Bürgermeister reagieren besonnen auf Renaturierungsverfügung für die Stauanlage Osberghausen

01. Mai 2026 | Agger, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz

Umweltminister Krischer ignoriert Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Rege Beteiligung an der Bürgerversammlung des Aggerverbandes am 27.April 2026. Rege Beteiligung an der Bürgerversammlung des Aggerverbandes am 27.April 2026.  (Michael Kupper)

Wiederholt war die Bürgerversammlung des Aggerverbandes zur Ordnungsverfügung zum Abstau der Stauanlage Osberghausen verschoben worden. Rund 120 Bürger*innen folgten dann am 27.04.26 der Einladung des Aggerverbandes in die Silberseehalle. 

Im Vorfeld der Veranstaltung hatten die Bürgermeister von Engelkirchen, Lukas Miebach, und Gummersbach, Raoul Halding-Hoppenheid, eine Stellungnahme herausgegeben, die die Situation spürbar versachlichte, nachdem der ehemalige Bürgermeister von Engelskirchen Dr. Gero Karthaus an der Agger zum Widerstand aufgerufen hatte und man sich das alles nicht gefallen lassen sollte. Letzteres hatte Anklang bei 1700 Bürger*innen gefunden, die für den Erhalt des Stauweihers eine Petition unterschrieben. 

Die Bürgermeister stellten hingegen in ihrer Stellungnahme schon vor der Bürgerversammlung fest: "Die Agger ist für unsere Region nicht nur eine Möglichkeit der Erholung, der Freizeitgestaltung und der Energiegewinnung, sie ist auch ein Lebensraum, der geschützt werden soll. Eine Lebensader, die über die Stadtgrenzen hinaus verbindet. Daher hat die Agger einen hohen Stellenwert bei der Gemeinde Engelskirchen und der Stadt Gummersbach." Sie akzeptierten in ihrer Stellungnahme die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, kündigten aber gleichzeitig an, sich umso mehr dafür einzusetzen, dass die zukünftige Nutzung einen möglichst hohen gesellschaftlichen Mehrwert erzielt. Diese Ankündigungen kann von Seiten des Naturschutzes nur begrüßt werden.

Der Aggerverband hat nun nach Maßgabe der Bezirksregierung Köln 30 Monate Zeit einen "prüffähigen Antrag zum Rückbau der Benutzungsanlage und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der naturnahen Gewässerentwicklung der Agger im Wirkbereich der zu beseitigenden Stauanlage zur Genehmigung vorzulegen." Dabei sollen nach Auffassung der Bürgermeister auch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes geprüft werden. So richtig es ist, alle Möglichkeiten zu prüfen, lässt sich jetzt schon vermuten, dass ein angedachter Hochwasserrückhaltestau keine erstrebenswerte Lösung ist. Eine solche Anlage müsste den Sicherheitsanforderungen DIN19700 entsprechen, etwas, was offensichtlich bislang weder in Osberghausen noch bei den anderen Aggerstauanlagen der Fall ist. Vor allem hat das Hochwasser 2021, als das neue Dachwehr gebaut wurde und der Stau abgestaut worden war, gezeigt, dass auf dem Gebiet sich eine große Retentionsfläche gebildet hatte. Dieser gewonnene natürliche Hochwasserschutz ist in jedem Fall ein bedeutender Fortschritt gegenüber der heutigen Situation, bei der im Falle eines Hochwassers so gut wie gar keine Retention stattfindet. Dann wird nämlich das Wehr abgesenkt, das Wasser fließt mit großer Geschwindigkeit durch den Stau wobei das Stauziel bei 153,25 m bleibt.

Dass die Bürgermeister den gesellschaftlichen Wert der Anlage als Freizeitraum anerkannt haben wollen, findet wohl auch allgemeine Zustimmung. Es werden sich Wege finden, den Freizeitraum mit dem von den Bürgermeistern geforderten Naturschutz, wie Fischdurchgängigkeit, Brutgebiete und Vogelschutz, in Einklang zu bringen. Der Abschnitt zwischen der Stauwurzel 150 m unterhalb der Aggerbrücke Brunohl und dem Turbinenkanal der Wasserkraftanlage auf dem Grundstück der Feuerwehr Osberghausen wird nach 2030 noch attraktiver als die jetzigen freifließenden Bereiche vom Weinberg in Ründeroth bis zum Stau Wiehlmünden. Es werden in dem zu renaturierenden Bereich keine Wasserbausteine verwendet werden, die die Agger einzwängen. Wie großartig das ist, kann man vielen Stellen der Unteren Agger beobachten. Siehe hierzu auch unseren "Ausflugs-Artikel" im letzten Aggerbrief. Aber auch die zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2025 niedergelassene Stauanlage Ohl-Grünscheid war in dieser Hinsicht beispielgebend. Hier hatte die Natur vor allem durch die Hochwässer eine natürliche Flusslandschaft und ein wertvolles Biotop gebildet ohne dass für viele Millionen Euro Planungen erfolgten und Bagger angerückt waren.

