Regionalgruppe Köln

Wünschenswert bleibt Wünschenswert

12. November 2021 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume

Richtigstellung des Wassernetz NRW Flussgebietskoordinator für die Agger, Friedrich Meyer

"Wasseretz NRW" als grauer Schriftzug und darüber ein blaues W, geschwungen, wie ein Fluss, in grüner Umgebung. Wasseretz NRW - Logo  (Wassernetz NRW)

Der Aggerbrief berichtete am 30.09.2021, der für die Talsperrenaufsicht zuständige Dezernent der Bezirksregierung Köln, Herr Harald Borsch, habe auf der Regionalratssitzung am 24.09.2021 in Bergisch Gladbach geäußert, dass es wünschenswert sei, wenn die Stauanlagen dauerhaft stillgelegt würden. Diese Information war falsch. Laut Tonbandaufzeichnung hat  Herr Borsch gesagt: "In Übereinstimmung mit dem Ministerium halte die Bezirksregierung daher eine Abstauverfügung bzw. eine Stilllegung wie Sie sich ja eigentlich wünschen nicht für rechtlich haltbar". Wir haben Herrn Borsch geschrieben, natürlich nicht ohne ein paar notwendige Anmerkungen zu machen:

Sehr geehrter Herr Borsch,

ich bedauere feststellen zu müssen, dass Sie auf der vergangenen Regionalratssitzung nicht die Aussage gemacht haben, dass es wünschenswert sei, die Stauanlagen an der Agger in Engelskirchen still zu legen. Die Information über Ihre angebliche Äußerung hatte ich von dem stellvertretenen Vorsitzenden des Regionalrates, Herrn Manfred Waddey, der mir seit bald einem halben Jahrhundert als honoriger Politiker bekannt ist. Ich nehme ihm ab, dass es der schlechten Akustik in dem Veranstaltungssaal geschuldet war, dass er sich verhört hat.

Gleichfalls habe ich mich unmittelbar nach der Information am 27.09.2021 an Sie gewandt und Sie gebeten, mich zeitnah zu benachrichtigen, ob die von Herrn Waddey mir übermittelte Nachricht zutrifft. Leider haben Sie sich einer Kommunikation mit mir verweigert, sodass ich dann gegenüber der Presse bzw. in meinem Artikel im Aggerbrief von der Richtigkeit Ihrer vermeintlichen Aussage ausgegangen bin. Ihr unkooperatives Verhalten mir gegenüber ist in höchstem Maße ärgerlich. Ich bin als ehrenamtlicher Flussgebietskoordinator für die Agger Mitarbeiter des Wassernetz NRW. Diese Einrichtung der Naturschutzverbände wird vom Land NRW gefördert, um die von der Wasserrahmenrichtlinie in Kapitel 46 geforderte Beteiligung der breiten Öffentlichkeit zu organisieren und sich am Prozess der Erstellung der Bewirtschaftungspläne zu beteiligen. Dieser Aufgabe bin ich nachweislich, wenn auch nicht immer zu Ihrer Freude, nachgekommen. Wären Sie meiner Bitte, Klarheit zu schaffen, gefolgt, wäre in der Presse und in meinem Artikel "Bezirksregierung Köln -Dauerhafte Stilllegung der Agger-Stauanlagen wünschenswert" anders berichtet worden.

Dass mir Ihre vermeintliche Äußerung von der dauerhaften Stilllegung der Anlagen plausibel erschien, habe ich in meinem Artikel begründet. Das katastrophale Juli-Hochwasser hatte auch die Steinbachtalsperre, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, in Mitleidenschaft gezogen. Natürlich haben Sie sich auch Gedanken gemacht, was bei   einem vergleichbaren Starkregenereignis an der Agger passiert wäre, an Anlagen, denen Sie seit Jahren attestieren, nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben zu werden und die von Ihnen immer wieder das Verdikt "Erhebliche Mängel" zugeschrieben bekommen, wie auf Ihrer Homepage nachzulesen ist. Sie verbrachten seit Jahren  große Teile Ihrer Arbeitszeit damit, sich mit einem bayrischen Wasserkraftanlagen-Sammler, teilweise auch bei Gericht, zu streiten, weil er seinen Verpflichtung zur Vorlage der "Vertieften Überprüfung nach DIN 19700" bis Ende 2016 nicht nachgekommen war. Dieser Betreiber, der die engelskirchener Wasserkraftanlagen im Rahmen einer Holding betreibt, die auch noch Schnaps und Immobilien im Angebot hat, hat auch die berechtigte Kritik der Landesregierung auf sich gezogen. Trotzdem hält die Landesregierung seit Jahren immer noch an ihrer Linie fest, dem Betreiber nach Maßgabe der Berechnung der fälligen Investitionskosten für die Sicherheit der Anlagen und ihrer Umrüstung für die gewässerökologischen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz (Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Fischschutz) Zeit zu geben, sich zu entscheiden ob er die Anlagen weiterhin betreiben will. Dies entspricht nicht dem Wasserhaushaltsgesetz, nachdem es Ihnen obliegt, "Anordnungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit" zu treffen.

Vor diesem Hintergrund erschien mir Ihre vermeintliche "Wünschenswert-Äußerung" berichtenswert, weil Sie eine Abkehr von Ihrer bisherigen Linie dargestellt hätte, die Zukunft der Agger im Ungefähren zu lassen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie persönlich davon überzeugt sind, dass das Geschäftsmodell der Nutzung der Wasserkraft an der Agger nach Maßgabe des von Ihnen durchzusetzenden Wasserhaushaltsgesetzes ein Auslaufmodell ist. Jüngst wurde diese Auffassung eindrucksvoll in dem Memorandum von 65 deutschen Fachwissenschaftlern zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversität begründet: "Ökologische Sanierung der Kleinwasserkraftwerke ist nicht möglich".

Der örtlichen Presse, die ich über Ihre vermeintliche "Wünschenswert-Äußerung" informiert habe, habe ich in den Adressenverteiler einbezogen.
In der Hoffnung, dass dieser von Ihnen geforderte Widerruf Sie zufrieden stellt und Gespräche wieder möglich sind, sende ich Ihnen

Herzliche Grüße von der Agger
F. Meyer

Friedrich Meyer, Wassernetz NRW Flussgebietskoordinator für die Agger
Sachsenweg 10
51766 Engelskirchen
Tel.: 02263 951224

Diese Richtigstellung bezieht sich auf die Meldung vom 30.9.2021 "Bezirksregierung Köln: Dauerhafte Stilllegung der Aggerstauanlagen wünschenswert", die wir hier nochmals dokumentieren.

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