Regionalgruppe Köln

NRW-Grüne ringen um die kleine Wasserkraft

31. August 2021 | Agger, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Lebensräume, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Vorbereitungen für die neue Landesregierung ab Mai 2022

Haus Ley in Engelskirchen Die Grünen in NRW ringen um die Zukunft solcher Wasserkraftanlagen, wie hier "Haus Ley" in Engelskirchen an der Agger. Entgegen der Bestimmung des Wasserhaushaltsgesetzes, sind sie nicht durchgängig. Die Mehrheit beschloss auf der Landesdelegiertenversammlung, sie sollten mit hohem Aufwand durchgängig gemacht werden, die Minderheit ist der Meinung, sie sollten nicht gefördert und stattdessen rückgebaut werden. Der notwendige regenerative Strom ließe sich billiger und naturverträglicher durch Wind- und Solarenergie erzeugen. Der Konflikt ist nicht gelöst.  (Friedrich Meyer)

Setzen die NRW-Grünen die (nicht nur von der Rot-Grünen Koalition von 2012 betriebene) Politik der Bevorzugung der kleinen Wasserkraft fort und behindern so den vom Wasserhaushaltsgesetz geforderten guten Zustand der Fließgewässer vor allem in den Mittelgebirgen oder entscheiden sie sich zugunsten der – auch von der EU-Kommission geforderten – Wiederherstellung frei fließender Flüsse und Auen, soweit dies möglich ist? Diese Frage war letztlich die einzige, über die man sich bei der Debatte über den wegweisenden Landesparteitagsbeschluss "Sichern wir unsere Lebensgrundlagen - Natur und Umwelt konsequent schützen" nicht einigen konnte. Mehrheitlich setzte sich die erste Alternative auf Vorschlag des NRW-Landesvorstandes durch. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Anhänger*innen der von der Landesarbeitsgemeinschaft Ökologie vertretenen "gewässerfreundlicheren Position", die auch stark in den Umweltverbänden verankert sind, weiter alles dafür tun werden, dass sich ein starker Gewässerschutz im Landtagswahlprogramm wiederfindet, und es zu einem Politikwechsel kommen wird.

Da nach derzeitigem Stand man davon ausgehen kann , dass die NRW-Grünen nach der Wahl im Mai 2022 wieder in einer Landesregierung vertreten sein werden, hat der Ausgang dieser Kontroverse Einfluss auf den weiteren Fortschritt bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in den Fließgewässern Nordrhein-Westfalens. Deshalb dokumentieren wir die Kontroverse und bewerten sie auf der Grundlage unserer Erfahrung  und unseres jahrelangen Bestrebens für eine frei fließende Agger.

Flüsse natürlicher fließen lassen

Unter dieser Überschrift fand folgende Position auf Antrag der LAG Ökologie Eingang in den Beschluss:

"Wir wollen die Gewässer in NRW entfesseln. Derzeit blockieren viele tausend Querbauwerke, Wehre und Schwellen die Flüsse und Bäche in NRW. Die unnatürlichen Rückstaubereiche hinter vielen dieser Bauwerken erwärmen sich, Sediment und Schlamm lagern sich ab, klimaschädliches Methan wird produziert. Artenvielfalt und Lebensraum gehen verloren. Fische und andere Wassertiere werden an ihrer Wanderung gehindert und zum Teil verletzt oder sogar getötet."

Die daran anschließende von der LAG Ökologie eingebrachte Schlussfolgerung fand dann allerdings keine Mehrheit mehr:

"Daher sollen möglichst viele dieser Bauwerke entfernt werden. Insbesondere bei kleinen, für die Stromerzeugung und die Energiewende unbedeutenden Wasserkraftanlagen muss geprüft werden, ob sie die beste Umweltoption darstellen. Diese im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung durchzuführenden Prüfungen wurden bislang von der Landesregierung verhindert. Insbesondere deshalb konnte die Landesregierung den Anteil der erheblich veränderten Gewässer hin zu natürlichen Gewässern nicht senken entgegen dem Verbesserungsgebot des Wasserhaushaltsgesetzes."

