Nach Rücknahme der Klage des Aggerverbandes
13. September 2024
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Agger, Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kreisgruppe Oberberg, Naturschutz
Der Ort des Verhängnisses, der Turbinengraben, der in die Agger mündet. Bei hohem Wasser, wie auf dem Bild, darf die Turbine laufen, obwohl keine Fischschutzanlage bislang besteht. Dann ist nämlich in der Agger die Hauptströmung, der die Fische folgen bis zur Fischaufstiegsanlage. Bei niedrigerem Wasser, meistens der Fall, kommt die Hauptströmung allerdings aus dem Turbinengraben und nicht aus der Agger. Die Fische, die immer der Hauptströmung folgen, schwimmen ins Verderben. Deshalb muss dann zur Zeit noch die die Wasserkraftanlage abgeschaltet sein. Sollte die umstrittene Fischschutzanlage gebaut sein, dürfte auch dann die Wasserkraftanlage laufen.
(F. Meyer)
Stillstand an der WKA Osberghausen