Regionalgruppe Köln

Agger barrierefrei !

Hier werden die Haupthindernisse einer frei fließenden Agger dargestellt und die Entwicklung laufend aktualisiert.

Die Situation an der Agger

Die Erkenntnis ist vorhanden: "An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen steht... die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern." Diese Erkenntnis, vom Landesumweltministerium im Beteiligungsdokument für den Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 formuliert, wurde an der Agger bislang nicht in die Realität umgesetzt. Vielmehr wurde das Ziel der Durchgängigkeit von 2024 im letzten Bewirtschaftungsplan auf 2039 im neuen Bewirtschaftungsplan verschoben. Der Lebensraum Agger leidet weiterhin unter den Querbauwerken und den langen gewässeruntypischen Rückstaubereichen.

Die Agger ist als Nebenfluss der Sieg ein ökologisch sehr interessantes und wichtiges Gewässer. Die Untere Agger bis zum Wehr Ehreshoven I ist als natürliches Gewässer im NRW-Bewirtschaftungsplan ausgewiesen und zudem noch FFH-Gebiet (nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Sie ist zudem  eines der wenigen ausgewiesenen Zielartengewässer für Lachs und Aal in NRW. 
Diese Klassifizierung endet derzeit abrupt am völlig undurchlässigen Querbauwerk, der Wasserkraftanlage (WKA) Ehreshoven I. Nachfolgend stehen dann Agger- aufwärts in der Oberen Agger auf dem Gebiet der Gemeinde Engelskirchen weitere 4 ähnlich undurchlässige Querbauwerke mit Wasserkraftnutzung, sodass die Agger ab Ehreshoven als sehr stark degradiert einzustufen ist.

Für die Durchsetzung der Durchgängigkeit der Hindernisse, wie sie von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und entsprechend vom deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gefordert wird, ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Diese hat bislang darauf verzichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Durchgängigkeit durch Bescheide durchzusetzen. Stattdessen hat  das Landesumweltministerium in dem "Oberberg-Erlass"  von 2016 ein Sanierungskonzept in Aussicht gestellt, das dem Betreiber ermöglichen soll zu kalkulieren, welchen Aufwand er für die Sicherheit der Anlagen und die notwendige Herstellung der Mindestwasserführung, der Durchgängigkeit und des Fischschutzes, zu erfüllen hat. Dies sollte dann auch die Entscheidung herbeiführen, ob sich der Betrieb der Wasserkraftanlagen für die Betreiber, mittlerweile ist es nur noch einer, die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG, betriebswirtschaftlich überhaupt noch rentiert.

Nicht einmal der erste Schritt für das Sanierungskonzept der Anlagen, die sogenannte Vertiefte Überprüfung nach DIN 19300 als Grundlage für Kalkulation der Investitionen in die Sicherheit der Anlagen, ist beendet. Es ist davon auszugehen, dass alleine die Investitionen in die gewässerökologischen Vorgaben Mindestwasser, Durchgängigkeit und Fischschutz, sollte man das Geld in Wind- oder Solarenergie anlegen, eine größere Menge Strom generieren können, als zur Zeit durch die Wasserkraftanlagen in Engelskirchen generiert wird. Die Landesregierung hat daraus die Konsequenz gezogen, den Termin, bis zu dem nach EG-WRRL die gewässerökologischen Vorgaben erfüllt sein müssen, von 2027 auf 2033 bei der Mindestwasserführung und 2039 bei der Durchgängigkeit zu verlegen. Bislang bleibt die Landesregierung dem Wassernetz NRW  eine Antwort  schuldig, inwiefern der "Oberberg-Erlass" noch gültig ist.

Die Herausgeber des Aggerbriefs sind der Auffassung, dass aus der Tatsache, dass die Wasserkraftnutzung an der Agger in Engelskirchen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben keinen Sinn ergibt. Erst recht macht eine staatliche Förderung der Investitionen durch den Steuerzahler keinen Sinn, wenn durch die zwischenzeitlich entwickelte Solar- und Windenergienutzung die Ziele der Energiewende erheblich preiswerter zu erreichen sind. Außerdem würden teure Fischauf- und Abstiegsanlagen, die zudem sehr schlecht bis überhaupt nicht funktionieren, die elende Situation an der Agger durch die Rückstaubereiche verlängern und den Bestand der Anlagen verfestigen. Daher sollten man lieber die Anlagen eine begrenzte Zeit ohne Fischtreppen weiter laufen lassen, um sie dann zurückzubauen und damit schließlich einen flussökologisch befriedigenden Zustand zu erreichen.

Die Zukunft der Agger verlangt ein aktives Agieren des Umweltministeriums, das bislang nicht zu erkennen war. Mehrere Versuche von uns ,  mit der Ministerin Ursula Heinen-Esser ins Gespräch zu kommen, sind gescheitert. Hoffen kann man nur auf eine neue Landesregierung nach der Wahl am 15. Mai 2022, die den Bewirtschaftungsplan nachbessert und beherzte Schritte zu einer frei fließenden Agger unternimmt.

Meldungen des letzten Jahres, die die gesamte Agger betreffen:

Folgende Karte zeigt die Lage aller sechs Wasserkraftwerke an der Agger in Engelskirchen. Hinzu kommen als Haupthindernisse die Aggerwehre in Troisdorf und Ründeroth.