Nach einem erfolglosen Versuch der Kompromissfindung wurden folgende Alternativen zur Abstimmung gestellt:

Alternative der LAG Ökologie

"Da die sogenannte "kleine Wasserkraft" in Nordrhein Westfalen im Vergleich zu anderen Technologien nur einen sehr geringen Beitrag zur Energiewende leisten kann, wollen wir den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes Vorrang einräumen. Daher sollten möglichst viele dieser Bauwerke entfernt werden - gerade auch aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes."

Alternative Landesvorstand

"Um die Wasserkraftnutzung mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen, müssen insbesondere kleine Wasserkraftanlagen unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt werden. Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerke sollten bevorzugt werden und können zur Verbesserung des Fließgewässers beitragen und gleichzeitig einen Beitrag zur Stromerzeugung leisten."

Die Alternative der LAG Ökologie unterlag dann in der Abstimmung der Alternative des Landesvorstandes mit etwa 40 : 60%. 

Über den Rest des Fließgewässerabschnittes herrschte dann wieder Einigkeit:

"Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie muss so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Lebendige, durchgängige und naturnah fließende Gewässer bilden mit ihren Auen wichtige Lebensräume für verschiedene Arten und leisten daher einen unersetzlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Doch auch im Sinne des ökologischen Hochwasserschutzes sowie der durch die Klimakrise bedingten Zunahme an Starkregenereignissen, muss das Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung stärker als bisher in der Regional- und Bauleitplanung verankert werden.

Die Klimakrise zwingt uns zu einer Wende im Umgang mit Wasser. Das haben die Dürrejahre 2018-2020 und erst recht das Extremhochwasser im Juli 2021 eindringlich gezeigt. Eine umfassende Neubewertung der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Regelungswerke auf allen Ebenen ist erforderlich. Schon jetzt steigen die Nutzungskonflikte um das Wasser und das Trockenfallen von feuchten Lebensräumen verschärft das Artensterben. Anstatt die Landschaft weiter auszutrocknen, müssen wir das Wasser in der Landschaft speichern. . Das geht, wenn wir Moore, Auenwälder und Feuchtwiesen renaturieren, weniger Flächen versiegeln, landwirtschaftlich genutzte Flächen weniger stark entwässern und die Speicherkapazitäten des Bodens erhöhen, etwa durch eine Waldwende. Durch die Klimakrise werden Hochwasser wie im Sommer 2021 gesehen häufiger und heftiger. Wir müssen den Gewässern mehr Raum geben und fördern dies durch Entwicklung natürlicher Rückhalteräume."

Greenwashing statt wissenschaftsbasierter Umweltpolitik

Auch für die Herstellung von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen werden Energie und Rohstoffe verbraucht, so dass eine Energiebilanz erstellt werden kann. Und alle technischen Anlagen haben Auswirkungen auf die Natur. Gleichzeitig brauchen wir aber genügend regenerative Energien, um aus Kohle, Öl, Gas und Kernkraft so schnell wie möglich aussteigen zu können. Ihr schnellstmöglicher Ersatz befreit uns aber nicht von der Verantwortung, auch Anlagen zur Gewinnung von Strom aus Wind, Wasser, Sonne etc. anhand ihrer wirtschaftlichen Eignung und den durch sie ggf. verursachten ökologischen Schäden zu bewerten. Eine undifferenzierte Propagierung jeder „regenerativen“ Energieform oder Anlage als positiv führt zu Fehlentwicklungen, wie wir das bei Maisäckern für Biogasanlagen, Palmölplantagen für Biosprit, aber auch bei einzelnen Windkraftanlagen gesehen haben. Gleiches gilt auch für die Unterstützung der „kleinen Wasserkraft“. Es ist den Grünen nicht vorzuwerfen, dass beim Aufbruch der Regenerativen und des von Ihnen durchgesetzten  Regenerativen Energien Gesetzes Fehler gemacht worden sind. Auf den berühmten Elektropionier Thomas Edison geht das dazu passende Zitat zurück "Es ist besser, unvollkommen anzupacken, als perfekt zu zögern."

