Bezirksregierung Köln verfügt Rückbau und Durchgängigkeit am Stau Osberghausen

08. März 2026 | Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz

46-seitige Ordnungsverfügung schafft Klarheit.

Die Postkarte aus dem Jahr 1940 zeigt den östlichen Teil der Agger in Engelskirchen Osberghausen. Die Postkarte aus dem Jahr 1940 zeigt den östlichen Teil der Agger in Engelskirchen Osberghausen. 1956 wurde die Agger für die Stromproduktion aufgestaut. 2016 bekam der Aggerverband eine neue Stauerlaubnis unter der Bedingung, dass die Mindestwasserführung, die Durchgängigkeit und der Fischschutz gemäß Wasserhaushaltsgesetz eingehalten bzw. Hergestellt werden. Da die Bedingungen vom Aggerverband und dem Wasserkraftbetreiber, der Aggerkraftwerke GmbH & Co. KG nicht fristgerecht eingehalten wurden, verlor der Staurechtinhaber, der Aggerverband zum Ende letzten Jahres das Staurecht. Deshalb hat die Bezirksregierung Köln in einer Ordnungsverfügung bestimmt, dass im Laufe des Jahres ab gestaut wird, Die Anlage zurückgebaut wird und die Agger wieder auf natürliche Weise durchgängig gemacht wird. Das Zierl ist "die Wiederherstellung eines der Gewässerbewirtschaftung und dem ökologischen Gewässerleitbild entsprechenden Gewässers".

Im Aggerbrief vom 6.Januar hatten wir geschrieben, dass das Staurecht des Aggerverbandes Ende 2025 abgelaufen sei und die Bezirksregierung Köln verfügt habe, abzustauen. Das war insofern nicht ganz richtig, weil die Bezirksregierung Köln zunächst einmal dem Aggerverband den Entwurf einer Ordnungsverfügung zugesandt hatte, so dass dieser die Möglichkeit hatte, sich innerhalb eines Monats zu äußern. Jetzt liegt die Ordnungsverfügung (PDF als Download) seit dem 4. März samt Androhung von heftigen Zwangsgeldern vor. Über das Umweltinformationsgesetz haben wir Einblick beantragt und die Behörde hat uns eine Durchschrift der 46-seitigen Ordnungsverfügung zur Verfügung gestellt.

Die Bezirksregierung Köln hat gegenüber dem Aggerverband verfügt, dass innerhalb von zwei Monaten der Stauweiher in Osberghausen entleert wird. "Wird festgestellt, dass eine Schädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Stauanlage erst im Zeitraum vom 01. September bis zum 30. November 2026 vollständig zu entleeren.

Innerhalb von 2 Jahren ist "ein prüffähiger Antrag zum Rückbau der Benutzungsanlage und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der naturnahen Gewässerentwicklung der Agger" vorzulegen. Innerhalb von zwei weiteren Jahren ist dann nach erteilter Genehmigung die Stauanlage Osberghausen zurückzubauen.

Die Bezirksregierung begründet die Verfügung mit dem Entfall des 2016 erworbenen Staurechts wegen Nichteinhaltung der Bedingungen - dem Bau einer Fischaufstiegs und Fischabstiegsanlage sowie einer Einschwimmsperre in den Turbinenkanal.   

Ziel der Anordnung, heißt es in der Ordnungsverfügung, "ist die Beseitigung der inzwischen nicht gestatteten Stauanlage mithilfe eines geordneten Genehmigungsverfahrens. Das damit verfolgte Ziel ist die Schaffung eines rechtmäßigen Zustands und die Wiederherstellung eines der Gewässerbewirtschaftung und dem ökologischen Gewässerbild entsprechenden Gewässers." Weiter heißt es: "Die Durchgängigkeit der Agger und die Wiederherstellung eines möglichst natürlichen Gewässerzustands sind notwendig, um die Bewirtschaftungsziele gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen." Hier wird bestimmt, dass oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften sind, dass ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Der Aggerverband hat die Möglichkeit für Durchgängigkeitsmaßnahmen eine 80% Förderung zu beantragen. Dies steht zwar nicht in der Ordnungsverfügung, ist aber Standard in NRW bei Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes im Sinne der Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL).

