Bis hierhin zum Wehr Ehreshoven I kommen die Wanderfische aus dem Meer, Aal und Meerforelle. Für den Lachs ist im Normalfall zu wenig Wasser hier im Alten Aggerbett, der Ausleitungsstrecke. Durch die beiden Rohre müssen 500 l/s aus dem Stau Ehreshoven fließen, was sich die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG vom Aggerverband mit etwa 50000 Euro im Jahr bezahlen lassen. Die Wassermenge war Voraussetzung für die Zulassung der Kläranlage am Alten Aggerbett liegt, damit es einen Vorfluter gab. Die Bezirksregierung weigerte sich in der Vergangenheit eine Mindestwasserführung, nach § 33 des Wasserhaushalts festzulegen in dem es u.a. heißt, dass Gewässer " nachhaltig zu bewirtschaften sind, "insbesondere mit dem Ziel, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften, ..." Obwohl die Gewässerstrecke Altes Aggerbett als Zielartengewässer von Lachs und Aal von der Landesregierung schon im 2. Bewirtschaftungsplan 2016 ausgewiesen worden ist, lässt diese es zu, dass bei einer Wassermenge von 500 l/s Lachse nicht in das Gewässer aufsteigen können. Bislang ist die Landesregierung der mehrfachen Aufforderung von kommunalen Selbstverwaltungsgremien der Gemeinde Engelskirchen, zuletzt 2024, die gesetzliche Mindestwassermenge nach § 33 WHG herzustellen, nicht nachgekommen.
Durch die beiden Rohre werden bislang lediglich 500 l/s abgegeben, weil die Bezirksregierung Köln keine gesetzliche Mindestwassermenge durchsetzt.
(Horst Stolzenburg)