Schwierig wird es, wenn naturwissenschaftliche Zusammenhänge bei Teilen der Grünen in NRW seit Jahren ignoriert werden. Denn sowohl die schon genannte Landesarbeitsgemeinschaft als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie haben schon vor Jahren entsprechend kritische Beschlüsse mit großer Mehrheit gefasst. Im Falle NRWs waren darin auch die Fachleute der LAGen Energie und Landwirtschaft, Wald und ländlicher Raum eingebunden.

Die beschlossene Forderung nach fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerken ist ein Euphemismus. Es führt kein Weg an der auf einfachen physikalischen Zusammenhängen basierenden Tatsache vorbei, dass für eine effiziente Stromerzeugung Wasser angestaut werden muss, es sei denn, das Wasser hat ein starkes Gefälle. Der Schaden, den das Aufstauen für die Flussökologie bedeutet, wird in dem von der LAG eingebrachten ersten Abschnitt des Beschlusses dargestellt. Bei Anstauungen entwickeln sich die Rückstaubereiche nicht nur zu Drecklöchern und häufig auch zu echten Schadstoffsammelstellen, das auf seinem natürlichen Weg aufgehaltene Geschiebe und Sediment fehlen dem Fluss auch zur Ausbildung seiner notwendigen Dynamik. Ein Stau verursacht also nicht nur lokal Schäden, sondern strahlt weit in das Gewässersystem aus.

Auch vor dem Hintergrund einer generell negativen Beurteilung muss man die Probleme, die bei kleinen Wasserkraftanlagen entstehen dennoch im Einzelfall beurteilen. Dies kann am Beispiel der Wasserkraftanlage Osberghausen an der Agger aufgezeigt werden. Die Anlage lag seit Jahren still. 2016 hat sie eine neue Erlaubnis mit der Auflage des Baus einer Fischtreppe bekommen. In der Erlaubnis, an die das Wassernetz NRW durch eine UIG-Anfrage gelangte, wird das Elend für die Fische detailliert beschrieben. Die Fische wandern immer der Hauptstömung entgegen und landen so in dem etwa 200 m vor dem Wehr liegenden Turbinengraben. Wenn sie dort nicht getötet werden, taumeln sie zurück in die Agger, durch die allerdings weit weniger Wasser fließt als durch den Turbinengraben. Wenn es ihnen dann in ihrem Zustand noch gelingt, den Aufgang zur Fischtreppe am Wehr zu finden, könnten sie theoretisch über die Fischtreppe in den Rückstau gelangen. Ob das tatsächlich gelingt, könnte man durch ein Monitoring feststellen, welches man aber dem Betreiber, dem Aggerverband, aus Kostengründen nicht zumuten will. Die prekäre Situation soll durch eine Abgeltungszahlung ausgeglichen werden. Nachdem das Wassernetz NRW die von der Bezirksregierung Köln beschriebene tierquälerische Situation veröffentlichte, gelobte der Aggerverband Besserung durch den Bau eines elektrischen Fischzaunes vor dem Turbinengraben und morphologischen Änderungen in dem bei Stromgewinnung zur "Nebenstrecke" degradierten natürlichen Bett der Agger. Ob das Konzept funktioniert, die Maßnahmen eine ausreichende Verbesserung herbeiführen und das nächste größere Hochwasser überstehen, muss sich erst zeigen. Bei uns besteht noch die Hoffnung, dass die ganze Anlage noch rückgebaut wird. Der Rückbau würde mit geringem Aufwand eine barrierefreie Verbindung zwischen der Agger ab der Aggertalsperre und der Wiehl in Reichshof ermöglichen. Zurzeit läuft die Anlage immer noch nicht, der Aggerverband hat aber eine neue Frist für die Fischtreppe und die Sanierung des Wehres und der Deichanlage bekommen. 

