Agger barrierefrei !

Hier werden die Haupthindernisse einer frei fließenden Agger dargestellt und die Entwicklung laufend aktualisiert.

Die Situation an der Agger

Die Erkenntnis ist vorhanden: "An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen steht ... die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern." Diese Erkenntnis, vom Landesumweltministerium im Beteiligungsdokument für den Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 formuliert, wurde an der Agger und anderswo bislang nicht in die Realität umgesetzt. Vielmehr wurde das Ziel der Durchgängigkeit der Agger von 2024 im letzten Bewirtschaftungsplan auf 2039 im neuen Bewirtschaftungsplan verschoben. Der Lebensraum Agger leidet weiterhin unter den Querbauwerken und den langen gewässeruntypischen Rückstaubereichen.

Die Agger ist als Nebenfluss der Sieg ein ökologisch sehr interessantes und wichtiges Gewässer. Die Untere Agger bis zum Wehr Ehreshoven I ist als natürliches Gewässer im NRW-Bewirtschaftungsplan ausgewiesen und zudem noch FFH-Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Sie ist zudem eines der wenigen ausgewiesenen Zielartengewässer für Lachs und Aal in NRW. 
Diese Klassifizierung endet derzeit abrupt am völlig undurchlässigen Querbauwerk, der Wasserkraftanlage (WKA) Ehreshoven I, wo die Obere Agger beginnt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Engelskirchen stehen weitere 5 ähnlich undurchlässige Querbauwerke mit Wasserkraftnutzung, sodass die Agger ab Ehreshoven als sehr stark degradiert einzustufen ist.

Für die Durchsetzung der Durchgängigkeit der Hindernisse, wie sie von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und entsprechend vom deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gefordert wird, ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Diese hat bislang darauf verzichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Durchgängigkeit durch Bescheide durchzusetzen. Stattdessen hat  das Landesumweltministerium in dem "Oberberg-Erlass" von 2016 ein Sanierungskonzept in Aussicht gestellt, das dem Betreiber ermöglichen soll zu kalkulieren, welchen Aufwand er für die Sicherheit der Anlagen und die notwendige Herstellung der Mindestwasserführung, der Durchgängigkeit und des Fischschutzes, zu erfüllen hat. Dies sollte dann auch die Entscheidung herbeiführen, ob sich der Betrieb der Wasserkraftanlagen für die Betreiber, mittlerweile ist es nur noch einer, die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG, betriebswirtschaftlich überhaupt noch rentiert.

Die Herausgeber des Aggerbriefs sind der Auffassung, dass die Wasserkraftnutzung an der Agger in Engelskirchen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben keinen Sinn ergibt. Erst recht macht eine staatliche Förderung der Investitionen durch den Steuerzahler keinen Sinn, wenn durch die zwischenzeitlich entwickelte Solar- und Windenergienutzung die Ziele der Energiewende erheblich preiswerter zu erreichen sind. Außerdem würden teure Fischauf- und Abstiegsanlagen die elende Situation an der Agger durch die Rückstaubereiche verlängern und den Bestand der Anlagen verfestigen.

Die Landesregierung hat 2021 den Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 verabschiedet. Der Termin 2027, bis zu dem laut Wasserhaushaltsgesetz spätestens ein guter Zustand an den Gewässern erreicht werden sollte, wurde für die Durchgängigkeit der Agger auf 2039 verschoben. Für die Mindestwasserführung auf 2033. Der BUND Landesverband NRW hat auch deshalb gegen den Bewirtschaftungsplan geklagt und wartet auf den Prozess.

Mittlerweile bereitet die Bezirksregierung Köln die Ordnungsverfügungen für die Aggerkraftwerke unabhängig von dem Oberberg-Erlass vor. Der Aggerbrief berichtet über die weitere Entwicklung.

Folgende Karte zeigt die Lage aller sechs Wasserkraftwerke an der Agger in Engelskirchen. Hinzu kommen als Haupthindernisse die Aggerwehre in Troisdorf und Ründeroth.