Regionalgruppe Köln

Hindernis Wehr Osberghausen

Das Wehr Osberghausen hätte schon entfernt werden können, weil es jahrelang nicht im Betrieb und das Wasserrecht ausgelaufen war. Das Wehr Osberghausen hätte schon entfernt werden können, weil es jahrelang nicht im Betrieb und das Wasserrecht ausgelaufen war.  (Friedrich Meyer)

Die Stauanlage Osberghausen hat, im Gegensatz zu den anderen Engelskirchen Anlagen, kein altes Wasserrecht, d. h. nach Ablauf der Erlaubnis muss jeweils ein neues Wasserrecht beantragt werden. Nach dem die Wasserkraftanlage jahrelang außer Betrieb war, hat der Aggerverband, der nur hier Eigentümer einer Stauanlage an der Agger in Engelskirchen ist, 2016 eine neue Erlaubnis bekommen. Voraussetzung war der Bau einer Fischauf- und Fischabstiegsanlage innerhalb von zwei Jahren. Nachdem Die d

ie Frist verstrichen war, beantragte der Aggerverband eine Verlängerung, die ihm bis zum 31. März 2022 gewährt wurde. Da die Anlage bis zu diesem Zeitpunkt weder angefangen, geschweige denn fertiggestellt worden ist, ist eine wesentliche Bedingung für die Erlaubnis der Anlage nicht eingehalten worden. Nach Auffassung vom Wassernetz NRW ist damit die Wasserrechtliche Erlaubnis zum Anstauen der Anlage Osbeghausen erloschen. Damit ist die Bezirksregierung Köln frei, jeglichen weiteren Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zu versagen. Die Konsequenz wäre die Rückbaupflicht der Anlage und ihre Renaturierung. Die Durchgängigkeit wäre mit geringem Aufwand wieder herzustellen zwischen der Aggertalsperre über den Stau Wiehlmünden zum  Biebersteiner Stau der Wiehl im Reichshof.

Weitere Informationen dazu:

Nachfragen bei der Bezirksregierung Köln Anfang April ergaben allerdings, dass der Aggerverband schon im November 2020 einen Antrag auf eine anders konzipierten Fischtreppe auf dem anderen (nördlichen) Ufer gestellt hat. Wegen des Hochwassers und anderer Umstände sei man bislang nicht in der Lage gewesen, diesen Antrag abschließend zu bearbeiten.