In der Regel kann man feststellen, dass eine notwendige Bedingung für ein fisch- und fließgewässerfreundliches Wasserkraftwerk nur denkbar wäre, wenn durch die Auf- und Abstiegshilfe mehr Wasser flösse als durch das Wasserkraftwerk und idealerweise auch der angestaute Bereich weiträumig umgangen würde. Denn auch in Staustrecken sind Fische oft orientierungslos und nicht in der Lage, den richtigen Weg zu ihren Laichgründen zu finden, wie aktuelle Studien gezeigt haben. Das alles beißt sich aber mit dem Zweck des Unterfangens, möglichst kostengünstig klimafreundlichen Strom zu erzeugen. Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftanlagen, die mit Gewinn Strom erzeugen, sind schlichtweg ein schöner Traum, auch wenn der ob seiner Verdienste im Bundestag bei Grünen allseits beliebte Oliver Krischer in seinem Beitrag auf der Landesdelegiertenkonferenz das Gegenteil behauptete: "Man kann ganz ganz viele Anlagen sich im Land angucken, wo das gelingt und deshalb hat der Landesvorstand vorgeschlagen, bei den Anlagen, wo das noch nicht der Fall ist, dafür zu sorgen, dass die umgebaut werden, dass die Gewässerdurchgängigkeit hergestellt wird, dass der Biodiversitätsschutz, der Artenschutz und Klimaschutz zusammengebracht werden." Die Delegierten haben in ihrer Mehrheit dieser Tatsachenbehauptung geglaubt, zumal Oliver Krischer als konkretes Beispiel die Stümpelsche Mühle in Paderborn angab, die so gut wie keiner kannte, die aber "durchgängig" sei und wo "bester ökologischer Zustand" herrsche. Schaut man sich die Anlage im Internet an, so findet man eine historische Mühle mit unterschlächtigem Wasserrad, die 13 Vierpersonenhaushalte mit Strom versorgen kann. Durchgängig ist sie, weil in einem Nebengerinne Wasser fließt. Diese Kleinstwasserkraftanlage, die zweifellos einen kulturhistorischen Wert hat und an der Pader liegt, die ein paar hundert Meter oberhalb entspringt und als Naturschauspiel erlebt wird, in die Auseinandersetzung um die kleine Wasserkraft einzubringen, ist schon ein wenig schräg. Hinzu kommt, dass die Aussage "bester ökologischer Zustand" schlicht falsch ist, wie ein Blick in das Informationssystem "ELWAS" zeigt. Auch nach den aktuellsten Monitoringdaten des Landes NRW ist die Pader immer noch als "erheblich verändert" ausgewiesen und selbst das entsprechend abgesenkte Umweltziel "gutes ökologisches Potenzial" erreicht sie nicht, sondern nur die nächst schlechtere Bewertung "mäßig" – übrigens nicht ganz zufälligerweise aufgrund einer mäßigen Bewertung der Fischfauna … alles in allem also nicht nur ein höchst unpassendes Beispiel, sondern sogar eher ein Argument FÜR die Position der LAG Ökologie.  

Die Delegierten haben auch der Behauptung geglaubt, die Befürworter der Entfernung möglichst vieler kleiner Wasserkraftwerke erstrebten quasi ein Technologieverbot und wollten alle Wasserkraftanlagen stilllegen, was natürlich Quatsch ist, weil überall dort, wo Querbauwerke, beispielsweise an Talsperren, nicht entfernt werden können, die Wasserkraft auf jeden Fall genutzt werden muss. Dort werden in NRW immerhin etwa 40% des Stroms aus Wasserkraft generiert. Wenn dann noch behauptet wird, die Grünen vertreten die Linie der Förderung der kleinen Wasserkraft schon seit langem auf allen Ebenen und verschwiegen wird, dass nicht nur die Landesarbeitsgemeinschaften Ökologie, Wald und ländlicher Raum sowie Energie einmütig schon 2015 unter der rot/grünen Landesregierung den Ausstieg aus der Förderung der kleinen Wasserkraft empfohlen haben, sondern auch dass die Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie – zuletzt Anfang diesen Jahres – fordert, die  kleine Wasserkraft nicht länger zu subventionieren, dann ist nachvollziehbar, dass ein Delegierte etwa aus Köln oder dem Ruhrgebiet, denen vielleicht andere Probleme wichtiger sind als die (ja auch mengenmäßig nicht besonders relevante) kleine Wasserkraft "auf dem Land" und ihr Schaden für die Fließgewässer, dafür stimmt, die Anlagen zu behalten und zu verbessern. Insbesondere wenn die ganze Sache in einer dreiminütigen Rede und Gegenrede abgehandelt wird und eine Haltung „pro Gewässerökologie und pro Tierschutz“ quasi als Flucht vor der klimapolitischen Verantwortung und des Davonlaufens vor einer schwierigen Situation dargestellt wird.