"Die Agger ist ein Stück Heimat. Das soll auch so bleiben. Dennoch sind Veränderungen durch die Verfügung der Bezirksregierung bzw. die Gesetzeslage unumgänglich und diese sollten wir im Hinblick auf die genannten Aspekte nun entsprechend ausrichten." Das sind starke Worte, die der Naturschutz im Rahmen der angekündigten kooperativen Gesamtplanung, die auch den Bürgerinnen und Bürgern offensteht, beherzigen wird. Die kooperative Gesamtplanung soll mit dem Ziel verfolgt werden, "den Hochwasserschutz auszubauen, den gesellschaftlichen Wert der Anlage zu erhalten und den Naturschutz zu verstärken".

Vorstand des Aggerverbandes in schwieriger Situation

Dr. Uwe Moshage stellte auf der Bürgerversammlung klar, dass er wegen der Aussichtslosigkeit nicht gegen die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln geklagt hatte. Trotzdem stichelte er gegen die Entscheidung. Ihm sei nicht eingängig, warum ausgerechnet der Rückbau von Osberghausen vorangetrieben werde, wo doch 38 Querbauwerke davor existierten. Wie er auf diese Zahl kommt, ist nicht nachvollziehbar. In der Agger stehen bis Osberghausen die hohen Wehranlagen Ehreshoven I, Ohl-Grünscheid, Haus Ley, wo im Sommer 2024 die Turbine entfernt wurde und kein Strom mehr produziert wird und Wiehlmünden im Weg. Das Ründerother Wehr wird in absehbarer Zeit beseitigt. Dem wurde von Friedrich Meyer vom BUND-Aggerbrief heftig entgegnet, dass es nicht nur um die Durchgängigkeit von Fischen geht, sondern um die Gewässerqualität und generell das Leben im Fluss, was man nur durch den Rückbau der Wehranlagen erreichen könne. Hierzu wird auf den Artikel der Biologin und Limnologin Dr. Gabi Mickoleit im letzten Aggerbrief verwiesen "Warum eine frei fließende Agger so bedeutsam ist".

Für Dr. Moshage ist das zentrale Problem des Rückbaus der Stauanlagen nicht der Verlust an regenerativer Energie in der Agger, die Im Verhältnis des Aufschwungs von Wind und Sonne immer mehr an Bedeutung verliert. Moshage bekannte, dass er als Wasserwirtschaftler auch für eine Agger ohne Stauanlagen sei. Für ihn ist das zentrale Problem die unabsehbaren bzw. bislang unkalkulierbaren Kosten des Umgangs mit den Sedimenten, die über zwei Drittel des Stauinhaltes von 150 000 Kubikmeter im Stau Osberghausen ausmachen. Er fand es auch nicht tröstlich, wenn über die verschiedenen Förderprogramme von Land (Wasserrahmenrichtlinien-Förderung) und Bund (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz) vom Vertreter der Naturschutzverbände in der Aggerverbandsversammlung, Claus Wittke, eine Förderung von bis zu 80% in Aussicht gestellt werde. 20% Eigenbeteiligung von sehr viel Geld sei immer noch sehr viel Geld was beim Aggerverband hängen bleibe.

Es ist in der Tat noch eine offene Frage, wie mit der Masse an Sedimenten je nach deren chemischer Belastung umgegangen werden wird. Die Ohl-Grünscheid-Lösung, wo auch mittels des Hochwassers 2021 ein Großteil der Sedimente einen Stau weiter transportiert wurde, ist zwar die kostengünstigste, aber keine gewässerverträgliche Lösung.

Das Problem der belasteten Sedimente wurde schon Anfang der neunziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts erkannt. Die Einsicht blieb aber folgenlos. Eine Durchgängigkeitsstudie der Bezirksregierung Köln vom Dezember 2003 ging von zusätzlichen Ausbau- und Deponierungskosten der Sedimente aller Aggerstauanlagen von 18 - 30 Mio. Euro aus. Es müssen jetzt die vorgegebenen Messungen und Untersuchungen der Möglichkeiten der ortsnahen Bindung der Sedimente abgewartet werden, um zu entscheiden, welcher Weg tatsächlich in Osberghausen angegangen wird. 

