Hindernis Wehr Osberghausen

Das Wehr Osberghausen hätte schon entfernt werden können, weil es jahrelang nicht im Betrieb und das Wasserrecht ausgelaufen war. Das Wehr Osberghausen hätte schon entfernt werden können, weil es jahrelang nicht im Betrieb und das Wasserrecht ausgelaufen war.  (Friedrich Meyer)

Die Stauanlage Osberghausen hat, im Gegensatz zu den anderen Engelskirchen Anlagen, kein altes Wasserrecht, d.h. nach Ablauf der Erlaubnis muss jeweils ein neues Wasserrecht beantragt werden. Nachdem die Wasserkraftanlage jahrelang außer Betrieb war, hat der Aggerverband, der nur hier Eigentümer einer Stauanlage an der Agger in Engelskirchen ist, 2016 eine neue Erlaubnis bekommen. Voraussetzung war der Bau einer Fischauf- und Fischabstiegsanlage innerhalb von zwei Jahren. Nachdem die Frist verstrichen war, beantragte der Aggerverband eine Verlängerung, die ihm bis zum 31. März 2022 gewährt wurde. Zuletzt gab es noch einen Aufschub unter der Voraussetzung, dass die Wanderhilfe und der Fischschutz (von den Aggerkraftwerken zu bezahlen) bis Ende 2025 hergestellt worden seien. Die Klage dagegen wurde zurückgezogen. Eine Einigung zwischen dem Inhaber des Staurechts und dem Betreiber der Wasserkraftanlage, der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG über die Kosten kam nicht zustande. Deshalb erlischt die Erlaubnis und der Stau wird abgestaut.