange fährt die Obere Wasserbehörde in Köln einen klaren Kurs zur Stauanlage Osberghausen

06. Juli 2026 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Der Ab Stau der Stauanlage Osberghausen hat vor Ort viele Menschen bewegt.

Der Kölner Regierungspräsident Gregor Lange. Der Kölner Regierungspräsident Gregor Lange.

Der Ab Stau der Stauanlage Osberghausen hat vor Ort viele Menschen bewegt. Auch im Naturschutz gab es eine gewichtige Stimme von Dr. Gero Karthaus, die sich für den Erhalt der Stauanlage für die Vogelwelt aussprach. Der Kreisverband des NABU Oberberg hingegen hat die Maßnahmen der Bezirksregierung unterstützt. Der Aggerbrief der BUND Regionalgruppe Köln teilt diese Auffassung und berichtet regelmäßig. Aktuell hat sich die Bezirksregierung Köln auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Regionalrat Köln zur Agger-Problematik geäußert. 

Die FDP-Anfrage befasst sich mit Einzelaspekten wie der Mobilisation von Schwermetallen und den Konsequenzen für den Hochwasserschutz. Dagegen wurde im vergangenen Monat von Befürwortern des Status Quo der Stauanlage Osberghausen, unter anderem auch Heinz Kowalski, bis Juni Vorsitzender des Naturschutzbeirates, an den Regierungspräsidenten geschrieben, dass die "grundlose Beseitigung ein Verbrechen an der Natur wäre". Der Naturschutzbeirat beim Oberbergischen Kreis habe sich deshalb einstimmig für den Erhalt der Staustufe ausgesprochen. Damit wird der Eindruck erweckt, der Naturschutzbeirat hätte sich in letzter Zeit mit Osberghausen befasst. Das ist nicht der Fall. Einen einstimmigen Beschluss gab es vor dreißig Jahren bezogen auf den generellen Beschluss der Erhaltung der Agger-Stauanlagen. Damals gab es noch nicht die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz, erst recht nicht die Europäische Wiederherstellungsverordnung. 

Der Aggerbrief stimmt mit der Beantwortung der FDP-Anfrage am 01.07.2026 durch die Bezirksregierung Köln inhaltlich überein und veröffentlicht sie hier wegen ihres grundsätzlichen Charakters:

Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026 zum aktuellen Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen 

Die Agger ist ein Fluss, der über viele Jahrzehnte von Menschenhand wesentlich überprägt worden ist. Er diente und dient verschiedensten Zwecken, wie unter anderem in Osberghausen zur Energiegewinnung. Die Schattenseite davon ist, dass die Agger derzeit nicht mehr in gleicher Weise Lebensraum für die natürlicherweise in heimischen Fließgewässern und Auen vorkommenden Pflanzen und Tiere bietet. Diese Ökosysteme sind stark bedroht, bieten jedoch gleichzeitig auf kleinstem Raum eine große Artenvielfalt und stehen somit unter Schutz. Ein funktionsfähiges Fluss-Auenökosystem benötigt die ökologische Durchgängigkeit für Tiere und Sedimente.

Die Aufgabe der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Dazu gehört auch die Vorgabe gemäß § 34 des Wasserhaushaltsgesetzes, dass Stauanlagen nur zulässig sind, wenn die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird.

Die Agger wieder durchgängig zu machen, ist eine Generationenaufgabe. Sie kann nur Stück für Stück gelingen. In Osberghausen kam der Aggerverband als ehemaliger Staurechtsinhaber trotz mehrfacher Fristverlängerungen den gesetzlichen Anforderungen an die Durchgängigkeit bis zuletzt nicht nach. Daher endete letztlich die Erlaubnis zum Aufstau mit Ablauf des Jahres 2025.

Dem Verursacherprinzip gemäß ist es daher nur folgerichtig, dass der Aggerverband die Anlage nun zurückbauen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Ökologie beseitigen muss. Insofern stellt Osberghausen einen ersten, wichtigen Baustein für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Agger dar.

Die Bezirksregierung hat dem Aggerverband daher aufgegeben, Unterlagen zum Rückbau der Stauanlage und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der naturnahen Gewässerentwicklung der Agger vorzulegen. Im Zuge der Planungen muss selbstverständlich auch betrachtet werden, ob durch die geplanten Maßnahmen eine Mobilisation der Sedimente zu einer Verschlechterung der Gewässergüte, der Gewässerstrukturgüte und weiterer Parameter einer ökologischen Gewässerzustandsbewertung führen könnte.

Geschiebetransport als Naturphänomen ist zu unterscheiden von durch menschliche Aktivität wie dem vorgesehenen Umbau verursachte Remobilisation von mit Schadstoffen durchsetzten Ablagerungen aus dem Rückstaubereich der Stauanlage. Entsprechend umsichtig ist eine Umbauplanung zu konzipieren.

Der Abstau der Stauanlage erfolgt in einer Weise, dass eine Erosion und vermeidbarer Abtransport von (Fein-)Sedimenten nach unterhalb maximal, nach dem Stand der Technik und dennoch mit verhältnismäßigem Aufwand, verhindert wird. Die nähere Ausgestaltung der weiteren Umbauten bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.

Die Stauanlage in Osberghausen ist kein Hochwasserschutzbauwerk und trägt nicht per se zum Hochwasserschutz bei. Die Funktion dieser Stauanlage ist vielmehr die Regelung des Wasserstands oberhalb des Absperrbauwerks, in diesem Falle zugunsten des Antriebs einer Wasserkraftanlage. Von der Stauanlage in Osberghausen geht daher in ihrer bisherigen Form des Vollstau-Betriebs kein Beitrag für den Hochwasserschutz aus. Im Gegenteil ist der natürliche Retentionsraum der Agger dauerhaft überstaut.

Ob der Aggerverband den Abstau und Rückbau der Stauanlage in Osberghausen nutzen kann und möchte, um einen verbesserten lokalen Hochwasserschutz zu erreichen, bleibt abzuwarten. Die Aufgabe des öffentlichen Hochwassersschutzes obliegt grundsätzlich den Anliegerkommunen, also der Gemeinde Engelskirchen bzw. der Stadt Gummersbach und stellt ein Risikomanagement dar, zu der auch Kosten-/Nutzen-Verhältnisse in die Betrachtung einbezogen gehören. Sofern Stauhaltungsdämme verbleiben und zu Hochwasserschutzanlagen technisch wie rechtlich umfunktioniert werden sollen, ist die zugehörige Unterhaltungspflicht als Daueraufgabe und damit verbleibende Kostenposition ebenso verbindlich zu regeln.

Im wasserrechtlichen Verfahren zum Rück- und/oder Umbau der Stauanlage wird die Bezirksregierung jedenfalls ich erstellen, dass auch die Belange des Hochwasserschutzes sowie der Mobilisation von Stoffen gewahrt und geregelt werden. Im Verfahren werden neben den weiteren Bewirtschaftungsaspekten zur Agger hier ebenso die technischen Grundlagen zur Hochwasserfragestellung (Hydrologie, Hydraulik, Modellierung, ...) darzulegen sein.

Eine offizielle Wasserstrategie hat das Land NRW bislang nicht veröffentlicht. Zu gegebener Zeit wird daher zu prüfen sein, ob sich daraus etwaiger Handlungsbedarf ergibt.

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