Trotz der klaren Rechtslage, die Dr. Moshage versprach zu befolgen, konnte er es in diesem Zusammenhang nicht unterlassen, auf Umweltminister Oliver Krischer zu verweisen. Aus dem Umweltministerium hatte er erfahren, dass dieser Ende des vergangenen Jahres den fertigen Referentenentwurf seines Hauses für die NRW-Wasserstrategie eigenhändig im Sinne der kleinen Wasserkraft überarbeitet hätte! Als Ziel der Landesregierung gab Krischer vor, "vorhandene Anlagen weiter zu betreiben und die wenigen geplanten Wasserkraftanlagen gewässerverträglich zu ermöglichen". (Aggerbrief vom 16. Januar 2026) Dabei scheute er sich nicht, seine Mitarbeiter*Innen der untergeordneten Fachabteilungen, die sich hier an Recht und Gesetz gehalten hatten, als Blockierer*innen hinzustellen. Der Appell von Dr. Moshage an die Menschen, die die Petition unterschrieben hatten, diese dem Minister in Düsseldorf öffentlichkeitswirksam zu übergeben, wurde allerdings von niemanden aufgegriffen. Eine Bürgerin merkte an, dass es schon merkwürdig sei, dass Moshage sie jetzt nach Düsseldorf schicken wolle und vorher die Ordnungsverfügung durch die unterlassene Klagemöglichkeit akzeptiert habe. Das Unterfangen, Oliver Krischer als Hoffnungsträger für diejenigen hinzustellen, die es mit dem Wasserhaushaltsgesetz nicht so genau nehmen, misslang somit gründlich. Die NRW-Grünen haben jedenfalls eine klare Beschlusslage, die die Durchgängigkeit fordert und hinter dem Wasserhaushaltsgesetz sowie der Nationale Wasserstrategie steht. Sie müssen nur darauf achten, dass sie bei der nächsten Landtagswahl 2027 mit glaubwürdigem Personal, dem man die Umsetzung ihrer Beschlüsse zutraut, antreten. 

Für die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG wird es ernst

Wenn man früher bei der Bezirksregierung Köln anrief und fragte, wann sie denn endlich die vorgegebenen Bedingungen des Wasserhaushaltsgesetzes - Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz - durchsetzen wollten, bekam man zur Antwort: "Wir wissen, was die in Düsseldorf wollen." Damit war klar, was die da wollten, nämlich nichts. Keine*r der Umweltminister*innen seit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes setzte die 2010 zugesagte entsprechende Überarbeitung des alten verschimmelten, gesetzeswidrigen Durchgängigkeitserlasses um. 

Die Bedingungen für wieder frei fließende Flüsse sind in den letzten Jahren besser geworden. Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung hat das Europäische Parlament den Anfang gemacht, für frei fließende Flüsse voranzukommen, zunächst mit der Beseitigung der obsoleten Bauwerke. Der Aggerverband verfügt jetzt mit Osberghausen über ein solch obsoletes Bauwerk und es ist an der Zeit, dass er sich nicht nur dem Gesetz fügt, sondern die Parole "Für eine freifließende Agger" ausgibt und glaubwürdig vertritt. Vorbild kann dabei der Lippeverband sein, dem seine Parole "Für eine frei fließende Lippe" leicht über die Lippe geht. Es lohnt sich einmal auf der Homepage dieses Wasserwirtschaftverbandes die Wiederherstellungsergebnisse an der Lippe zu genießen.

Mit dem Handeln der Bezirksregierung wird auch den Aggerkraftwerken klar, dass sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Sie wissen jetzt, dass sie es mit einer konsequenten Oberen Wasserbehörde zu tun haben, die streng nach Recht und Gesetz das WHG umsetzt und sich dabei nicht von den Vorlieben eines Ministers beeinflussen lässt. Die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln wird, wie sie es im letzten Sommer nach dem von den Aggerkraftwerken verursachten Fischsterben versprochen hat, dem bayrischen Unternehmen Ordnungsverfügungen schicken. Dabei wird sich zeigen, inwieweit und ob überhaupt bei Einhaltung der Anordnungen die Aggerkraftwerke noch Interesse an ihrem Aggergeschäft haben.
Eine dann erhobene Forderung alles so zu lassen wie es ist, wird vor Gericht nach unserer Einschätzung keinen Erfolg haben.

Verfasst von Friedrich Meyer und Paul Kröfges

Artikel als PDF

Zur Übersicht