Regionalgruppe Köln

Landesregierung gefährdet Agger-Sanierungskonzept

27. April 2021 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Ziel war ein tragfähiges Sanierungskonzept zum Schutz der Agger.

Wasserkraftanlage (WKA) Ohl Grünscheid an der Agger Die Wasserkraftanlage (WKA) Ohl Grünscheid: Hier soll mit dem Einbau einer neuen Turbine, genauso wie später in Ehreshoven I und II, die kleine Wasserkraft an der Agger, die für die notwendige Energiewende nicht notwendig ist, zementiert werden. Der Lebensraum Agger wäre der Verlierer.  (Friedrich Meyer)

Die Idee der Landesregierung für die Agger war klar: man geht die gesetzlichen Aufgaben an der Agger in Engelskirchen, einerseits die Herstellung der Sicherheit der Stauanlagen für die Bevölkerung und andererseits die Herstellung der flussökologischen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz - Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz - in einem Verfahren an. Die Betreiber sollten die notwendigen Untersuchungen der Standfestigkeit bei Erdbeben und Extremhochwässern vorlegen, die dann von der Bezirksregierung gegengeprüft würden, die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen sollten identifiziert werden um dann nach Maßgabe von Planfeststellungsverfahren, bei denen auch die flussökologischen Maßnahmen einfließen, umgesetzt werden. Ziel war ein tragfähiges Sanierungskonzept.

Dieses Konzept legte sich nicht fest auf eine bestimmte Art der Durchgängigkeit, entweder technische Hilfen (Fischtreppen) oder Rückbau, was für die Agger eine Erlösung wäre. Entscheiden sollten die Wasserkraftbetreiber - mittlerweile ist es nur noch einer, dem die sechs Wasserkraftanlagen gehören, die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG des Herrn Auer - im Rahmen der Planfeststellungsverfahren. Die Betreiber sollten nach Feststellung der Kosten eine Entscheidung treffen, ob sie in die Anlagen investieren wollen oder sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen aus der Wasserkraft an der Agger zurückziehen, was einen Rückbau der Anlagen zur Folge hätte.

Im November 2016 wurde dieses Konzept, der sogenannte Oberberg-Erlass, dem Oberbergischen Kreis vorgelegt, nachdem sich sowohl der Kreisumweltausschuss und der Engelskirchener Rat über die Zustände an der Agger (Schwallbetrieb, ungenügende Wassergabe in das alte Aggerbett) beschwert hatten. Die Wasserkraftbetreiber sollten bis Ende 2016 die sogenannten vertieften Überprüfungen nach DIN 19700 zum Schutz vor Erdbeben und Extremhochwasserereignissen vorlegen, wozu sie schon Jahre vorher aufgefordert worden waren und dann sollte das Verfahren seinen Lauf nehmen. Heute kann man feststellen, dass die Aggerkraftwerke die notwendigen vertieften Überprüfungen bislang nicht vorgelegt haben und somit das angekündigte Verfahren nicht in Gang gekommen ist. Deshalb entsprechen die Anlagen, schon allein wegen der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen, nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssten unserer Auffassung nach den Betrieb einstellen.

Bezirksregierung mauert - Protest an die Ministerin

Statt den Abschlussbericht der vertieften Überprüfungen vorzulegen bereiten die Aggerkraftwerke, wie wir aus Insiderkreisen erfahren haben, den Einbau neuer Turbinen im WKA Ohl-Grünscheid vor. Ob mit Zustimmung der Bezirksregierung und quasi als Belohnung für die mangelnde Kooperation bei den Sicherheitsüberprüfungen des Betreibers oder ohne deren Wissen, konnten wir bei der Bezirksregierung nicht in Erfahrung bringen.

Statt das Gesetz durchzusetzen und die Stauhaltung ohne die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterbinden und gemäß dem angekündigten Verfahren des Oberberg-Erlasses -erst vertiefte Überprüfungen und dann Berechnung der notwendigen Sanierungsinvestitionen, inklusive der Kosten für die technische Durchgängigkeit - würde das jetzige Vorgehen des Aggerkraftwerke, wenn es von der Bezirksregierung toleriert würde, zu einer Zementierung der Wasserkraftnutzung und der weiteren Hinnahmen der Zerstörung des Lebensraums Agger führen. Der offene Prozess zur Klärung der Fortführung der Wasserkraft wäre einstweilen beendet. Die Durchsetzung der Durchgängigkeitsmaßnahmen und der Mindestwasserführung wären erschwert.

Es ist davon auszugehen, dass die Aggerkraftwerke nach wie vor der schon 2014 geäußerten Auffassung sind, nichts mit den Kosten für die Durchgängigkeit zu tun zu haben. Sinngemäß wurde auf dem Arbeitsgespräch am bei der Bezirksregierung Köln vorgetragen: "Wenn der RP eine Fischtreppe will, dann soll er sie auch bezahlen und das Wasser, was zur Stromproduktion verloren geht, bezahlt er uns auch noch." Man wolle notfalls gerichtlich bis zur höchsten Instanz gehen.

Die Landesregierung hatte die Verpflichtung nach dem Landeswassergesetz den Betrieb der Stauanlagen an der Agger wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen zu unterbinden. Stattdessen scheint es, dass die Landesregierung ihr Sanierungskonzept verlassen hat zugunsten eines fahrlässigen Umgangs mit den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung, sowie einer Festschreibung der kleinen Wasserkraft, die für die Energiewende nicht gebraucht wird, die aber die Zerstörung des Lebensraums Agger zementiert. Die BUND Regionalgruppe Köln protestiert gegen diese unverantwortliche Politik der Landes- und Bezirksregierung und hat dies gegenüber der Umweltministerin Ursula Heinen-Esser ausgesprochen.

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