Regionalgruppe Köln

Hindernis Aggerwehr Ehreshoven I

Beim Wehr Ehrehoven I endet die Durchgängigkeit. Das Alte Aggerbett bekommt hier aus dem Stau Ehreshoven I viel zu wenig Wasser. Beim Wehr Ehrehoven I endet die Durchgängigkeit. Das Alte Aggerbett bekommt hier aus dem Stau Ehreshoven I viel zu wenig Wasser.  (Friedrich Meyer)

Bis hierhin zum Wehr Ehreshoven I kommen können die Wanderfische Aal, Lachs und Meerforelle aus dem Meer schwimmen, Aal, Lachs und Meerforelle. Das Alte Aggerbett endet hier aprupt. Durch die beiden Rohre müssen  500 lL/ s aus dem Stau Ehreshoven fließen, was sich die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG vom Aggerverband mit etwa 50000 € im Jahr bezahlen lassen. Die Wassermenge war Voraussetzung für die Zulassung der Kläranlage am Alten Aggerbett liegt, damit es einen Vorfluter gab. Die Bezirksregierung Köln? weigert sich bislang eine Mindestwasserführung, nach §33 des Wasserhaushalts festzulegen in dem es u. a. heißt, dass Gewässer " nachhaltig zu bewirtschften2 sind, "insbesondere mit dem Ziel, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaudhalts Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor  nachteiligen Veränderungen  von Gewässereigenschaften, ..." Obwohl die Gewässerstrecke Altes Aggerbett als Zielartengewässer von Lachs und Aal von der Landesregierung schon im 2. Bewirtschaftungsplan 2016 augewiesen worden ist, läßt lässt diese es zu, dass bei einer Wassermenge von 500 lL/s Lachse und Meerforellen nicht in das Gewässer aufsteigen können. Bislang ist die Landesregierung der mehrfachen Aufforderung von kommunalen Selbstverwaltungsgremien der Gemeinde Engelskirchen, die gesetzliche Mindestwassermenge nach § 33 WHG, die etwa doppelt so groß ist wie die derzeitige, festzulegen. Stattdessen hat die Landesregierung im jüngsten Bewirtschaftungsplan das Ziel der Erreichung einer gesetzeskonformen Mindestwassermenge in der Agger das Jahr 2033 verschoben.

Weitere Informationen dazu:

Durch die beiden Rohre werden bislang lediglich 500 L/s abgegeben, weil die Bezirksregierung Köln keine gesetzliche Mindestwassermenge durchsetzt. Durch die beiden Rohre werden bislang lediglich 500 L/s abgegeben, weil die Bezirksregierung Köln keine gesetzliche Mindestwassermenge durchsetzt.  (Horst Stolzenburg)