Sedimentdurchgängigkeit - wann folgt NRW der Bundesregierung?

06. März 2024 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Naturschutz

Die Respektierung der Sedimente als originäre, essentielle und dynamische Bestandteile des aquatischen Systems spielt eine zentrale Rolle

Das Thema Sedimente/Sedimentdurchgängigkeit nimmt in der Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung einen zentralen Raum ein. Hier ein Beispiel, wie es nicht sein sollte. In diesen Agger-Sedimenten an der Kreuzkapelle in Ehreshoven können die Kieslaicher Forellen und Äschen nicht mehr ihren Laich ablassen. Sie wurden ausgebaggert nachdem das Hochwasser 2021 die Sedimente aus Sand, Kies und Geschiebe durch das geöffnete Wehr der Stauanlage Ohl-Grünscheid transportierte. Die Stauanlage musste 2019 auf Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wegen Gefahr im Verzug niedergelegt und das Wehr geöffnet werden-. Dadurch konnten die Sedimente, die sich seit Jahren in der Stauanlage angesammelt hatten, wieder wandern. Sie wurden ohne Genehmigung ausgebaggert und zum Wegebau verwendet. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche der AUER Holding aus München dauert an. Die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG, die die Engelskirchener Wasserkraftanlagen betreibt, gehören zu dieser Holding. Siehe auch die Meldung vom 24. April 2023.  (Friedrich Meyer)

Vor einem Jahr beschloss das Bundeskabinett die Nationale Wasserstrategie. Darin heißt es, dass das Erreichen der ökologischen Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere der Herstellung der Durchgängigkeit für einheimischen Arten und Sedimente sowie die Umsetzung hydromorphologischen Maßnahmen, eine besondere Herausforderung für Bund und Länder darstellt. Der Erfolg dieser Strategie in NRW hängt von einer guten Zusammenarbeit des Bundesumweltministeriums unter Steffi Lemke mit dem Landesumweltministerium unter Oliver Krischer ab. An der Agger und anderswo in NRW merkt man davon noch nichts. Ein zentraler Punkt der Zusammenarbeit muss dabei die Frage sein, wie der Sedimenthaushalt der Fließgewässer wieder in Ordnung kommt.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stellte 2019 in ihrem Positionspapier "Die Notwendigkeit von Sedimentmanagementplänen in der Flussbewirtschaftung" fest:

"Sedimente sind originäre, essentielle und dynamische Bestandteile aquatischer Systeme. Sie erfüllen grundlegende Funktionen als Gewässerbett, als aquatischer Lebensraum und in Stoffkreisläufen der Gewässer. Daher sind sie unverzichtbare Bestandteile von Ökosystemen sowie von entscheidender Relevanz für Ökosystemleistungen/-funktionen (Habitat, Substrat) und Gewässernutzungen." (S.16) und weiter "Vorliegende Sedimentmanagementkonzepte bzw. -Pläne (Bsp. Rhein, Elbe) haben dargelegt, dass Defizite im Sedimenthaushalt und der Sedimentqualität bedeutsame Hindernisse hin zu einem guten Gewässerzustand sind. Daher ist eine Zustandsverbesserung der Sedimentqualität sowie des Feststoffhaushalts und der Gewässerstruktur (hydromorphologische Ausprägung) unabdingbar zur Erreichung der gesetzlichen Umweltziele und relevanten Gewässernutzungen. Diese Erkenntnisse sollten sich bei entsprechend identifizierten Problemlagen in den Aktualisierungen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß WRRL stärker niederschlagen." (S.16)

In der Praxis spielten diese Erkenntnisse oftmals keine Rolle. Die von der LAWA schon für den 2. Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 entwickelte Programmmaßnahme 71 - Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement - sind auch im 3. Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027, etwa im Siegeinzugsgebiet, nicht zu finden.  Auch bei der Erteilung der Erlaubnis im Jahr 2016 für die Agger-Stauanlage Osberghausen, bei der die Wasserkraftanlage seit Jahren außer Betrieb war, wurde die Problematik Sedimentdurchgängigkeit nicht geprüft. Die Bezirksregierung Köln hätte daher den Antrag auf Erlaubnis mit Hinweis auf die Sedimentproblematik abschlägig entscheiden können. Nunmehr kann bei Aufrechterhaltung der Stauhaltung durch ein etwa 6m hohes Wehr die Sedimentdurchgängigkeit nicht mehr hergestellt werden. Darauf weist die Bezirksregierung Köln zu Recht hin. Siehe Anlage unten Stellungnahme der Bezirksregierung zur Sedimentdurchgängigkeit an der Agger. Es handelt sich nicht um eine Besonderheit der Agger, nein, diese Problematik ergibt sich an den anderen Mittelgebirgsflüssen in NRW ebenso: Das Fehlen der Sedimente als originäre, essentielle und dynamische Bestandteile des aquatischen Systems. Stattdessen lagern sich diese wertvollen Bestandteile mit allem möglichen Müll vermengt und belastet in der Stauanlage ab. (siehe Aggerbrief Meldung vom 31. Juli 2022).