Die effektivste Förderpolitik der kleinen Wasserkraft durch die  NRW-Landesregierung war bislang die permanente Tolerierung gesetzeswidriger Zustände an den Anlagen

Die Wahrheit ist, dass man überall im Land erleben kann, dass die drei fließgewässerökologischen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes §33 Mindestwasser, §34 Durchgängigkeit und §35 Fischschutz von den Wasserbehörden nicht durchgesetzt werden. Paradebeispiel sind die sechs Wasserkraftanlagen in der Agger in Engelskirchen, siehe die Stellungnahme des Wassernetz NRW zum Entwurf des NRW-Bewirtschaftungsplans. Auch mehreren Stellungnahmen der örtlichen kommunalen Gremien wurde kein Gehör geschenkt, so dass bislang keine ausreichende Mindestwassermenge festgelegt wurde, die es Lachsen ermöglichen würde, bei Stromproduktion in das Gewässer einzuschwimmen – obwohl die Agger ein sogenanntes „Zielartengewässer“ für Lachse ist. Bislang wurde nicht, wie das WHG es verlangt, ein Bescheid der Bezirksregierung Köln herausgegeben, die Anlagen in einer bestimmten Frist durchgängig zu machen. Auch die Bestimmung des Landeswassergesetzes, dass die Stauanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden müssen, wurde ignoriert. Die Frist für die Abgabe der sogenannten vertieften Überprüfungen der Standsicherheit ist seit fast fünf Jahren abgelaufen - vier der sechs Anlagen laufen immer noch. Nicht auszumalen, wenn im Agger-Einzugsgebiet ein Starkregenereignis stattgefunden hätte, wie an der Erft und der Ahr. Das Wassernetz NRW und die Regionalgruppe Köln des BUND haben deshalb die Umweltministerin aufgefordert, den Betrieb einzustellen, weil die Sicherheit der Anlagen nicht nachgewiesen wurde. Neben dem Wasserhaushaltsgesetz wird somit auch das Landeswassergesetz nicht eingehalten, alles zum Nutzen des Betreibers, der den Betrieb schließen müsste, wenn er die notwendigen Investitionen tätigen müsste. Ist es das, was Ministerpräsident Laschet und Wirtschaftsminister Pinkward meinen, wenn sie von "Entfesselung" reden – Befreiung von der Befolgung geltenden Rechts? Würde man das Geld für die notwendigen Investitionen in eine moderne Windkraftanlage stecken, könnte deutlich mehr klimafreundlicher Strom bei wesentlich geringerer Umweltbelastung gewonnen werden: Moderne Windkraftanlagen, wie sie gegenwärtig in der Planung bzw. Ausschreibung sind, produzieren mit 10.000 bis 13.000 Megawatt Jahresleistung weit mehr als alle Wasserkraftanlagen an der Agger zusammen, laut Potentialstudie Wasserkraft des LANUV 7.795 MWh/a.

Alle NRW-Landesregierungen verzichteten darauf, das Wasserhaushaltsgesetz bei der kleinen Wasserkraft durchzusetzen, was bei vielen Anlagen die Nutzungsaufgabe bedeutet hätte. Stattdessen konzentrierte sich das Umweltministerium unter Rot/Grün auf "Leuchtturmprojekte" wie Unkelmühle an der Sieg oder einen Fischaufzug am Baldeneysee. An der Unkelmühle wurde für mehr als vier Millionen Euro der Nachweis erbracht, dass man technisch viel für die Durchgängigkeit machen kann aber die Tiere entweder aufgrund ihres Verharrens vor der Anlage oder nach Durchlauf der Hochtechnologie benommen von Wels, Hecht oder Kormoran verspeist werden. Für die Durchgängigkeit und die Gewässerökologie wäre es das Beste, die Anlage wieder abzureißen. Schon gar nicht taugt sie als Referenzobjekt.

