Regionalgruppe Köln

Zur Problematik von E-Scootern im Rhein

02. Juli 2021 | Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Köln, Mobilität

Information der Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) anlässlich des PLEN-CC21 (Plenum der Delegationen aus den Rheinanliegerstaaten) am 1./2. Juli 2021.

Mittlerweile wohl verboten, aber bis Mitte Juni noch üblich: E-Scooter in Rheinnähe geparkt, an der Hohenzollernbrücke in Köln, bereitgestellt für den abendlichen "Weitwurfwettbewerb in Richtung Rhein". Mittlerweile wohl verboten, aber bis Mitte Juni noch üblich: E-Scooter in Rheinnähe geparkt, an der Hohenzollernbrücke in Köln, bereitgestellt für den abendlichen "Weitwurfwettbewerb in Richtung Rhein".  (Paul Kröfges)

Am 15.06.2021 wurde im WDR, Lokalzeit Köln, über den massenhaften Fund von E-Scootern im Rhein bei Köln durch Bautaucher berichtet. Demnach wird von mind. 500 Stück alleine im Umfeld der Hohenzollernbrücke ausgegangen. Ursache hierfür ist das absichtliche Hineinwerfen von in Flussnähe geparkten Scootern durch Betrunkene, Party-feiernde und/oder genervten Zeitgenossen, teils auch für fragwürdige Internetbeiträge.
Hier die ersten Medienberichte, in denen auch eine internationale Dimension deutlich wird:
16.06.2021: E-Scooter im Rhein: Weltweit landen E-Roller in Gewässern
17.06.2021: E-Scooter im Rhein: Problem "war nicht bekannt"

Nach ersten Aussagen wollten die Verleiher der seit 2019 im Straßenverkehr zugelassenen E-Scooter aus Kostengründen zuerst auf eine Bergung verzichten und diese im Rhein belassen, wo sie weiter verrotten. Die Akkus werden korrodieren, sukzessive Inhaltsstoffe austreten und zu einer Gewässerbelastung führen. Dies wurde im WDR unmittelbar vom BUND deutlich kritisiert und auf die Verantwortung der Verleiher hingewiesen. Der Beitrag hatte eine erhebliche deutschlandweite öffentliche Resonanz, hunderte weiterer Berichte hierzu folgten, die im Netz, aber auch in Leserbriefen wiederum tausende von empörten Kommentaren nach sich zogen. 
Hier ein Beispiel aus der Schweiz sowie ein Kommentar aus der Boulevard-Presse:    
20.06.2021: In Zürich landen E-Scooter oft im See und in der Limmat
16.06.2021: E-Scooter-Sauerei in Köln Umweltfreundlich? Das scheinheilige Verhalten der Anbieter

Auf Grund der massiven Kritik aus Medien, NGOs., Öffentlichkeit und Kommunalpolitik, dem befürchteten Imageverlust sowie der Gefährdung ihres Geschäftsmodells sahen die Verleiher sich dann doch veranlasst zu handeln. So wie vom BUND am 17.06.2021 in der Aktuellen Stunde des WDR gefordert, versuchten die Verleiher ein gemeinsames Konzept zur Bergung abzustimmen, dass, so wie hier geschildert, sich als sehr schwierig erwies.
22.06.2021: E-Scooter verrotten im Rhein: So reagieren die Sharing-Anbieter

Es stellte sich heraus, dass die angekündigten Parkverbote für E-Scooter entlang des Rheins in Köln, so auch in anderen Städten, nur sehr lückenhaft, wenn überhaupt, umgesetzt wurden. Die Behauptung, dass die Akkus zertifiziert und wasserdicht seien, erwies sich auf die Bedingungen des Rheins übertragen, als nicht haltbar. Zusätzlich leitete die Wasserschutzpolizei Ermittlungen ein, da das beabsichtigte, monatelange Belassen der E-Scooter im Fluss als strafbare Gewässerverunreinigung zu bewerten ist:                              
24.06.2021: Mehr als 500 E-Scooter im Rhein: Leere Versprechen der Verleihfirmen
25.06.2021: Düsseldorf macht mobil gegen im Rhein versenkte E-Scooter

Die von den Verleih-Firmen geplante Suche und Bergung mittels Drohnen erwies sich als zu aufwändig und so wie geplant nicht durchführbar:  
30.06.2021: E-Scooter im Rhein Wieder neue Probleme für die Bergung in Köln
Dies bedeutet, dass in Köln frühestens in 14 Tagen mit einer Genehmigung für eine erste aufwändige Such- und Bergungsaktion, wahrscheinlich doch mit Tauchern, gerechnet  werden kann.

Zwischenzeitlich untersucht das LANUV in NRW, ob es chemische Hinweise auf Gewässerbelastungen durch bereits korrodierte Akkus von E-Scootern, aber auch weiterem Elektroschrott im Rhein gibt, unter Berücksichtigung der Wasserführung. Möglicherweise werden Gewässerbelastungen hierdurch eher punktuell auftreten und durch Verdünnungseffekte kaschiert.

Handlungsoptionen/Bitten an die IKSR – Delegationen:
Die Delegationen aus den Rheinanliegerstaaten werden gebeten, darauf hinzuwirken,

  • dass in allen Städten und Gemeinden im Rheineinzugsgebiet das E-Scooter-Problem und deren mögliches „Hineinwerfen“ in den Rhein, aber auch in andere Gewässer thematisiert, bewertet und angegangen wird, sowohl durch vorbeugende Maßnahmen als auch durch konsequente Aufräum- und Bergungsaktionen zu Lasten der Verleiher, 
  • dass vorbeugend entlang des Rheins aber auch an anderen Gewässern verbindliche und konsequent kontrollierte Parkverbotszonen für E-Scooter eingerichtet werden,  
  • dass das Hineinwerfen von E-Scootern in Gewässer eindeutig als Straftat (Gewässerverunreinigung, Diebstahl, Sachbeschädigung) deklariert und mit einem Bußgeld von mind. 500 € versehen wird,
  • dass die Kommunen angehalten werden, dafür zu sorgen, dass die Verleiher im Sinne einer Inventur verbindlich darlegen, wie viele E-Scooter bei ihnen im Einsatz (Verleih) verloren gehen, was anhand vorhandener Daten über den jeweiligen Bestand, im Einsatz befindlicher und verloren gegangener Scooter (nicht mehr registrierte Signale) ziemlich genau möglich sein müsste,
  • dass die Verleiher dem unklaren Verbleib (Signalabbruch) ihrer Scooter unmittelbar nachgehen, und, wenn dies erkennbar ist, eine möglichst schnelle Bergung/Entfernung des Gerätes aus dem Gewässer veranlassen und sich nicht auf spektakuläre Bergungsaktionen in größeren Abständen beschränken,
  • dass über die in den Anrainerstaaten des Rheins vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnisse zu diesem Problem als auch die Ergebnisse zur möglichen Gewässerbelastung durch E-Scooter und anderen Elektroschrott (LANUV-NRW-Untersuchungen) möglichst bald in der AG S berichtet und dort über weitergehende Empfehlungen seitens der IKSR beraten wird.

Abschließend sei nochmal auf das enorme Echo aus der Bevölkerung auf diese Problematik verwiesen. Ganz offensichtlich gibt es hier eine unmittelbare Betroffenheit, die weit über das übliche Interesse an Gewässerverschmutzungen hinausgeht. Die IKSR wäre gut beraten, hierzu eine klare Haltung einzunehmen und Konsequenzen einzufordern.                       

Kontakt: Paul Kröfges, NGO Beobachter für den BUND NRW e.V., paul.kroefges(at)bund.net                                

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