Die Nationale Wasserstrategie widmet den Sedimenten große Aufmerksamkeit

Wie man es an der Agger sieht, ist es so, dass bei Stauhaltung mit relevanten Wehren die Durchgängigkeit für Sedimente nicht machbar ist. Insofern ist die Ankündigung im Aktionsprogramm der Nationalen Wasserstrategie (Aktion 46) der konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen (§§ 33 ff. WHG) - insbesondere bei vorhandener Wasserkraftnutzungen - im Vollzug eine Ansage an die Wasserkraftbetreiber ihr Geschäftsmodell zu hinterfragen. Zugleich weist die Nationale Wasserstrategie auf den Rückbau von Anlagen hin. "Einen Anreiz zur Umsetzung von Maßnahmen könnten Landesfördermittel für die ökologische Sanierung und den Rückbau von Wasserkraftanlagen haben, die auch an Private vergeben werden können."

Leider stehen die begrüßenswerten Ausführungen der Aktion 46 unter der Überschrift "Wasserkraft gewässerschonend gestalten". Klarer und dem Geist der Aktion 46 entsprechend wäre eine Überschrift gewesen "Durch Rückbau der Wasserkraft lassen sich Gewässer schonen". Oder: "Gewässerschonende Gestaltung der Wasserkraft heißt Rückbau der Wasserkraft". Sei es drum - die Botschaft an die Wasserkraftbetreiber ist klar: Überprüft Euer Geschäftsmodell - wenn Ihr weitermachen wollt, wird es teuer (Durchsetzung §§ 33 ff. WHG). Wenn Ihr aufhören wollt, unterstützen wir Euch und helfen Euch bei den Rückbaukosten, die Ihr eigentlich bei Aufgabe der Wasserkraftnutzung selber zu tragen hättet. Damit setzen wir uns für die WRRL-Zielerfüllung des guten Zustandes der Fließgewässer ein, die bei Aufrechterhaltung der Wasserkraft mit unterbundener Sedimentdurchgängigkeit nicht erreichbar wäre.

Gleichzeitig sieht die Nationale Wasserstrategie die Förderung der Sanierung schadstoffbelasteter Sedimente vor, wie sie vor allem in den älteren Stauanlagen an der Agger vorkommen. Vor allem beim Rückbau von Anlagen müssen die schadstoffbelasteten Sedimente gegen Remobilisierung gesichert und ggf. deponiert / entsorgt werden. Das soll dazu beitragen, die Gewässer und auch die wiedergewonnenen Auen als möglichst naturnahe und klimaresiliente Ökosysteme wiederherzustellen.

NRW betreibt eine andere Strategie

Bislang ist nicht erkennbar, dass Minister Krischer auf die Ankündigung der Bundesregierung eingegangen ist: "Gemeinsam mit den Ländern werden mögliche Maßnahmen im Bereich der Wasserkraft geprüft, die zur Verbesserung der gewässerökologischen Situation an Fließgewässern in Deutschland insbesondere in Hinblick auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen." Der von Krischer am 21. Februar 2024 vorgelegte "Bericht der Landesregierung zum Thema Belastung der Fischbestände durch Querbauwerke, Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.02.2024" legt nahe, dass am Vorrang der Wasserkraft vor einem guten Zustand der Fließgewässer, wie 2022 in der Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen beschlossen, festgehalten wird. Zwar werden einige negativer Auswirkungen von Querbauwerken benannt - "mögliche Einschränkungen von Wandermöglichkeiten für Organismen, unnatürliche Erosionen (?) und Schlammablagerungen, Schäden von Auen, zugeringe Wassermengen bei Ausleitungen, Fischverluste an technischen Anlagen u. ä." aber am alten Lied wird festgehalten: "Die Landesregierung strebt eine Weiterentwicklung und Nutzbarmachung der Wasserkraft unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte an, mit dem Ziel den Anlagenbetreibern eine nachhaltige Nutzung der Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu ermöglichen." „Anstreben“ hört sich erst einmal gut an und man kann das jahrelang postulieren. Bedenkt man aber die physikalischen Grenzen dieses Vorhabens, so dient das vermeintlich gute Vorhaben dazu, weiter zu machen wie bisher. Oder Krischer sollte mal damit herausrücken, wie eine Weiterentwicklung und Nutzbarmachung der Wasserkraft unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Sedimentdurchgängigkeit aussehen könnte. Das kann er nicht und deshalb ist das formulierte Ziel, den Anlagenbetreibern eine nachhaltige Nutzung der Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu ermöglichen, ein Widerspruch in sich. Es geht um Nutzung der Wasserkraft - nachhaltig im Sinne der WRRL geht dies allein schon nicht wegen der unlösbaren Sedimentproblematik. Ehrlichkeit statt Illusionen ist gefragt.