Die Ordnungsverfügung hat den Verlust des Gewässervögel-Habitats in der jetzigen Form zur Folge. Viele Engelskirchener sind hierüber erst mal nicht begeistert, da es das gewohnte Bild, den status quo verändert.  Wer als Kind dort mit seiner Mutter Enten und Schwäne gefüttert hat, ist betroffen und traurig. Freuen kann man sich aber, wenn man sich klar macht, dass der Lebensraum Agger insgesamt vom Rückbau und der Durchgängigkeit profitiert. Durch die Ermöglichung des freien Flusses von Geschiebe und Sedimenten wird wieder ein intakter natürlicher Lebensraum geschaffen, von dem alle Lebewesen profitieren. Nach und nach wird sich hier eine Auen- und Uferlandschaft entwickeln, die insgesamt eine höhere ökologische Qualität haben wird als es der bisherige verschlammte Stauteich je hatte. So wird u.a. die Wanderung von Fischen zwischen der Aggertalsperre und dem Stau Bieberstein in Reichshof ermöglicht, was die Populationen stärken wird. Dafür müssen allerdings in der Wiehl noch einige kleinere Durchgängigkeitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies durchzusetzen ist übrigens nicht Aufgabe der Bezirksregierung Köln. Hierfür trägt die untere Wasserbehörde beim Oberbergischen Kreis die Verantwortung.

Unseres Wissens ist durch die exzellente Arbeit der Bezirksregierung Köln das erste Mal in Nordrhein-Westfalen einer Wasserkraftanlage wegen nicht befolgter Umweltauflagen der Garaus gemacht worden. Durch konsequente Anwendung des Wasserhaushaltsgesetz wird künftig ein guter Zustand dieses Gewässerabschnittes erreicht werden. 

Auch die übrigen Anlagen in Engelskirchen müssen die gesetzesmäßigen Auflagen Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz erfüllen. Das hat die Bezirksregierung Köln im Juli letzten Jahres nach dem von den Aggerkraftwerken verursachten Fischsterben klargestellt. Sollten die Aggerkraftwerke die gesetzesmäßigen Auflagen nicht erfüllen, müssten auch die übrigen Anlagen zurückgebaut werden. Die Zeiten, in denen die Agger für die Wasserkraft genutzt wird, neigen sich somit ihrem Ende entgegen. Die richtige Zukunftsvision ist der Ausbau der Wind- und Solaranlagen und die Wiederherstellung der Agger als ein "frei fließender Fluss" in Europa. Das Ziel „frei fließende Flüsse“ ist im Übrigen 2024 in die EU- Wiederherstellungsverordnung aufgenommen worden und hat auch in Deutschland Gesetzeskraft.

Damit strahlt der Rückbau in Osberghausen auf die Arbeit der übrigen Wasserbehörden im Land aus. Und auch Umweltminister Oliver Krischer sollte dieser Fall zu denken geben. Mit seiner in der NRW-Wasserstrategie geäußerten Parole "Wasserkraftanlagen gewässerverträglich um- und ausbauen" und dem von ihm ausgegebenen Ziel der Landesregierung, "vorhandene Anlagen weiter zu betreiben und die wenigen geplanten Wasserkraftanlagen gewässerverträglich zu ermöglichen" ignoriert er, dass bei konsequenter Beachtung des Wasserhaushaltsgesetzes die Anzahl der Wasserkraftanlagen kontinuierlich zurückgehen und sich damit die Anzahl der Gewässer mit gutem Zustand erhöhen wird. 
Vor diesem Hintergrund muss von den GRÜNEN in NRW erwartet werden, dass sie endlich die Mär von der Ermöglichung von „Gewässerverträglichkeit von Wasserkraftanlagen“ in ihrem Landtagswahlprogramm, das im Herbst beschlossen wird, hinter sich lassen.

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