Oberbergs Grüne verlangen von Landesregierung Befreiung der Agger

20. Dezember 2025 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Kreisverband verabschiedet Appell an Oliver Krischer.

Oliver Krischers Rede beim Umweltkongress der Grünen Landtagsfraktion. Oliver Krischer "Bei den großen ökologischen Herausforderungen des Jahrhunderts, dem Klimawandel und der Biodiversitätskrise, brauchen wir ein ebenso ambitioniertes und mutiges Vorgehen wie vor Jahrzehnten bei dem Kampf gegen die Luftverschmutzung." (6. Umweltzustandsbericht) Die Oberbergischen Grünen haben diese Erwartung auch an Oliver Krischer für die Befreiung der Agger.  (Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW)

Für ein ambitioniertes und mutiges Vorgehen zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands der Agger! 

Auf der letzten Kreisversammlung der Oberbergischen Grünen in Gummersbach wurde mit großer Mehrheit ein richtungsweisender Beschluss zur Agger gefasst. Durch das von den Aggerkraftwerken mittels Wasserentzug verursachte Fischsterben gab es in der Bevölkerung ein großes Interesse an der Agger, wie es auch an dem gemeinsamen Stand von BUND und NABU auf dem Bergischen Landschaftstag deutlich wurde. Der Aggerbrief berichtete.

Die Oberbergischen Grünen weisen darauf hin, dass seit über 100 Jahren Staustufen für die Stromproduktion die Durchgängigkeit des Gewässers für Lebewesen und Sedimente verhindern. In dem Appell heißt es:

"Für Wanderfische wie Lachs, Meerforelle und Aal bedeutet die Kreisgrenze in Ehreshoven das abrupte Ende ihre Wanderung. Die obere Agger fällt damit als Laich- und Jungfischhabitat aus – im Widerspruch zu den landesweiten Zielen einer sich selbst reproduzierenden Lachspopulation. 

Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000) haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 2027 einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer zu erreichen. Das Wasserhaushaltsgesetz von 2010 schreibt dafür Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz bei der Wasserkraftnutzung verbindlich vor – ein kurzer Hoffnungsschimmer für die Agger, der bisher jedoch zu keinem Ergebnis führte. 

Wir verurteilen, dass die bisherigen NRW-Landesregierungen die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben an der Agger über Jahre versäumt haben. Anstatt die rechtlich gebotene Durchsetzung gegenüber den Wasserkraftbetreibern voranzutreiben, wurde mit dem sogenannten Oberberg-Erlass von 2016 lediglich versucht, Planungssicherheit für die Betreiber zu schaffen – ohne die angekündigte Klärung der Kosten für flussökologische Auflagen und Sanierungen. Bis heute, neun Jahre nach diesem Erlass, fehlen die Maßnahmen zur Umsetzung von Recht und Gesetz an der Agger! 

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die aktuelle Ankündigung der Bezirksregierung Köln, dass "neben der Mindestwasserführung auch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Fischschutz an den Stauanlagen im Mittellauf der Agger... angeordnet werden. Auf diese Weise sollen das Ökosystem der Agger und die Wasserlebewesen nachhaltig geschützt werden." 

Betreiber dieser Anlagen ist die Aggerkraftwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Deggendorf, Bayern, eine Tochtergesellschaft der Auer Holding GmbH. Diese betreibt 21 Wasserkraftwerke an der Wiehl, Agger, Lenne und im bayrischen Wald und verwaltet umfangreichen Immobilienbesitz. Ob die Aggerkraftwerke nach der gerichtlichen Bestätigung der angekündigten Anordnungen die Stromproduktion in der Agger fortführen, bleibt abzuwarten. Das mögliche Ende der Wasserkraftnutzung darf jedoch nicht dazu führen, dass auf gesetzliche Umweltauflagen verzichtet wird – wie auch das Umweltbundesamt betont. 

Für die Agger überwiegen die ökologisch negativen Folgen der Wasserkraftnutzung ihren geringen Beitrag zum Klimaschutz. Die Nationale Wasserstrategie und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes bestätigen diese Bewertung. Wir begrüßen deshalb die Aussage von Umweltminister Oliver Krischer im aktuellen 6. Umweltzustandsbericht NRW

„Bei den großen ökologischen Herausforderungen des Jahrhunderts, dem Klimawandel und der Biodiversitätskrise, brauchen wir ein ebenso ambitioniertes und mutiges Vorgehen wie vor Jahrzehnten bei dem Kampf gegen die Luftverschmutzung“. Dieses ambitionierte und mutige Vorgehen erwarten wir nun auch für die Agger. 

Wir fordern daher, dass die Landesregierung: 

  1. den veralteten Erlass, der noch aus der Zeit vor dem vor 2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetz stammt, schnellstmöglich durch einen neuen zeitgemäßen Runderlass ersetzt,
  2. damit die Bezirksregierungen bei der Umsetzung der flussökologischen Vorgaben unterstützt,
  3. die Befreiung der Agger als Beitrag zur Biodiversität ausdrücklich in die Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen aufnimmt." 

Aus Sicht des BUND NRW, der sich in seiner Position zur "Kleinen Wasserkraft" für den Vorrang von Gewässer- und Naturschutz ausgesprochen hat, ist dieser Beschluss der Oberbergischen Grünen sehr zu begrüßen. Wir hoffen, dass der Beschluss der NRW-Grünen dazu beiträgt, sich vom Ziel "Fisch- und fließgewässerfreundlichen Wasserkraftwerken" (Landtagswahlprogramm 2022) zu verabschieden und die Illusion von der Weiterentwicklung kleiner Wasserkraftanlagen unter ökologischen Aspekten zu überwinden.
Bislang wird in der NRW - Landesregierung immer noch darüber nachgedacht, neue Wasserkraftanlagen selbst in Zielartengewässern zu genehmigen! Die Stellungnahmen der letzten Jahre, u.a. aus dem Umweltbundesamt und aus der Wissenschaft, scheinen hier noch keine Wirkung entfaltet zu haben.

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung, die im Juni 2024 verabschiedet worden ist und in Deutschland unmittelbar Gesetzeskraft hat, wurde das Ziel von "frei fließenden Flüssen" festgeschrieben (siehe Meldung Obsolete Bauwerke in der Agger). Hier steht der Gesellschaft ein neues und zusätzliches Mittel zur - wie es im Artikel 1 heißt - langfristigen und nachhaltigen Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme zur Verfügung. 

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