Die alte Landesregierung vor Krischer hat im aktuell geltenden dritten Bewirtschaftungsplan die zu erreichenden Ziele, die vom Wasserhaushaltsgesetz auf den spätesten Termin 2027 terminiert sind, nach hinten verschoben, bei der Agger für die Durchgängigkeit etwa auf 2039. Man hat, wie an der Agger, die Betreiber zwar über die Jahre darauf hingewiesen, dass die Mindestwasserführung und die Durchgängigkeit im Gesetz stehen -rechtlich verbindliche Bescheide, diese auch herzustellen, wurden aber nicht erlassen. Ein vom Bundesverwaltungsgericht generell gefordertes "kohärentes Gesamtkonzept" für einzelne Gewässer fehlt an der Oberen Agger wie anderswo. Man ist nach dem Motto verfahren: "Wenn jemand in Wasserkraft investiert, ist das gut" Eigene Überlegungen, was unter Abwägung aller Aspekte das Beste für das jeweilige Gewässer und die Allgemeinheit ist, waren Fehlanzeige. Deshalb hat der BUND gegen die Verabschiedung des aktuellen Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms gegen das Land NRW geklagt.

Übrigens - In Engelskirchen ist die Planung für einen Windpark mit 4 Windkraftanlagen an der Leppedeponie schon weit fortgeschritten. Diese produzieren mit einem angenommenen Jahresertrag von 15 - 16 Megawatt die doppelte Menge an Strom wie die sechs Engelskirchener Wasserkraftanlagen.

 

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Anlage

Stellungnahme Bezirksregierung Köln zur Sedimentdurchgängigkeit an der Agger vom 15. Januar 2024:

Auf Ihre ergänzende Frage vom 02.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass die Sedimentdurchgängigkeit an der Stauanlage Osberghausen nicht Prüfgegenstand des Stau-, Entnahme- und Einleitungsverfahrens war.

Aus fachlicher Sicht, d.h. unabhängig von der Einzelanlage Osberghausen als solche, sehe ich es als unstrittig an, dass durch Querbauwerke, z.B. Stauanlagen und Talsperren, der Sedimenthaushalt eines Gewässers erheblich gestört und der Sedimenttransport nahezu unterbunden wird. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, soll die Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken ermöglicht werden.

Maßnahmen, die einen Sedimenttransport an Stauanlagen begünstigen, beschränken sich, abgesehen von dem Rückbau der Stauanalage, auf die regelmäßige Umlagerung (Entnahme aus dem Stauraum und Wiedereinbringung in das Unterwasser) oder ein betrieblich festgelegtes Sedimentmanagement in Form von Stauraumspülungen zu Zeiten eines natürlich erhöhten Sedimenttransports, wie bspw. während eines Hochwassers.

Im Stauraum der Agger-Stauanlagen befindet sich jedoch Sediment, welches aufgrund seiner kleinen Korngröße (Schlamm, Feinsedimente), der stofflichen Belastung und der inzwischen erfolgten organischen Belastung nachteilig für die Gewässerökologie eines Fließgewässers wirken würde. Es würde zu einer Verschlammung (Kolmation) des Kieslückensystems und erheblichen Schadstoffbelastung der wertvollen und empfindlichen Laichgebiete führen, was unter allen Umständen verhindert werden sollte.

Auf Grund dessen wären hier Stauraumspülungen, die einen Sedimenttransport nach unterhalb bewirken würden, aus naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Gesichtspunkten schädlich und somit nicht genehmigungsfähig.

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