Die Behauptung von Oliver Krischer, dass die Grünen die Probleme von Biodiversitätsschutz, Artenschutz und Klimaschutz bei der kleinen Wasserkraft zusammenbringen können, ist falsch. Wenn man in Aussicht stellt, dass die Grünen dafür sorgen werden, dass alle Anlagen, bei denen noch nicht die Durchgängigkeit hergestellt ist, umgebaut werden, dann muss man sich die Frage stellen, wer das finanzieren soll und ob es zu annehmbaren Ergebnissen führen könnte. Die Betreiber werden darauf hinweisen, dass sich selbst mit den üppigen Subventionsgeldern aus den EEG-Erstattungen, die im Vergleich zu den anderen regenerativen Energien ohnehin schon besonders hoch sind, die Auflagen nicht erfüllen lassen und dass die Durchsetzung der Gesetze zum Ausstieg aus der kleinen Wasserkraft führen würde. Also wären noch höhere Subventionen auf Kosten der Stromkund*innen oder der Steuerzahler*innen. Aber wie soll politisch vermittelt werden, Unsummen in die mengenmäßig unbedeutende kleine Wasserkraft zu stecken, wenn die moderne Wind- oder Solarenergie diese Förderung nicht braucht? Die Grünen haben seinerzeit das Erneuerbare Energiengesetz auf den Weg gebracht, um neuen Technologien bessere Marktchancen zu geben und das hat auch wunderbar geklappt. Wind- und Solarenergie sind die Träger der Energiewende. Die Grünen sollten nicht länger veraltete Anlagentechnik mit der Gießkanne oder dem Nichtvollzug des Wasserrechts künstlich am Leben halten, die zumeist keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten. Natürlich heißt dies nicht, dass nicht im Einzelfall das öffentliche Interesse an einem Weiterbetrieb einer Kleinanlage überwiegen kann, wenn sie nachweislich alle Anforderungen erfüllt. Und vielleicht gelingt ja eine*r pfiffigen Erfinder*in eines Tages die Quadratur Kreises. Sich aber wie Oliver Krischer unkritisch dafür einzusetzen, dass "die Wasserkraft ihre kleine aber nicht unwesentliche Rolle spielen darf", ist nicht das, was die Grünen in ihrem Bundestagswahlprogramm der Gesellschaft in Aussicht stellen. Wasserkraft kommt in ihrem Wahlprogramm nur an einer einzigen Stelle vor, nämlich bei der Forderung nach einer Europäischen Energieunion mit dem Verbund von Wind- und Solarenergie, "mit der Wasserkraft Skandinaviens und der Alpen" Die „Rettung der kleinen Wasserkraft“ ist nicht Programm der Grünen, sondern die Feststellung "Statt auf Kohle, Öl und fossilem Gas wird das Energiesystem auf Sonnen- und Windenergie basieren." und weiter: „Von jetzt an wird belohnt und gefördert, was Mensch und Tier, Klima und Umwelt schützt. Und was zerstörerisch wirkt, muss dafür die Kosten tragen und Schritt für Schritt überwunden werden. Indem wir den Schutz der Meere und Gewässer, des Klimas und der Böden, der Tiere und der Pflanzen zum Bestandteil unseres Wirtschaftssystems machen, kann es gelingen, die Stabilität des Ökosystems und der Lebensgrundlagen zu gewährleisten." sowie: „Spezifische Programme für wilde Bäche, naturnahe Flüsse, Seen und Auen und Feuchtgebiete wie das Blaue Band wollen wir stärken und die EU-Wasserrahmen-Richtlinie konsequent umsetzen.“

Eine neue Landesregierung mit starker grüner Beteiligung muss konsequenterweise im nächsten Jahr ein Programm zum Ausstieg aus der schädlichen kleinen Wasserkraft beschließen.

Dem bereits oben zitierten Thomas Edison wird auch der folgende Spruch zugeschrieben: "Das ist das Schöne an einem Fehler: man muss ihn nicht zweimal machen."

Kontakt: Friedrich Meyer, Flussgebietskoordinator Agger des Wassernetz NRW, efmeyer(at)gmx.de

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